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Fragen & Antworten zum Thema Strom findest du hier

Die Strompreise der Versorger fallen trotz des großen Staatsanteils unterschiedlich hoch aus. Städte und Kommunen finanzieren auch durch Einnahmen aus dem Gas- und Stromgeschäft oft Hallenbäder, Kunst und Kultur, oder stopfen Haushaltslöcher. Große Energiekonzerne müssen Renditeansprüche ihrer Aktionäre erfüllen. Manche Anbieter kaufen ihren Strom an der Energiebörse zu guten Konditionen ein, andere verkalkulieren sich an der Börse oder beim Bau neuer Kraftwerke. Die Kosten hierfür müssen meistens die Stromkunden tragen. Wer von einem teuren Grundversorger, oder einem Anbieter mit hohen Gewinnerwartungen, zu einem alternativen Stromanbieter wechselt, kann deshalb Geld sparen.
Da nicht alle Stromanbieter im gesamten Bundesgebiet tätig sind, muß zunächst durch die Angabe der Postleihzahl und des Stromverbrauchs ermittelt werden, welche Unternehmen in dem entsprechenden Versorgungsgebiet zu welchen Preisen Strom anbieten. Aufgrund der Anzahl der Stromanbieter - in Deutschland gibt es mehr als 1.000 - ist es sinnvoll die infrage kommenden Anbieter online in einem Tarifrechner zu ermitteln. Ist ein passender Versorger gefunden, dann muß ein Antragsformular ausgefüllt werden. Dies ist online möglich, was der schnellste Weg ist, oder auf dem Postweg. Wenn das Antragsformular beim neuen Versorger eingegangen ist, dann kümmert sich dieser um die Kündigung beim bisherigen Versorger und um die Ummeldung. Entsprechend der geltenden Kündigungsfrist wird dann der Stromanbieterwechsel zum nächstmöglichen Zeitpunkt vollzogen.
Um die Kündigung beim bisherigen Anbieter kümmert sich standardmäßig der neue Stromversorger, unter gewißen Umständen ist es jedoch ratsam, selbst zu kündigen. Wenn der bisherige Anbieter die Strompreise erhöht, dann steht den Verbrauchern ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses ist in der Regel auf einen Zeitraum von rund zwei Wochen befristet. Es ist daher Eile geboten. Da es sein kann, daß der neue Stromanbieter diese kurze Kündigungsfrist nicht einhalten kann, empfiehlt es sich in diesem Fall, sicherheitshalber selbst beim alten Anbieter zu kündigen. Da die Nachweispflicht der Kündigung bei den Verbrauchern liegt, ist es ratsam, dies per Einschreiben mit Rückschein zu erledigen.
Im Tarifrechner auf Tarifo.de sind mehr als 11.000 Stromtarife von rund 1.100 Stromanbietern zu finden. Da viele dieser Anbieter jedoch nur bestimmte Regionen versorgen, werden beim Stromvergleich nur diejenigen Stromtarife angezeigt, die auch in dem gesuchten PLZ-Gebiet verfügbar sind. Wie viele Stromtarife eines Anbieters angezeigt werden, kann in den Berechnungskriterien eingestellt werden. Dass ein bestimmter Stromanbieter bei einer Suche nicht oder nicht sofort gefunden wird, kann daran liegen, dass dieser in dem entsprechenden Versorgungsgebiet nicht aktiv ist, nicht im Tarifrechner angemeldet ist oder aber wegen hoher Strompreise weit unten zu finden ist. Ganz oben werden die Tarife mit den günstigsten Kosten im ersten Versorgungsjahr angezeigt.
Um den Stromanbieter wechseln zu können benötigt der neue Versorger die Lieferadresse, die Anschlussdaten und die Bankverbindung seiner Neukunden. Zu den Anschlussdaten gehört neben der Nummer des Stromzählers auch die Kundennummer beim alten Stromanbieter. Diese wird für die Kündigung und den Anbieterwechsel benötigt. Die Online-übermittlung aller Daten erfolgt mit einer sicheren SSL-Verbindung, bei der die Daten verschlüsselt werden. Die SSL-Verbindung auf Tarifo.de ist zertifiziert. Verbraucher, die nicht online wechseln wollen, haben die Möglichkeit sich den Antrag zum Anbieterwechsel herunter zu laden und diesen per Post zu versenden.
