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Fragen & Antworten zum Thema Gas findest du hier

Gasanbieter wechseln ist einfach, schnell und kostenlos. Am besten nutzen Sie hierfür den unabhängigen Gasrechner von Tarifo.de. Nachdem Sie den gewünschten Gastarif gewählt haben, gelangen Sie zum Formular für den Wechselantrag. Für eine zügige Bearbeitung ist es wichtig, dass hier möglichst alle Felder ausgefüllt werden. Nach einigen Tagen erhalten Sie dann eine Rückmeldung vom neuen Gasanbieter, der für Sie auch alle weiteren Formalitäten erledigt (so z.B. auch die Kündigung beim bisherigen Gasversorger).
Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, sollten möglichst alle Formularfelder ausgefüllt werden. Neben den Kontaktdaten und der Bankverbindung benötigen wir noch folgende Angaben: -Das Datum des gewünschten Lieferbeginns, -Den Namen vom aktuellen Gasanbieter sowie Ihre dortige Kundennummer, -Die Gaszähler-Nummer und den aktuellen Zählerstand.
Die Heizleistung gibt die Wärmemenge an, welche der Gasanschluss innerhalb eines bestimmten Zeitraums abzugeben in der Lage ist. Die Heizleistung wird in Kilowattstunden (kWh) oder Kilowatt (KW) angegeben. In privaten Haushalten liegt die durchschnittliche Heizleistung zwischen 8 und 15. Die genaue Höhe kann der letzten Gasrechnung entnommen werden. Wer die Heizleistung seines Anschlusses nicht kennt, kann diese auch folgendermaßen ausrechnen: jährlicher Gasverbrauch (in kWh) multipliziert mit 0,9 dividiert durch 1.600 = jährliche Heizleistung Weitere Informationen zum Thema Heizleistung finden Sie im Gas-Lexikon.
Bei einem Gasanbieter-Wechsel über den Gasvergleich von Tarifo.de kündigt der neue Energieversorger für Sie Ihren aktuellen Gastarif. Das ist für Sie nicht nur bequem und unkompliziert, sondern ermöglicht den Gastarif-Wechsel auch zum nächst möglichen Zeitpunkt. Wann genau der Wechsel vollzogen wird, erfahren Sie beim neuen Gas-Anbieter.
Sie brauchen keine Einwilligung des Vermieters, wenn Sie über einen eigenen Gaszähler in der Wohnung verfügen und direkt mit Erdgas versorgt werden. Sie bleiben in diesem Fall Vertragspartner und erhalten die Gasrechnung unmittelbar vom neuen Gasanbieter. Anders sieht es aus wenn Sie die Gasrechnung beim Vermieter bezahlen (beispielsweise als Teil der Warmmiete). Hier können Sie nicht selbstständig den Gasanbieter wechseln sondern Ihren Vermieter lediglich darum bitten, einen preiswerteren Gasversorger aufzusuchen.
Nichts. Es fallen für Sie weder Gebühren noch sonstige Kosten an. Vielmehr ist es umgekehrt. Der Gasvergleich zeigt, dass viele Gastarife das Gasanbieter wechseln mit Erstjahresrabatten honorieren und so die Gaspreise im ersten Vertragsjahr noch günstiger ausfallen.
Beim lokalen Grundversorger gilt in der Regel eine Kündigungsfrist bis zum Ende des nächsten Monats. Wenn Sie aufgrund eines früheren Wechsels nicht mehr im Grundversorger-Tarif sind, gelten die im Gas-Liefervertrag vereinbarten Kündigungsbedingungen. Einige Gasanbieter gewähren darüber hinaus ein kurzfristiges Sonderkündigungsrecht, wenn der Gaspreis vom aktuellen Tarif erhöht wurde. Wenn Sie aufgrund eines Umzugs kündigen, können Sie nur dann vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen, wenn Ihnen der Gasversorger an der neuen Adresse kein gleichwertiges Angebot machen kann.
