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Fragen & Antworten zu den Themen: Strom, Gas, Finanzen

Die Strompreise der Versorger fallen trotz des großen Staatsanteils unterschiedlich hoch aus. Städte und Kommunen finanzieren auch durch Einnahmen aus dem Gas- und Stromgeschäft oft Hallenbäder, Kunst und Kultur, oder stopfen Haushaltslöcher. Große Energiekonzerne müssen Renditeansprüche ihrer Aktionäre erfüllen. Manche Anbieter kaufen ihren Strom an der Energiebörse zu guten Konditionen ein, andere verkalkulieren sich an der Börse oder beim Bau neuer Kraftwerke. Die Kosten hierfür müssen meistens die Stromkunden tragen. Wer von einem teuren Grundversorger, oder einem Anbieter mit hohen Gewinnerwartungen, zu einem alternativen Stromanbieter wechselt, kann deshalb Geld sparen.
Da nicht alle Stromanbieter im gesamten Bundesgebiet tätig sind, muß zunächst durch die Angabe der Postleihzahl und des Stromverbrauchs ermittelt werden, welche Unternehmen in dem entsprechenden Versorgungsgebiet zu welchen Preisen Strom anbieten. Aufgrund der Anzahl der Stromanbieter - in Deutschland gibt es mehr als 1.000 - ist es sinnvoll die infrage kommenden Anbieter online in einem Tarifrechner zu ermitteln. Ist ein passender Versorger gefunden, dann muß ein Antragsformular ausgefüllt werden. Dies ist online möglich, was der schnellste Weg ist, oder auf dem Postweg. Wenn das Antragsformular beim neuen Versorger eingegangen ist, dann kümmert sich dieser um die Kündigung beim bisherigen Versorger und um die Ummeldung. Entsprechend der geltenden Kündigungsfrist wird dann der Stromanbieterwechsel zum nächstmöglichen Zeitpunkt vollzogen.
Um die Kündigung beim bisherigen Anbieter kümmert sich standardmäßig der neue Stromversorger, unter gewißen Umständen ist es jedoch ratsam, selbst zu kündigen. Wenn der bisherige Anbieter die Strompreise erhöht, dann steht den Verbrauchern ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses ist in der Regel auf einen Zeitraum von rund zwei Wochen befristet. Es ist daher Eile geboten. Da es sein kann, daß der neue Stromanbieter diese kurze Kündigungsfrist nicht einhalten kann, empfiehlt es sich in diesem Fall, sicherheitshalber selbst beim alten Anbieter zu kündigen. Da die Nachweispflicht der Kündigung bei den Verbrauchern liegt, ist es ratsam, dies per Einschreiben mit Rückschein zu erledigen.
Im Tarifrechner auf Tarifo.de sind mehr als 11.000 Stromtarife von rund 1.100 Stromanbietern zu finden. Da viele dieser Anbieter jedoch nur bestimmte Regionen versorgen, werden beim Stromvergleich nur diejenigen Stromtarife angezeigt, die auch in dem gesuchten PLZ-Gebiet verfügbar sind. Wie viele Stromtarife eines Anbieters angezeigt werden, kann in den Berechnungskriterien eingestellt werden. Dass ein bestimmter Stromanbieter bei einer Suche nicht oder nicht sofort gefunden wird, kann daran liegen, dass dieser in dem entsprechenden Versorgungsgebiet nicht aktiv ist, nicht im Tarifrechner angemeldet ist oder aber wegen hoher Strompreise weit unten zu finden ist. Ganz oben werden die Tarife mit den günstigsten Kosten im ersten Versorgungsjahr angezeigt.
Um den Stromanbieter wechseln zu können benötigt der neue Versorger die Lieferadresse, die Anschlussdaten und die Bankverbindung seiner Neukunden. Zu den Anschlussdaten gehört neben der Nummer des Stromzählers auch die Kundennummer beim alten Stromanbieter. Diese wird für die Kündigung und den Anbieterwechsel benötigt. Die Online-übermittlung aller Daten erfolgt mit einer sicheren SSL-Verbindung, bei der die Daten verschlüsselt werden. Die SSL-Verbindung auf Tarifo.de ist zertifiziert. Verbraucher, die nicht online wechseln wollen, haben die Möglichkeit sich den Antrag zum Anbieterwechsel herunter zu laden und diesen per Post zu versenden.
Die Dauer des Stromanbieterwechsels hängt von der Kündigungsfrist ab. Seit April 2012 beträgt die Kündigungsfrist bei den Grundversorgern nur noch zwei Wochen. Beim Sonderkündigungsrecht, das Verbrauchern nach einer Preiserhöhung zusteht, beträgt die Kündigungsfrist meist ebenfalls zwei Wochen. Da der Anbieterwechsel normalerweise zum Monatsanfang erfolgt, hängt die Dauer des Wechsels zudem davon ab, wann die Kündigung beim alten Versorger eingeht. Im Idealfall dauert der Anbieterwechsel nur wenige Wochen. Je nach Kündigungszeitpunkt und Kündigungsfrist kann es jedoch auch sein, dass der Wechsel des Stromanbieters mehrere Wochen oder Monate dauert.