Die Dauer des Stromanbieterwechsels hängt von der Kündigungsfrist ab. Seit April 2012 beträgt die Kündigungsfrist bei den Grundversorgern nur noch zwei Wochen. Beim Sonderkündigungsrecht, das Verbrauchern nach einer Preiserhöhung zusteht, beträgt die Kündigungsfrist meist ebenfalls zwei Wochen. Da der Anbieterwechsel normalerweise zum Monatsanfang erfolgt, hängt die Dauer des Wechsels zudem davon ab, wann die Kündigung beim alten Versorger eingeht. Im Idealfall dauert der Anbieterwechsel nur wenige Wochen. Je nach Kündigungszeitpunkt und Kündigungsfrist kann es jedoch auch sein, dass der Wechsel des Stromanbieters mehrere Wochen oder Monate dauert.
Der Stromvergleich in einem Tarifrechner erfolgt aufgrund festzugelegender Berechnungskriterien. In den Kriterien können Tarife mit bestimmten Merkmalen ausgewählt werden. Zu den wichtigsten Tarifmerkmalen gehören die Zahlungsweise, die Vertragslaufzeit, eine Preisgarantie oder Bonuszahlungen. Je nach Auswahl der Kriterien werden im Tarifrechner diejenigen Stromtarife angezeigt, bei denen unter den gewählten Bedingungen die Preise im ersten Versorgungsjahr am günstigsten sind. Werden die Berechnungskriterien geändert, dann kann sich auch die Sortierung der Stromanbieter, die im Tarifrechner ganz oben stehen, ändern. In einem Stromvergleich ist es daher wichtig auf die Tarifmerkmale zu achten, die in den Kriterien ganz oben im Tarifrechner je nach Wünschen und Präferenzen eingestellt werden können.
Ganz einfach: Den Strompreisvergleich von Tarifo.de nutzen und den gewünschten Stromtarif auswählen. Im nächsten Schritt wird ein Formular für den Strom-Wechselantrag eingeblendet. Sie müssen sich nun entscheiden, ob Sie diesen verbindlichen Stromantrag gleich online (der schnellste Weg) oder erst herunterladen, ausdrucken und/oder per Post abschicken wollen. Gewisse persönliche Angaben sind in allen Fällen erforderlich. Nach Absendung des Stromwechsel-Antrags erhalten Sie eine Rückmeldung vom neuen Stromanbieter. Dieser prüft nun, ob er mit Ihnen einen Stromvertrag abschließen kann/will (z.B. Prüfung ob Vorvertrag kündbar, ob Bonitätsvoraussetzungen gegeben usw.). Im Normalfall kommt nun der Stromvertrag zustande und der neue Stromanbieter übernimmt in der Folge grundsätzlich alle weiteren Stromwechsel-Formalitäten, beispielsweise die reguläre Kündigung beim bisherigen Stromanbieter und sämtlichen Netznutzungsan- und -abmeldungen. (Ausnahme: Sie haben eine extrem kurze Kündigungsfrist bei Ihrem derzeitigen Energieversorger oder wollen ein Sonderkündigungsrecht ausüben. Hier kann eine eigenständige Kündigung Sinn machen. Bei Zweifeln rufen Sie uns (oder bei konkreten Vertragsfragen Ihren Stromanbieter) lieber an.
Je nachdem, für welche Form von Stromwechsel-Antrag Sie sich entschieden haben (online, Ausdruck, per Post), müssen Sie gewisse persönliche Angaben machen. Beim Online-Antrag sind neben den üblichen Kontaktdaten (Name, Anschrift, Bankverbindung) der Name des bisherigen Stromanbieters bzw. Grundversorgers, die dortige Kundennummer, die Nummer des eigenen Stromzählers, beim Umzug die Nummer des neuen Stromzählers (notfalls vom Vermieter erfragen), sowie der aktuelle Zählerstand anzugeben. Wichtig: Nur wenn der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt wird, ist ein Wechsel überhaupt möglich.
Um die Kündigung beim bisherigen Anbieter kümmert sich standardmäßig der neue Stromversorger. Unter gewißen Umständen ist es jedoch ratsam, selbst zu kündigen. Wenn der bisherige Anbieter die Strompreise erhöht, dann steht den Verbrauchern ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses ist in der Regel auf einen Zeitraum von rund zwei Wochen befristet. Es ist daher Eile geboten. Da es sein kann, dass der neue Stromanbieter diese kurze Kündigungsfrist nicht einhalten kann, empfiehlt es sich in diesem Fall, sicherheitshalber selbst beim alten Anbieter zu kündigen. Da die Nachweispflicht der Kündigung bei den Verbrauchern liegt, ist es ratsam, dies per Einschreiben mit Rückschein zu erledigen.