Wenn Sie mit dem Gasvergleich von Tarifo.de den Gasanbieter wechseln, findet der Wechsel zum nächstmöglichen Zeitpunkt bzw. zum genannten Wunschtermin statt. Unser Gasrechner übermittelt Ihre Daten an den neuen Gasversorger, der wiederum den alten Vertrag für Sie kündigt. Die Belieferung mit Gas im neuen Gastarif beginnt in der Regel zum ersten eines Monats. Abhängig von der Kündigungsfrist kann dies sechs bis zehn Wochen dauern.
Eine Versorgungslücke brauchen Sie beim Gasanbieter wechseln nicht zu befürchten. Der lokale Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, Sie im Notfall mit Erdgas zu beliefern. Diese so genannte Ersatzversorgungsphase dauert drei Monate. Wenn Sie in dieser Zeit immer noch keinen neuen Gasversorger haben, werden Sie automatisch Kunde des Grundversorgers in dessen Standardtarif.
Sie erhalten vom alten Gasanbieter eine Abschlussrechnung, auf der vor dem Wechsel entstandene Kosten mit bereits erbrachten Leistungen wie Abschlägen oder Vorkasse-Zahlungen verrechnet werden. Sollten Sie zu viel gezahlt haben, wird Ihnen der Betrag zurückerstattet.
Sie beziehen nach erfolgtem Gasanbieter-Wechsel das Erdgas Ihrer Wahl. Außerdem erhalten Sie Ihre Gasrechnung künftig vom neuen Gasanbieter. Der Gaszähler und die Leitungen bleiben nach wie vor im Besitz des lokalen Versorgers - der neue Gasanbieter mietet diese lediglich vom örtlichen Grundversorger. Technisch bleibt somit alles beim Alten. Die Ablesung des Gaszählers übernimmt entweder der kommunale Energieversorger oder der neue Gasanbieter.
Da dieser im Besitz des örtlichen Gasanbieters bleibt, ändert sich an Ihrem Gaszähler nichts. Es ist weder ein Umbau noch eine Neuinstallation nötig.
Notieren Sie sich den Gaszähler-Stand an dem Tag, an dem Sie Ihren Gastarif wechseln sowie vor jeder Preiserhöhung. Auf diese Weise ist eine genaue Abrechnung möglich. Wollen Sie ganz sicher gehen, können Sie den Zählerstand vom Gaszähler auch im Beisein eines Zeugen dokumentieren oder einfach fotografieren.
Der Gaszähler wird in der Regel vom lokalen Versorger oder vom neuen Gasanbieter abgelesen.
Wenn Sie den Gasanbieter wechseln, müssen Sie im Antragsformular die Gaszähler-Nummer sowie den Zählerstand angeben. Beide Angaben können Sie der letzten Gasrechnung entnehmen. Andernfalls lesen Sie die Nummern direkt ab. Der Gaszähler befindet sich meist in der Wohnung, im Keller oder im Flur. Fragen Sie einfach den Vermieter, wenn Sie nicht den genauen Standort des Gaszählers kennen.
Das Gas wird Ihnen mit Sicherheit nicht abgedreht. Die lokalen Gasversorger sind verpflichtet, im Notfall die Gasversorgung zu übernehmen. Genau wie beim Gasanbieterwechsel müssen Sie keine Versorgungslücke befürchten.
Falls Sie den Gasanbieter wechseln wollen, empfiehlt es sich dies möglichst frühzeitig und wenn möglich noch vor dem Umzug tun. Zwischen der Unterzeichnung des Vertrags bis zur Belieferung durch den neuen Gasanbieter vergehen nämlich in der Regel sechs bis zehn Wochen. So können Sie den Eintritt in die meist teurere Grundversorgung durch den regionalen Erdgas-Anbieter vermeiden. Der Gasvergleich von Tarifo.de ermittelt für Sie die günstigen Gastarife vor Ort. Der neue Gas-Versorger übernimmt für Sie auch die Kündigung des alten Gastarifs. Wenn Sie hingegen nichts unternehmen, werden Sie am neuen Wohnort automatisch Kunde beim örtlichen Gas-Anbieter in dessen Standard-Tarif. Auf diese Weise ist eine durchgängige Erdgas-Versorgung auch beim Umzug sichergestellt. Den Grundversorger-Gastarif können Sie bei einer Frist von vier Wochen zum Monatsende auch wieder kündigen.