Der Stromvergleich in einem Tarifrechner erfolgt aufgrund festzugelegender Berechnungskriterien. In den Kriterien können Tarife mit bestimmten Merkmalen ausgewählt werden. Zu den wichtigsten Tarifmerkmalen gehören die Zahlungsweise, die Vertragslaufzeit, eine Preisgarantie oder Bonuszahlungen. Je nach Auswahl der Kriterien werden im Tarifrechner diejenigen Stromtarife angezeigt, bei denen unter den gewählten Bedingungen die Preise im ersten Versorgungsjahr am günstigsten sind. Werden die Berechnungskriterien geändert, dann kann sich auch die Sortierung der Stromanbieter, die im Tarifrechner ganz oben stehen, ändern. In einem Stromvergleich ist es daher wichtig auf die Tarifmerkmale zu achten, die in den Kriterien ganz oben im Tarifrechner je nach Wünschen und Präferenzen eingestellt werden können.
Ganz einfach: Den Strompreisvergleich von Tarifo.de nutzen und den gewünschten Stromtarif auswählen. Im nächsten Schritt wird ein Formular für den Strom-Wechselantrag eingeblendet. Sie müssen sich nun entscheiden, ob Sie diesen verbindlichen Stromantrag gleich online (der schnellste Weg) oder erst herunterladen, ausdrucken und/oder per Post abschicken wollen. Gewisse persönliche Angaben sind in allen Fällen erforderlich. Nach Absendung des Stromwechsel-Antrags erhalten Sie eine Rückmeldung vom neuen Stromanbieter. Dieser prüft nun, ob er mit Ihnen einen Stromvertrag abschließen kann/will (z.B. Prüfung ob Vorvertrag kündbar, ob Bonitätsvoraussetzungen gegeben usw.). Im Normalfall kommt nun der Stromvertrag zustande und der neue Stromanbieter übernimmt in der Folge grundsätzlich alle weiteren Stromwechsel-Formalitäten, beispielsweise die reguläre Kündigung beim bisherigen Stromanbieter und sämtlichen Netznutzungsan- und -abmeldungen. (Ausnahme: Sie haben eine extrem kurze Kündigungsfrist bei Ihrem derzeitigen Energieversorger oder wollen ein Sonderkündigungsrecht ausüben. Hier kann eine eigenständige Kündigung Sinn machen. Bei Zweifeln rufen Sie uns (oder bei konkreten Vertragsfragen Ihren Stromanbieter) lieber an.
Je nachdem, für welche Form von Stromwechsel-Antrag Sie sich entschieden haben (online, Ausdruck, per Post), müssen Sie gewisse persönliche Angaben machen. Beim Online-Antrag sind neben den üblichen Kontaktdaten (Name, Anschrift, Bankverbindung) der Name des bisherigen Stromanbieters bzw. Grundversorgers, die dortige Kundennummer, die Nummer des eigenen Stromzählers, beim Umzug die Nummer des neuen Stromzählers (notfalls vom Vermieter erfragen), sowie der aktuelle Zählerstand anzugeben. Wichtig: Nur wenn der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt wird, ist ein Wechsel überhaupt möglich.
Um die Kündigung beim bisherigen Anbieter kümmert sich standardmäßig der neue Stromversorger. Unter gewißen Umständen ist es jedoch ratsam, selbst zu kündigen. Wenn der bisherige Anbieter die Strompreise erhöht, dann steht den Verbrauchern ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses ist in der Regel auf einen Zeitraum von rund zwei Wochen befristet. Es ist daher Eile geboten. Da es sein kann, dass der neue Stromanbieter diese kurze Kündigungsfrist nicht einhalten kann, empfiehlt es sich in diesem Fall, sicherheitshalber selbst beim alten Anbieter zu kündigen. Da die Nachweispflicht der Kündigung bei den Verbrauchern liegt, ist es ratsam, dies per Einschreiben mit Rückschein zu erledigen.
Sofern Sie bisher Ihre Stromrechnungen direkt vom Stromanbieter erhalten haben, also einen eigenen Vertrag mit dem Stromversorger geschlossen haben und über einen eigenen/separaten Stromzähler für Ihre Wohnung verfügen, muss der Vermieter von Ihnen nicht benachrichtigt werden. Ist hingegen Ihr Vermieter selber der Vertragspartner gegenüber dem Stromanbieter und gibt die Stromkosten lediglich an Sie weiter, so ist ein Strom-Anbieterwechsel in jedem Fall mit ihm abzustimmen.
Nein. Stromkunden zahlen keine Wechselgebühren, weder beim alten noch beim neuen Stromanbieter.
Schreiben Sie den Stromzählerstand am Tag vom Stromversorger-Wechsel (vom neuen Stromanbieter mitgeteilt), aber auch vor einer Preiserhöhung oder einem Umzug auf. So wird eine auf den Tag genaue Abrechnung möglich. Wer ganz sicher gehen möchte, kann den Stromzähler-Stand auch einfach fotografieren.