Sofern Sie bisher Ihre Stromrechnungen direkt vom Stromanbieter erhalten haben, also einen eigenen Vertrag mit dem Stromversorger geschlossen haben und über einen eigenen/separaten Stromzähler für Ihre Wohnung verfügen, muss der Vermieter von Ihnen nicht benachrichtigt werden. Ist hingegen Ihr Vermieter selber der Vertragspartner gegenüber dem Stromanbieter und gibt die Stromkosten lediglich an Sie weiter, so ist ein Strom-Anbieterwechsel in jedem Fall mit ihm abzustimmen.
Nein. Stromkunden zahlen keine Wechselgebühren, weder beim alten noch beim neuen Stromanbieter.
Schreiben Sie den Stromzählerstand am Tag vom Stromversorger-Wechsel (vom neuen Stromanbieter mitgeteilt), aber auch vor einer Preiserhöhung oder einem Umzug auf. So wird eine auf den Tag genaue Abrechnung möglich. Wer ganz sicher gehen möchte, kann den Stromzähler-Stand auch einfach fotografieren.
Das kommt auf Ihren derzeitigen Vertrag mit Ihrem bisherigen Stromanbieter an. Die Kündigungsbedingungen sollten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Ihrem Stromvertrag und auch auf der Homepage vom jeweiligen Stromversorger nachzulesen sein. Allerdings werden AGB manchmal aktualisiert oder geändert (Gültigkeitsdatum oft am Ende der AGB zu finden). Maßgeblich für Sie sind immer diejenigen AGB, die zum Zeitpunkt Ihres damalige Vertragsschlusses dem Stromvertrag beilagen (auch wenn Sie jetzt auf der Homepage andere AGB finden sollten), es sei denn Sie wurden über die AGB-Anpassung informiert und hatten Sie akzeptiert. Wenn Sie einen Stromwechsel zu einem neuen Stromanbieter beantragen, so wird dieser den Wechsel immer zum nächstmöglichen Zeitpunkt veranlassen, also auch bestehende Kündigungsfristen beim vorherigen Stromanbieter beachten. Ein sog. Sonderkündigungsrecht gibt es z.B. bei Strompreiserhöhungen oder oft auch bei Ihnen explizit mitgeteilten Änderungen in den AGB. In diesen Fällen darf der Strom-Vertrag innerhalb einer angemessenen Frist, d.h. oft nur weniger Wochen, vorzeitig gekündigt werden. Die Sonderkündigungsfrist ist laut AGB oft nur 2 Wochen ab Zugang des Schreibens lang, d.h. hier ist evtl. schnelles Handeln erforderlich. Die Kündigung muss in diesen Fällen durch Sie persönlich erfolgen. Wichtig auch, dass Sie parallel umgehend einen Antrag auf Stromwechsel hier im Rechner online stellen, denn auch der neue Stromanbieter braucht mind. 6 Wochen, um die gesamte Ummeldung hinzubekommen. Haben Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, dann ist eine kurze Info an den neuen Stromanbieter hilfreich.
ufgrund gesetzlicher Fristen dauert die Umstellung im Normalfall sechs bis acht Wochen. Weitere Verzögerungen sind bei bestehenden Kündigungsfristen aus dem derzeitigen Strom-Vertrag mit dem bisherigen Stromanbieter möglich
Nein! Der Strom wird eigentlich nie abgestellt. Der örtliche Stromversorger ist grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, Sie jederzeit mit Strom zu beliefern, selbst wenn der aktuelle Anbieter, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, keinen Strom mehr bereitstellt. Oder auch wenn Sie umziehen und sich um das Stromthema noch gar nicht kümmern konnten. Dann haben Sie zunächst drei Monate Zeit, sich einen neuen Anbieter zu suchen, es läuft die sog. Ersatzversorgung. Unternehmen Sie in dieser Zeit nichts, gehen auch nicht die Lichter aus, sondern Sie werden automatisch Kunde beim örtlichen Netzbetreiber und sind automatisch Kunde beim örtlichen Grundversorger geworden, und zwar in dessen Standardtarif. Allerdings bedeutet dies nicht grenzenlose Stromversorgung. Sollten Sie z.B. Ihren Strom – auch beim örtlichen Grundversorger – langfristig trotz Mahnungen nicht bezahlen, so kann natürlich der regionale Stromanbieter die Stromlieferung unterbrechen, doch das sollte ja nicht vorkommen.