Beim Gasrechner wird immer eine Einschätzung über den jährlichen Gasverbrauch abgefragt, um möglichst günstige Gastarife vor Ort zu ermitteln. Auf dem Antragsformular für den Gastarif-Wechsel kann mit Hilfe der Abfrage die angemessene Höhe der Abschlagszahlungen berechnet werden. Ihren aktuellen Gasverbrauch entnehmen Sie am besten Ihrer letzten Gasrechnung. Falls Sie Ihren Verbrauch nicht kennen, können Sie sich an folgenden Richtwerten orientieren: Gasverbrauch zum Heizen (pro Jahr im Durchschnitt): Ein-Personen-Haushalt 5.000 kWh Zwei-Personen-Haushalt 10.000 kWh Drei-Personen-Haushalt 17.000 kWh Vier-Personen-Haushalt 27.000 kWh Haushalt mit mehr als vier Personen 45.000 kWh Der tatsächliche Gasverbrauch kann von diesen Werten jedoch deutlich abweichen. Läuft die Warmwasserbereitung auch über Erdgas, so müssen für einen Haushalt mit einer Person nochmals 1000kwh pro Monat hinzugerechnet werden. Für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich dieser Wert nochmals um mindestens 50 Prozent. Entscheidend für Ihren tatsächlichen Gasverbrauch sind außerdem weitere Faktoren, so z.B. ob Sie in einem Alt- oder Neubauhaus wohnen.
Theoretisch kann man beliebig oft den Gasanbieter wechseln. Das kann sich durchaus lohnen, da einige Gasanbieter ihren Neukunden attraktive Rabatte und einmalige Erstjahres-Boni bieten. Wichtig ist nur, dass Sie die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen beim aktuellen Gas-Anbieter beachten. Manche Gastarife gewähren nämlich nur dann die attraktiven Neukunden-Boni, wenn man innerhalb des ersten Vertragsjahres nicht kündigt. Studieren Sie deshalb vor dem Gastarif-Wechsel gründlich die Vertragsbedingungen und die AGB des aktuellen Versorgers.
Sie können innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Gasvertrags diesen schriftlich widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung. Der Widerruf muss nicht begründet werden und kann formlos erfolgen.
Die Alternative zu Erdgas heißt Biogas. Biogas wird produziert aus Abfallprodukten wie Speiseresten, Gülle oder Bioabfall sowie aus speziell angebauten Energiepflanzen (z.B. Mais, Weizen). Da die klimaschädlichen Treibhausgase nicht frei in die Atmosphäre abgegeben, sondern zur Energieerzeugung genutzt werden, trägt die Biogas-Nutzung zur Verringerung der Schadstoff-Emissionen bei. Außerdem wird Biogas aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen und steht damit in theoretisch unbegrenzter Menge zur Verfügung. Ein echtes Plus für die Umwelt!
Wenn nicht anders gekennzeichnet, dann ist auf unseren Gasvergleich-Seiten mit Gas immer der fossile Brennstoff Erdgas gemeint. Alternativen zum Erdgas sind z.B. Biogas oder Flüssiggas.
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Wenn Gasanbieter ihre Preise erhöhen, dann steht Kunden für gewöhnlich ein Sonderkündigungsrecht zu. Beginn der Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt, an welchem dem Gaskunden die Preissteigerung auf dem Postweg oder per E-Mail mitgeteilt wurde. Kunden sollten darauf achten, dass zu den persönlichen Angaben, der Kunden- bzw. Zählernummer, sowie dem Zählerstand, auch der Kündigungsgrund „Preiserhöhung“ angegeben wird. Unter Umständen erfolgt die Preiserhöhung des Versorgers ausschließlich aufgrund von steigenden Steuern und Abgaben. In diesem Fall könnte es sein, dass kein Sonderkündigungsrecht gewährt wird. Oft gilt das Sonderkündigungsrecht in einem vergleichbar kurzen Zeitraum von nur zwei Wochen, beziehungsweise 14 Tagen. Es ist empfehlenswert die Sonderkündigung auf dem Postweg als Einschreiben mit Rückschreiben zu verschicken. Einen Kündigungskonfigurator, mit dessen Hilfe ein Sonderkündigungsschreiben erstellt werden kann, gibt es hier.