Das kommt auf Ihren derzeitigen Vertrag mit Ihrem bisherigen Stromanbieter an. Die Kündigungsbedingungen sollten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Ihrem Stromvertrag und auch auf der Homepage vom jeweiligen Stromversorger nachzulesen sein. Allerdings werden AGB manchmal aktualisiert oder geändert (Gültigkeitsdatum oft am Ende der AGB zu finden). Maßgeblich für Sie sind immer diejenigen AGB, die zum Zeitpunkt Ihres damalige Vertragsschlusses dem Stromvertrag beilagen (auch wenn Sie jetzt auf der Homepage andere AGB finden sollten), es sei denn Sie wurden über die AGB-Anpassung informiert und hatten Sie akzeptiert. Wenn Sie einen Stromwechsel zu einem neuen Stromanbieter beantragen, so wird dieser den Wechsel immer zum nächstmöglichen Zeitpunkt veranlassen, also auch bestehende Kündigungsfristen beim vorherigen Stromanbieter beachten. Ein sog. Sonderkündigungsrecht gibt es z.B. bei Strompreiserhöhungen oder oft auch bei Ihnen explizit mitgeteilten Änderungen in den AGB. In diesen Fällen darf der Strom-Vertrag innerhalb einer angemessenen Frist, d.h. oft nur weniger Wochen, vorzeitig gekündigt werden. Die Sonderkündigungsfrist ist laut AGB oft nur 2 Wochen ab Zugang des Schreibens lang, d.h. hier ist evtl. schnelles Handeln erforderlich. Die Kündigung muss in diesen Fällen durch Sie persönlich erfolgen. Wichtig auch, dass Sie parallel umgehend einen Antrag auf Stromwechsel hier im Rechner online stellen, denn auch der neue Stromanbieter braucht mind. 6 Wochen, um die gesamte Ummeldung hinzubekommen. Haben Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, dann ist eine kurze Info an den neuen Stromanbieter hilfreich.
ufgrund gesetzlicher Fristen dauert die Umstellung im Normalfall sechs bis acht Wochen. Weitere Verzögerungen sind bei bestehenden Kündigungsfristen aus dem derzeitigen Strom-Vertrag mit dem bisherigen Stromanbieter möglich
Nein! Der Strom wird eigentlich nie abgestellt. Der örtliche Stromversorger ist grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, Sie jederzeit mit Strom zu beliefern, selbst wenn der aktuelle Anbieter, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, keinen Strom mehr bereitstellt. Oder auch wenn Sie umziehen und sich um das Stromthema noch gar nicht kümmern konnten. Dann haben Sie zunächst drei Monate Zeit, sich einen neuen Anbieter zu suchen, es läuft die sog. Ersatzversorgung. Unternehmen Sie in dieser Zeit nichts, gehen auch nicht die Lichter aus, sondern Sie werden automatisch Kunde beim örtlichen Netzbetreiber und sind automatisch Kunde beim örtlichen Grundversorger geworden, und zwar in dessen Standardtarif. Allerdings bedeutet dies nicht grenzenlose Stromversorgung. Sollten Sie z.B. Ihren Strom – auch beim örtlichen Grundversorger – langfristig trotz Mahnungen nicht bezahlen, so kann natürlich der regionale Stromanbieter die Stromlieferung unterbrechen, doch das sollte ja nicht vorkommen.
Das kommt auf den bisherigen Stromtarif an. Der frühere Stromanbieter schickt nach der Ummeldung bzw. nach dem Stromanbieter-Wechsel eine Schlussabrechnung, welcher der Stromverbrauch und die entstandenen Stromkosten bis zum Umstellungstermin zu entnehmen sind. Aufgeführt werden hier auch im Voraus geleistete Abschlagszahlungen. Sollten Sie zu viel gezahlt haben, wird die entsprechende Summe im Normalfall zurückerstattet. Allerdings gibt es auch Tarife, die bestimmte Strompakete (sog. Pakettarife) beinhalten. Wird hier die vorab festgelegte Strommenge – also das Strompaket – nicht voll ausgeschöpft, verfällt der verbleibende Restbetrag ohne Rückzahlung.
Wenn ein Stromanbieter seine Preise anhebt, dann haben Kunden in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beginnt von dem Zeitpunkt an, an dem die Preiserhöhung dem Kunden per Post oder E-Mail mitgeteilt worden ist. Wichtig ist, dass neben den notwendigen Angaben wie Adresse, Kundennummer, Zählernummer oder Zählerstand auch die Preiserhöhung als Kündigungsgrund in dem entsprechenden Schreiben angegeben wird. Es kann sein, dass Versorger bei einer Preiserhöhung, die ausschließlich eine Anpassung auf gestiegene Steuern oder Abgaben ist, keine Sonderkündigung erlauben. Das Sonderkündigungsrecht unterliegt in der Regel einer sehr kurzen Kündigungsfrist (meist nur 2 Wochen bzw. 14 Tage), so dass hier Eile geboten ist. Es empfiehlt sich die Sonderkündigung als Einschreiben mit Rückschreiben zu versenden. Einen Kündigungskonfigurator, der Ihnen bei ihrer Sonderkündigung hilft, finden sie hier.