Das kommt auf den bisherigen Stromtarif an. Der frühere Stromanbieter schickt nach der Ummeldung bzw. nach dem Stromanbieter-Wechsel eine Schlussabrechnung, welcher der Stromverbrauch und die entstandenen Stromkosten bis zum Umstellungstermin zu entnehmen sind. Aufgeführt werden hier auch im Voraus geleistete Abschlagszahlungen. Sollten Sie zu viel gezahlt haben, wird die entsprechende Summe im Normalfall zurückerstattet. Allerdings gibt es auch Tarife, die bestimmte Strompakete (sog. Pakettarife) beinhalten. Wird hier die vorab festgelegte Strommenge – also das Strompaket – nicht voll ausgeschöpft, verfällt der verbleibende Restbetrag ohne Rückzahlung.
Wenn ein Stromanbieter seine Preise anhebt, dann haben Kunden in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beginnt von dem Zeitpunkt an, an dem die Preiserhöhung dem Kunden per Post oder E-Mail mitgeteilt worden ist. Wichtig ist, dass neben den notwendigen Angaben wie Adresse, Kundennummer, Zählernummer oder Zählerstand auch die Preiserhöhung als Kündigungsgrund in dem entsprechenden Schreiben angegeben wird. Es kann sein, dass Versorger bei einer Preiserhöhung, die ausschließlich eine Anpassung auf gestiegene Steuern oder Abgaben ist, keine Sonderkündigung erlauben. Das Sonderkündigungsrecht unterliegt in der Regel einer sehr kurzen Kündigungsfrist (meist nur 2 Wochen bzw. 14 Tage), so dass hier Eile geboten ist. Es empfiehlt sich die Sonderkündigung als Einschreiben mit Rückschreiben zu versenden. Einen Kündigungskonfigurator, der Ihnen bei ihrer Sonderkündigung hilft, finden sie hier.
Falls Sie derzeit vergünstigten Strom über einen separaten Zähler oder einen Zweitarifzähler beziehen (weil Sie z.B. eine Nachstromspeicherheizung, Fußbodenheizung, Wärmepumpe o.ä. besitzen), dann ist ein Wechsel des Stromanbieters derzeit nicht einfach. Es gibt 3 Optionen: a) Nur mit dem Haushaltsstrom (HT) wechseln - NT-Tarif bleibt beim bisherigen Versorger. Mit dem "normalen" (nicht vergünstigten) Haushaltsstrom (HT) - könnten Sie theoretisch zu einem alternativen und meist günstigeren Stromanbieter wechseln, wobei Sie zur Sicherheit beim neu gewünschten Stromanbieter vor dem Wechsel nachfragen sollten, ob er Interesse an Ihnen als Kunde hat. Manch ein alternativer Stromversorger (häufig die besonders günstigen) schließen kategorisch "Zweizähler-Kunden" aus, auch wenn die Kunde nur mit einem Zähler zu ihnen will. Auch sollten Sie bei Ihrem bisherigen lokalen Stromversorger sicherstellen, dass er Sie beim "Weggang" (nur) mit dem Haushaltsstrom-Zähler nicht aus dem bei ihm verbleibenden "Spezial-" bzw. NT-Tarif rausschmeißt. Auch das ist schon passiert und rechtlich nicht eindeutig gelöst. b) Mit bisherigem Zweizählertarif – also mit beiden Zählern – in neuen Zweizählertarif bei anderem Anbieter wechseln. Solche HT/NT-Tarife werden (u.a. aufgrund möglichst geringer Netzdurchleitungskosten) bisher nur von lokalen Grundversorgern in unmittelbaren Nähe des Kunden angeboten. Unser Rechner bietet keine konkrete Abfragemöglichkeit für HT/NT-Tarife. Bitte kontaktieren Sie ihren/ihre örtlichen Grundversorger (manchmal gibt es auch >2 Grundversorger für dieselbe PLZ), um abzuprüfen, ob er günstigeren HT/NT-Strom in Ihrer PLZ anbietet, und es sich auch bei Ihrem individuellen HT/NT-Verhältnis wirklich rechnet zu wechseln. Der Wechsel geschieht dann direkt über den Versorger. c) Von bisherigem Zweizählertarif in Einheitstarif bei alternativem Stromanbieter wechseln. Zuletzt kann es sogar sein, dass sich ein kompletter Wechsel von einem Zweifzählertarif bzw. "Spezialtarif" in einen Einheitstarif rechnet, weil mittlerweile viele HT/NT-Tarife mangels Wettbewerb sehr teuer geworden sind. D.h. wenn Sie die Summe Ihrer gesamten kWh (HT+NT) pro Jahr in unserem Stromrechner eingeben nebst Postleitzahl, dann kann es heutzutage sein, dass ein Einheitstarif mit konstantem kWh-Preis (also ohne vergünstigten Strom) in Summe billiger ist als Ihre gesamte bisherige Jahresrechnung eines HT/NT- bzw. Spezialtarifs. Auch hier empfehlen wir aber gründliche Berechnungen und einen Anruf beim gewünschten neuen Stromanbieter, denn nicht jeder Stromversorger will einen ursprünglichen "Zweitarif-Kunden" aufnehmen.
