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Pflegeversicherung

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Die Pflegeversicherung für jedermann

Millionen Menschen in Deutschland sind auf eine Unterstützung durch die Pflegeversicherung angewiesen. Sie sind entweder geistig, körperlich oder seelisch nicht in der Lage, für sich selbst aufzukommen und benötigen Betreuung. In Deutschland gehört die Pflegeversicherung zu den Pflichtversicherungen. Sie kümmert sich um die Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung oder Krankheit mindestens sechs Monate Hilfe bei der Verrichtung von alltäglichen Aufgaben brauchen. Das bedeutet konkret dass jeder gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland auch der sozialen Pflegeversicherung angehört. Selbst private Versicherte müssen bei ihrer Krankenkasse die Pflegeversicherung abschließen. Der Beitrag wird automatisch bei der Lohnabrechnung am Ende des Monats einbehalten.

Die Leistungen der Pflegeversicherung

Da die Pflegeversicherung eine soziale Grundsicherung darstellt, kommt sie für gewisse Grundleistungen auf, aber große Sprünge lassen sich damit nicht machen. Eine private Pflegezusatzversicherung lohnt sich daher auf jeden Fall. Der Gesetzgeber legt den Grad der Hilfebedürftigkeit in drei Pflegestufen fest:

* Pflegestufe I = pflegebedürftig
* Pflegestufe II = schwer pflegebedürftig
* Pflegestufe III = schwerst pflegebedürftig

Je nach diesen Pflegestufen richten sich die Maßnahmen zur Rehabilitation. Diese gestalten sich von Fall zu Fall individuell und hängen vom jeweiligen Krankheitsbild ab. Das können zum Beispiel Pflegekurse, Pflegegeld oder auch Zuschüsse zur häuslichen beziehungsweise stationären Betreuung sein. Eine zusätzliche private Pflegeversicherung bieten Versicherer häufig in drei unterschiedlichen Arten an: Pflegekostenversicherung, Pflegerentenversicherung oder Pflegetagegeldversicherung.