Falls Sie derzeit vergünstigten Strom über einen separaten Zähler oder einen Zweitarifzähler beziehen (weil Sie z.B. eine Nachstromspeicherheizung, Fußbodenheizung, Wärmepumpe o.ä. besitzen), dann ist ein Wechsel des Stromanbieters derzeit nicht einfach. Es gibt 3 Optionen: a) Nur mit dem Haushaltsstrom (HT) wechseln - NT-Tarif bleibt beim bisherigen Versorger. Mit dem "normalen" (nicht vergünstigten) Haushaltsstrom (HT) - könnten Sie theoretisch zu einem alternativen und meist günstigeren Stromanbieter wechseln, wobei Sie zur Sicherheit beim neu gewünschten Stromanbieter vor dem Wechsel nachfragen sollten, ob er Interesse an Ihnen als Kunde hat. Manch ein alternativer Stromversorger (häufig die besonders günstigen) schließen kategorisch "Zweizähler-Kunden" aus, auch wenn die Kunde nur mit einem Zähler zu ihnen will. Auch sollten Sie bei Ihrem bisherigen lokalen Stromversorger sicherstellen, dass er Sie beim "Weggang" (nur) mit dem Haushaltsstrom-Zähler nicht aus dem bei ihm verbleibenden "Spezial-" bzw. NT-Tarif rausschmeißt. Auch das ist schon passiert und rechtlich nicht eindeutig gelöst. b) Mit bisherigem Zweizählertarif – also mit beiden Zählern – in neuen Zweizählertarif bei anderem Anbieter wechseln. Solche HT/NT-Tarife werden (u.a. aufgrund möglichst geringer Netzdurchleitungskosten) bisher nur von lokalen Grundversorgern in unmittelbaren Nähe des Kunden angeboten. Unser Rechner bietet keine konkrete Abfragemöglichkeit für HT/NT-Tarife. Bitte kontaktieren Sie ihren/ihre örtlichen Grundversorger (manchmal gibt es auch >2 Grundversorger für dieselbe PLZ), um abzuprüfen, ob er günstigeren HT/NT-Strom in Ihrer PLZ anbietet, und es sich auch bei Ihrem individuellen HT/NT-Verhältnis wirklich rechnet zu wechseln. Der Wechsel geschieht dann direkt über den Versorger. c) Von bisherigem Zweizählertarif in Einheitstarif bei alternativem Stromanbieter wechseln. Zuletzt kann es sogar sein, dass sich ein kompletter Wechsel von einem Zweifzählertarif bzw. "Spezialtarif" in einen Einheitstarif rechnet, weil mittlerweile viele HT/NT-Tarife mangels Wettbewerb sehr teuer geworden sind. D.h. wenn Sie die Summe Ihrer gesamten kWh (HT+NT) pro Jahr in unserem Stromrechner eingeben nebst Postleitzahl, dann kann es heutzutage sein, dass ein Einheitstarif mit konstantem kWh-Preis (also ohne vergünstigten Strom) in Summe billiger ist als Ihre gesamte bisherige Jahresrechnung eines HT/NT- bzw. Spezialtarifs. Auch hier empfehlen wir aber gründliche Berechnungen und einen Anruf beim gewünschten neuen Stromanbieter, denn nicht jeder Stromversorger will einen ursprünglichen "Zweitarif-Kunden" aufnehmen.
Zunächst einmal sparen Sie in der Regel Geld und beziehen den Strom Ihrer Wahl, also beispielsweise ökologisch einwandfreie Energie. Neu ist zudem, dass Ihnen nun ein anderer Stromanbieter die Rechnung schickt. Für Stromzähler und Wartung des Netzes ist allerdings wie bisher der örtliche Betreiber zuständig, welcher auch die Grundversorgung mit Strom gewährleistet. Ihr neuer Anbieter speist seinen Strom lediglich ins örtliche Netz ein.
Nein, da der Zähler nach wie vor Eigentum des örtlichen Stromanbieters bleibt, gibt es keine Änderungen am Stromzähler. Es muss auch nicht extra ein Techniker vorbeikommen und etwas am Zähler umstellen. Sie benötigen bei einem Stromanbieterwechsel auch keinen neuen Stromzähler, sondern benutzen weiterhin Ihren alten Zähler (weswegen Sie Ihrem neuen Stromversorger auch unbedingt die Stromzähler-Nummer durchgeben müssen, die sie auf dem Gerät finden oder Ihrer letzten Stromrechnung entnehmen können).