Zunächst einmal sparen Sie in der Regel Geld und beziehen den Strom Ihrer Wahl, also beispielsweise ökologisch einwandfreie Energie. Neu ist zudem, dass Ihnen nun ein anderer Stromanbieter die Rechnung schickt. Für Stromzähler und Wartung des Netzes ist allerdings wie bisher der örtliche Betreiber zuständig, welcher auch die Grundversorgung mit Strom gewährleistet. Ihr neuer Anbieter speist seinen Strom lediglich ins örtliche Netz ein.
Nein, da der Zähler nach wie vor Eigentum des örtlichen Stromanbieters bleibt, gibt es keine Änderungen am Stromzähler. Es muss auch nicht extra ein Techniker vorbeikommen und etwas am Zähler umstellen. Sie benötigen bei einem Stromanbieterwechsel auch keinen neuen Stromzähler, sondern benutzen weiterhin Ihren alten Zähler (weswegen Sie Ihrem neuen Stromversorger auch unbedingt die Stromzähler-Nummer durchgeben müssen, die sie auf dem Gerät finden oder Ihrer letzten Stromrechnung entnehmen können).
Nein, Ihnen wird nicht der Strom abgedreht. In solchen Fällen springt der örtliche Stromanbieter bzw. Grundversorger mit der sog. Ersatzversorgung ein und übernimmt die Stromversorgung. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Allerdings dauert diese nicht ewig. Sie sollten sich innerhalb von 3 Monaten auf jeden Fall um einen alternativen Stromversorger kümmern bzw. sich beim lokalen Grundversorger informieren, ob Sie einen attraktiven Stromtarif haben oder in einen besseren umsteigen können.
Sie sind vor kurzem oder heute umgezogen und möchten von einem Stromanbieter Ihrer Wahl so schnell wie möglich Strom geliefert bekommen. Da Sie in diesem Fall den Antrag auf Strom-Anbieterwechsel nicht VOR oder AM Umzugstermin gestellt haben, sind Sie in der Regel automatisch in die Grundversorgung des lokalen Anbieters gerutscht - denn nur so wird eine durchgehende Stromversorgung sichergestellt. D.h. dass Sie in diesem Fall wie unter a) beschrieben einen Antrag auf Stromwechsel online über diesen Stromtarifrechner stellen. Es dauert (je nach Grundversorger) in der Regel mindestens 6 Wochen. Der neue Stromanbieter Ihrer Wahl wird den Grundversorger-Vertrag für Sie regulär kündigen. Sie müssen nichts mehr unternehmen. Sie brauchen hier Ihre Kundennummer vom lokalen Grundversorger und die Strom-Zählernummer.
Im Antragsformular für den Strom-Tarifwechsel wird immer eine Einschätzung des jährlichen Strombedarfs abgefragt, um die Höhe der Abschlagszahlungen zu ermitteln. Wer seinen Stromverbrauch nicht im Kopf hat, kann sich an den Richtgrößen des Verbands der Deutschen Elektrizitätswirtschaft (VDEW) orientieren. Einpersonen-Haushalt: 1500 kWhZweipersonen-Haushalt: 2500 kWhVierpersonen-Haushalt: 4000 kWhfünf oder mehr Personen: 5600 kWh / Jahr Diese Werte können allerdings deutlich vom tatsächlichen Strom-Verbrauch abweichen, je nachdem, ob man beispielsweise viele Elektrogeräte betreibt oder nicht. Genauere Anhaltspunkte liefert ein Blick auf die letzte Stromrechnung. Z.B. kann ein Wasserbett genauso viel Strom pro Jahr verbrauchen wie eine ganze Familie. Ebenso verursacht eine Sauna hohe kWh-Verbrauchsmengen.
