Gerichtsurteil: Atomstrom kein Ökostrom
Kategorie: Strom
Ein Werbeplakat, auf dem Strom aus einer Windkraftanlage mit dem aus einem Atomkraftwerk gleichgestellt wird, ist nach kürzlichen Meldungen vom LG Berlin als mit wettbewerbsrechtlichen Regelungen nicht vereinbar eingeschätzt worden. Das Gericht bestätigte danach auch in der Hauptsache, das bereits Ende vergangenen Jahres erfolgreiche Eilverfahren eines Windrad-Herstellers gegen die Werbung. Die Gegenseite, das Deutsche Atomforum, hat wohl jedoch bereits Berufung eingelegt.
Eine idyllische Landschaft, wie man sie sich vorstellt: Mit blauem Himmel und Wiesen in sattem Grün. Soweit nichts Besonderes für ein Werbeplakat. Jedoch befinden sich auf der dargestellten Landschaft neben einem im Zentrum befindlichen Atomkraftwerk Windräder und der Slogan „Klimaschützer unter sich“. Abgestellt wird dabei auf den tatsächlichen Ausstoß von Kohlenstoffdioxid.