Nein, Ihnen wird nicht der Strom abgedreht. In solchen Fällen springt der örtliche Stromanbieter bzw. Grundversorger mit der sog. Ersatzversorgung ein und übernimmt die Stromversorgung. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Allerdings dauert diese nicht ewig. Sie sollten sich innerhalb von 3 Monaten auf jeden Fall um einen alternativen Stromversorger kümmern bzw. sich beim lokalen Grundversorger informieren, ob Sie einen attraktiven Stromtarif haben oder in einen besseren umsteigen können.
Sie sind vor kurzem oder heute umgezogen und möchten von einem Stromanbieter Ihrer Wahl so schnell wie möglich Strom geliefert bekommen. Da Sie in diesem Fall den Antrag auf Strom-Anbieterwechsel nicht VOR oder AM Umzugstermin gestellt haben, sind Sie in der Regel automatisch in die Grundversorgung des lokalen Anbieters gerutscht - denn nur so wird eine durchgehende Stromversorgung sichergestellt. D.h. dass Sie in diesem Fall wie unter a) beschrieben einen Antrag auf Stromwechsel online über diesen Stromtarifrechner stellen. Es dauert (je nach Grundversorger) in der Regel mindestens 6 Wochen. Der neue Stromanbieter Ihrer Wahl wird den Grundversorger-Vertrag für Sie regulär kündigen. Sie müssen nichts mehr unternehmen. Sie brauchen hier Ihre Kundennummer vom lokalen Grundversorger und die Strom-Zählernummer.
Im Antragsformular für den Strom-Tarifwechsel wird immer eine Einschätzung des jährlichen Strombedarfs abgefragt, um die Höhe der Abschlagszahlungen zu ermitteln. Wer seinen Stromverbrauch nicht im Kopf hat, kann sich an den Richtgrößen des Verbands der Deutschen Elektrizitätswirtschaft (VDEW) orientieren. Einpersonen-Haushalt: 1500 kWhZweipersonen-Haushalt: 2500 kWhVierpersonen-Haushalt: 4000 kWhfünf oder mehr Personen: 5600 kWh / Jahr Diese Werte können allerdings deutlich vom tatsächlichen Strom-Verbrauch abweichen, je nachdem, ob man beispielsweise viele Elektrogeräte betreibt oder nicht. Genauere Anhaltspunkte liefert ein Blick auf die letzte Stromrechnung. Z.B. kann ein Wasserbett genauso viel Strom pro Jahr verbrauchen wie eine ganze Familie. Ebenso verursacht eine Sauna hohe kWh-Verbrauchsmengen.
Die Strom-Zählernummer können Sie Ihrem Stromzähler entnehmen oder auf Ihrer letzten Stromrechnung finden. Zählernummer auf der Stromrechnung: In der Regel steht die Nummer Ihres Stromzählers ganz oben auf der Rechnung. Sie ist nicht mit Ihrer Kundennummer oder der Rechnungsnummer zu verwechseln. Zählernummer auf dem Zählergerät: Der Zählerkasten befindet sich häufig im Wohnungsflur oder im Keller Ihres Hauses. Wenn Sie nicht wissen, wo Ihr Zähler hängt, dann können Sie einfach Ihren Vermieter fragen. Auf dem Gerät finden Sie die Nummer meistens in einem eingezeichneten Kästchen, das oft auch einen Eigentumshinweis Ihrer örtlichen Stadtwerke (sog. Grundversorger) enthält. Beachten Sie bitte, dass Sie bei einem Neueinzug (Umzug) die Stromzählernummer in Ihrer neuen Wohnung angeben müssen.
Das ist theoretisch möglich. Beachten Sie die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Ihres jeweils gültigen Stromvertrages. Dann steht es Ihnen selbstverständlich frei, Ihren Stromanbieter so oft zu wechseln wie Sie wollen. Viele Stromversorger bieten ihren Neukunden attraktive einmalige (Erstjahres-)Rabatte wie z.B. einen sog. Neukunden-Bonus, Treuebonus, usw. Wenn Sie nach Ablauf Ihres Strom-Vertrages zu einem anderen Stromanbieter wechseln, profitieren Sie möglicherweise von dessen Neukundenbonus. Solange Sie sich an die Laufzeiten und Kündigungsfristen halten, können Sie in regelmäßigen Abständen Ihren Stromanbieter wechseln. Achten Sie aber darauf, dass manch ein Neukundenbonus (auch rückwirkend) entfallen kann, wenn man innerhalb des ersten Jahres kündigt. Lesen Sie deshalb vor der Kündigung gründlich Ihren Stromvertrag und die AGB. So etwas ist oft im "Kleingedruckten" versteckt. Auch werden solche Erstjahresrabatte häufig erst am Ende des ersten Vertragsjahres erstattet bzw. meistens gleich mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet. Nicht zu verwechseln sind die Erstjahresrabatte allerdings mit sog,. Sonderabschlägen bzw. auch häufig als Kaution bezeichnet. Sonderabschläge werden zusätzlich quasi wie eine Kaution an den neuen Stromanbieter gezahlt und am Ende der Vertragslaufzeit zurückerstattet bzw. bei evtl. offenen Forderungen verrechnet. Es besteht allerdings kein Anspruch auf Zinsen o.ä.