Die Strom-Zählernummer können Sie Ihrem Stromzähler entnehmen oder auf Ihrer letzten Stromrechnung finden. Zählernummer auf der Stromrechnung: In der Regel steht die Nummer Ihres Stromzählers ganz oben auf der Rechnung. Sie ist nicht mit Ihrer Kundennummer oder der Rechnungsnummer zu verwechseln. Zählernummer auf dem Zählergerät: Der Zählerkasten befindet sich häufig im Wohnungsflur oder im Keller Ihres Hauses. Wenn Sie nicht wissen, wo Ihr Zähler hängt, dann können Sie einfach Ihren Vermieter fragen. Auf dem Gerät finden Sie die Nummer meistens in einem eingezeichneten Kästchen, das oft auch einen Eigentumshinweis Ihrer örtlichen Stadtwerke (sog. Grundversorger) enthält. Beachten Sie bitte, dass Sie bei einem Neueinzug (Umzug) die Stromzählernummer in Ihrer neuen Wohnung angeben müssen.
Das ist theoretisch möglich. Beachten Sie die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Ihres jeweils gültigen Stromvertrages. Dann steht es Ihnen selbstverständlich frei, Ihren Stromanbieter so oft zu wechseln wie Sie wollen. Viele Stromversorger bieten ihren Neukunden attraktive einmalige (Erstjahres-)Rabatte wie z.B. einen sog. Neukunden-Bonus, Treuebonus, usw. Wenn Sie nach Ablauf Ihres Strom-Vertrages zu einem anderen Stromanbieter wechseln, profitieren Sie möglicherweise von dessen Neukundenbonus. Solange Sie sich an die Laufzeiten und Kündigungsfristen halten, können Sie in regelmäßigen Abständen Ihren Stromanbieter wechseln. Achten Sie aber darauf, dass manch ein Neukundenbonus (auch rückwirkend) entfallen kann, wenn man innerhalb des ersten Jahres kündigt. Lesen Sie deshalb vor der Kündigung gründlich Ihren Stromvertrag und die AGB. So etwas ist oft im "Kleingedruckten" versteckt. Auch werden solche Erstjahresrabatte häufig erst am Ende des ersten Vertragsjahres erstattet bzw. meistens gleich mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet. Nicht zu verwechseln sind die Erstjahresrabatte allerdings mit sog,. Sonderabschlägen bzw. auch häufig als Kaution bezeichnet. Sonderabschläge werden zusätzlich quasi wie eine Kaution an den neuen Stromanbieter gezahlt und am Ende der Vertragslaufzeit zurückerstattet bzw. bei evtl. offenen Forderungen verrechnet. Es besteht allerdings kein Anspruch auf Zinsen o.ä.
In der Regel geschieht dies durch den jeweiligen Netzbetreiber vor Ort, da ihm normalerweise auch der Stromzähler gehört. Meistens wird ein Mitarbeiter geschickt, der den Strom-Zählerstand notiert, oder es wird lediglich eine sog. Ablesekarte verschickt, auf welcher der Kunde dann eigenständig den Zählerstand zu einem vorgegebenen Termin notiert und diese dann zurückschickt. Ist weder eine Ablesung möglich, noch wird die Karte zurückgeschickt, dann schätzt der Netzbetreiber in Anlehnung an den bisherigen Verbrauch bzw. Erfahrungswerte den Stromzählerstand zum entsprechenden Termin. Dadurch bedingt kommt es logischerweise zu Ungenauigkeiten, die aus Kundensicht durch das rechtzeitige Zurücksenden der Ablesekarte vermieden werden können bzw. sollten.
Sie können in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Absendung des Online-Antrags auf Stromwechsel diesen schriftlich widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung. Der Widerruf muss nicht begründet werden und kann formlos erfolgen. Die konkrete versorgerabhängige Widerrufsbelehrung erhalten Sie mit der Bestätigungsmail bzw. am Ende der Formulareingaben
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