In der Regel geschieht dies durch den jeweiligen Netzbetreiber vor Ort, da ihm normalerweise auch der Stromzähler gehört. Meistens wird ein Mitarbeiter geschickt, der den Strom-Zählerstand notiert, oder es wird lediglich eine sog. Ablesekarte verschickt, auf welcher der Kunde dann eigenständig den Zählerstand zu einem vorgegebenen Termin notiert und diese dann zurückschickt. Ist weder eine Ablesung möglich, noch wird die Karte zurückgeschickt, dann schätzt der Netzbetreiber in Anlehnung an den bisherigen Verbrauch bzw. Erfahrungswerte den Stromzählerstand zum entsprechenden Termin. Dadurch bedingt kommt es logischerweise zu Ungenauigkeiten, die aus Kundensicht durch das rechtzeitige Zurücksenden der Ablesekarte vermieden werden können bzw. sollten.
Sie können in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Absendung des Online-Antrags auf Stromwechsel diesen schriftlich widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung. Der Widerruf muss nicht begründet werden und kann formlos erfolgen. Die konkrete versorgerabhängige Widerrufsbelehrung erhalten Sie mit der Bestätigungsmail bzw. am Ende der Formulareingaben
Da es eine Vielzahl von Internetzugriffsprogrammen (engl.: "Browser") in einer Vielzahl unterschiedlicher Versionen gibt, kann es passieren, dass die Seiten von Tarifo.de in manchen Browsern nicht 100%ig korrekt angezeigt werden. Betroffen sind hierbei vor allem ältere Browser. Gerade der Microsoft Internet Explorer 6 ist bei der Darstellung moderner Webseiten äußerst fehlerhaft. Wir empfehlen Ihnen daher (und aus Gründen der Sicherheit für Ihr System), Ihren Internet Explorer zu aktualisieren oder einen alternativen Browser wie z.B. Mozilla Firefox, Google Chrome oder Opera in aktueller Version zu verwenden.
Gasanbieter wechseln ist einfach, schnell und kostenlos. Am besten nutzen Sie hierfür den unabhängigen Gasrechner von Tarifo.de. Nachdem Sie den gewünschten Gastarif gewählt haben, gelangen Sie zum Formular für den Wechselantrag. Für eine zügige Bearbeitung ist es wichtig, dass hier möglichst alle Felder ausgefüllt werden. Nach einigen Tagen erhalten Sie dann eine Rückmeldung vom neuen Gasanbieter, der für Sie auch alle weiteren Formalitäten erledigt (so z.B. auch die Kündigung beim bisherigen Gasversorger).
Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, sollten möglichst alle Formularfelder ausgefüllt werden. Neben den Kontaktdaten und der Bankverbindung benötigen wir noch folgende Angaben: -Das Datum des gewünschten Lieferbeginns, -Den Namen vom aktuellen Gasanbieter sowie Ihre dortige Kundennummer, -Die Gaszähler-Nummer und den aktuellen Zählerstand.
Die Heizleistung gibt die Wärmemenge an, welche der Gasanschluss innerhalb eines bestimmten Zeitraums abzugeben in der Lage ist. Die Heizleistung wird in Kilowattstunden (kWh) oder Kilowatt (KW) angegeben. In privaten Haushalten liegt die durchschnittliche Heizleistung zwischen 8 und 15. Die genaue Höhe kann der letzten Gasrechnung entnommen werden. Wer die Heizleistung seines Anschlusses nicht kennt, kann diese auch folgendermaßen ausrechnen: jährlicher Gasverbrauch (in kWh) multipliziert mit 0,9 dividiert durch 1.600 = jährliche Heizleistung Weitere Informationen zum Thema Heizleistung finden Sie im Gas-Lexikon.
Bei einem Gasanbieter-Wechsel über den Gasvergleich von Tarifo.de kündigt der neue Energieversorger für Sie Ihren aktuellen Gastarif. Das ist für Sie nicht nur bequem und unkompliziert, sondern ermöglicht den Gastarif-Wechsel auch zum nächst möglichen Zeitpunkt. Wann genau der Wechsel vollzogen wird, erfahren Sie beim neuen Gas-Anbieter.
Sie brauchen keine Einwilligung des Vermieters, wenn Sie über einen eigenen Gaszähler in der Wohnung verfügen und direkt mit Erdgas versorgt werden. Sie bleiben in diesem Fall Vertragspartner und erhalten die Gasrechnung unmittelbar vom neuen Gasanbieter. Anders sieht es aus wenn Sie die Gasrechnung beim Vermieter bezahlen (beispielsweise als Teil der Warmmiete). Hier können Sie nicht selbstständig den Gasanbieter wechseln sondern Ihren Vermieter lediglich darum bitten, einen preiswerteren Gasversorger aufzusuchen.
Nichts. Es fallen für Sie weder Gebühren noch sonstige Kosten an. Vielmehr ist es umgekehrt. Der Gasvergleich zeigt, dass viele Gastarife das Gasanbieter wechseln mit Erstjahresrabatten honorieren und so die Gaspreise im ersten Vertragsjahr noch günstiger ausfallen.
Beim lokalen Grundversorger gilt in der Regel eine Kündigungsfrist bis zum Ende des nächsten Monats. Wenn Sie aufgrund eines früheren Wechsels nicht mehr im Grundversorger-Tarif sind, gelten die im Gas-Liefervertrag vereinbarten Kündigungsbedingungen. Einige Gasanbieter gewähren darüber hinaus ein kurzfristiges Sonderkündigungsrecht, wenn der Gaspreis vom aktuellen Tarif erhöht wurde. Wenn Sie aufgrund eines Umzugs kündigen, können Sie nur dann vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen, wenn Ihnen der Gasversorger an der neuen Adresse kein gleichwertiges Angebot machen kann.
Wenn Sie mit dem Gasvergleich von Tarifo.de den Gasanbieter wechseln, findet der Wechsel zum nächstmöglichen Zeitpunkt bzw. zum genannten Wunschtermin statt. Unser Gasrechner übermittelt Ihre Daten an den neuen Gasversorger, der wiederum den alten Vertrag für Sie kündigt. Die Belieferung mit Gas im neuen Gastarif beginnt in der Regel zum ersten eines Monats. Abhängig von der Kündigungsfrist kann dies sechs bis zehn Wochen dauern.
Eine Versorgungslücke brauchen Sie beim Gasanbieter wechseln nicht zu befürchten. Der lokale Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, Sie im Notfall mit Erdgas zu beliefern. Diese so genannte Ersatzversorgungsphase dauert drei Monate. Wenn Sie in dieser Zeit immer noch keinen neuen Gasversorger haben, werden Sie automatisch Kunde des Grundversorgers in dessen Standardtarif.
Sie erhalten vom alten Gasanbieter eine Abschlussrechnung, auf der vor dem Wechsel entstandene Kosten mit bereits erbrachten Leistungen wie Abschlägen oder Vorkasse-Zahlungen verrechnet werden. Sollten Sie zu viel gezahlt haben, wird Ihnen der Betrag zurückerstattet.
Sie beziehen nach erfolgtem Gasanbieter-Wechsel das Erdgas Ihrer Wahl. Außerdem erhalten Sie Ihre Gasrechnung künftig vom neuen Gasanbieter. Der Gaszähler und die Leitungen bleiben nach wie vor im Besitz des lokalen Versorgers - der neue Gasanbieter mietet diese lediglich vom örtlichen Grundversorger. Technisch bleibt somit alles beim Alten. Die Ablesung des Gaszählers übernimmt entweder der kommunale Energieversorger oder der neue Gasanbieter.
Da dieser im Besitz des örtlichen Gasanbieters bleibt, ändert sich an Ihrem Gaszähler nichts. Es ist weder ein Umbau noch eine Neuinstallation nötig.
Notieren Sie sich den Gaszähler-Stand an dem Tag, an dem Sie Ihren Gastarif wechseln sowie vor jeder Preiserhöhung. Auf diese Weise ist eine genaue Abrechnung möglich. Wollen Sie ganz sicher gehen, können Sie den Zählerstand vom Gaszähler auch im Beisein eines Zeugen dokumentieren oder einfach fotografieren.
Der Gaszähler wird in der Regel vom lokalen Versorger oder vom neuen Gasanbieter abgelesen.
Wenn Sie den Gasanbieter wechseln, müssen Sie im Antragsformular die Gaszähler-Nummer sowie den Zählerstand angeben. Beide Angaben können Sie der letzten Gasrechnung entnehmen. Andernfalls lesen Sie die Nummern direkt ab. Der Gaszähler befindet sich meist in der Wohnung, im Keller oder im Flur. Fragen Sie einfach den Vermieter, wenn Sie nicht den genauen Standort des Gaszählers kennen.
Das Gas wird Ihnen mit Sicherheit nicht abgedreht. Die lokalen Gasversorger sind verpflichtet, im Notfall die Gasversorgung zu übernehmen. Genau wie beim Gasanbieterwechsel müssen Sie keine Versorgungslücke befürchten.
Falls Sie den Gasanbieter wechseln wollen, empfiehlt es sich dies möglichst frühzeitig und wenn möglich noch vor dem Umzug tun. Zwischen der Unterzeichnung des Vertrags bis zur Belieferung durch den neuen Gasanbieter vergehen nämlich in der Regel sechs bis zehn Wochen. So können Sie den Eintritt in die meist teurere Grundversorgung durch den regionalen Erdgas-Anbieter vermeiden. Der Gasvergleich von Tarifo.de ermittelt für Sie die günstigen Gastarife vor Ort. Der neue Gas-Versorger übernimmt für Sie auch die Kündigung des alten Gastarifs. Wenn Sie hingegen nichts unternehmen, werden Sie am neuen Wohnort automatisch Kunde beim örtlichen Gas-Anbieter in dessen Standard-Tarif. Auf diese Weise ist eine durchgängige Erdgas-Versorgung auch beim Umzug sichergestellt. Den Grundversorger-Gastarif können Sie bei einer Frist von vier Wochen zum Monatsende auch wieder kündigen.
Beim Gasrechner wird immer eine Einschätzung über den jährlichen Gasverbrauch abgefragt, um möglichst günstige Gastarife vor Ort zu ermitteln. Auf dem Antragsformular für den Gastarif-Wechsel kann mit Hilfe der Abfrage die angemessene Höhe der Abschlagszahlungen berechnet werden. Ihren aktuellen Gasverbrauch entnehmen Sie am besten Ihrer letzten Gasrechnung. Falls Sie Ihren Verbrauch nicht kennen, können Sie sich an folgenden Richtwerten orientieren: Gasverbrauch zum Heizen (pro Jahr im Durchschnitt): Ein-Personen-Haushalt 5.000 kWh Zwei-Personen-Haushalt 10.000 kWh Drei-Personen-Haushalt 17.000 kWh Vier-Personen-Haushalt 27.000 kWh Haushalt mit mehr als vier Personen 45.000 kWh Der tatsächliche Gasverbrauch kann von diesen Werten jedoch deutlich abweichen. Läuft die Warmwasserbereitung auch über Erdgas, so müssen für einen Haushalt mit einer Person nochmals 1000kwh pro Monat hinzugerechnet werden. Für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich dieser Wert nochmals um mindestens 50 Prozent. Entscheidend für Ihren tatsächlichen Gasverbrauch sind außerdem weitere Faktoren, so z.B. ob Sie in einem Alt- oder Neubauhaus wohnen.
Theoretisch kann man beliebig oft den Gasanbieter wechseln. Das kann sich durchaus lohnen, da einige Gasanbieter ihren Neukunden attraktive Rabatte und einmalige Erstjahres-Boni bieten. Wichtig ist nur, dass Sie die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen beim aktuellen Gas-Anbieter beachten. Manche Gastarife gewähren nämlich nur dann die attraktiven Neukunden-Boni, wenn man innerhalb des ersten Vertragsjahres nicht kündigt. Studieren Sie deshalb vor dem Gastarif-Wechsel gründlich die Vertragsbedingungen und die AGB des aktuellen Versorgers.
Sie können innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Gasvertrags diesen schriftlich widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung. Der Widerruf muss nicht begründet werden und kann formlos erfolgen.
Die Alternative zu Erdgas heißt Biogas. Biogas wird produziert aus Abfallprodukten wie Speiseresten, Gülle oder Bioabfall sowie aus speziell angebauten Energiepflanzen (z.B. Mais, Weizen). Da die klimaschädlichen Treibhausgase nicht frei in die Atmosphäre abgegeben, sondern zur Energieerzeugung genutzt werden, trägt die Biogas-Nutzung zur Verringerung der Schadstoff-Emissionen bei. Außerdem wird Biogas aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen und steht damit in theoretisch unbegrenzter Menge zur Verfügung. Ein echtes Plus für die Umwelt!
Wenn nicht anders gekennzeichnet, dann ist auf unseren Gasvergleich-Seiten mit Gas immer der fossile Brennstoff Erdgas gemeint. Alternativen zum Erdgas sind z.B. Biogas oder Flüssiggas.
Vermutlich verwenden Sie eine veraltete Version Ihres Browsers. Insbesondere der Internet Explorer 6 von Microsoft bereitet beim Betrachten aktueller Websites zum Teil erhebliche Schwierigkeiten. Wir möchten Ihnen daher empfehlen, Ihren Browser zu aktualisieren oder die aktuelle Version eines alternativen Browsers zu installieren. Hier ist eine kleine Auswahl häufig benutzter Browser: Google Chrome Microsoft Internet Explorer Mozilla Firefox Opera
Wenn Gasanbieter ihre Preise erhöhen, dann steht Kunden für gewöhnlich ein Sonderkündigungsrecht zu. Beginn der Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt, an welchem dem Gaskunden die Preissteigerung auf dem Postweg oder per E-Mail mitgeteilt wurde. Kunden sollten darauf achten, dass zu den persönlichen Angaben, der Kunden- bzw. Zählernummer, sowie dem Zählerstand, auch der Kündigungsgrund „Preiserhöhung“ angegeben wird. Unter Umständen erfolgt die Preiserhöhung des Versorgers ausschließlich aufgrund von steigenden Steuern und Abgaben. In diesem Fall könnte es sein, dass kein Sonderkündigungsrecht gewährt wird. Oft gilt das Sonderkündigungsrecht in einem vergleichbar kurzen Zeitraum von nur zwei Wochen, beziehungsweise 14 Tagen. Es ist empfehlenswert die Sonderkündigung auf dem Postweg als Einschreiben mit Rückschreiben zu verschicken. Einen Kündigungskonfigurator, mit dessen Hilfe ein Sonderkündigungsschreiben erstellt werden kann, gibt es hier.