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Verbraucherschutz: Stromanbieter Flexstrom macht Bonuspraxis transparenter

Kategorie: Strom

In der Vergangenheit ist es teilweise zu Komplikationen gekommen, wenn Verbraucher ihren Bonus geltend machen wollten. Grund hierfür ist eine Klausel in der AGB des Stromversorgers, nach der ein etwaiger Bonus nur gewährt wird, soweit der Strom länger als ein Jahr von Flexstrom bezogen wird. Im Stromvergleich soll diese Praxis jedoch nicht deutlich genug kommuniziert worden sein. Verbraucherschutz: Stromanbieter Flexstrom macht Bonuspraxis transparenter Stromanbieter Flexstrom hat unlängst seine Informationspolitik bezüglich der Ausschüttung von Boni geändert. Verbraucherschützer rügten das Vorgehen von Flexstrom beziehungsweise den mangelhaften Hinweis auf die Bedingungen für einen eventuellen Bonus. FlexStrom wies diese Kritik zurück und entgegnete, dass die Verbraucherzentrale diesen Hinweis schlicht übersehen habe. Vor Gericht hatte die Verbraucherzentrale Berlin dann gegen die Berechnung des Preises und eine Formulierung auf der Website von FlexStrom geklagt, die Bonusklausel wurde in der Klage nicht mehr kritisiert. Wie die Verbraucherzentrale Berlin auf ihrer Homepage mitteilt, erkannte der Stromanbieter deren Klage in der mündlichen Verhandlung vor dem LG Berlin an. Weiterhin heißt es auf derselben Webseite, dass Flexstrom im Zusammenhang mit der Preisersparnis durch Bonuszahlungen "deutlich auf die Bedingung für die Bonusgewährung hinzuweisen" hat. Flexstrom selbst merkt in diesem Punkt an, dass die entsprechende Klausel in den Verträgen und auf der Internetseite "stets korrekt dargestellt" sei. Auch in dem Protokoll der Gerichtsverhandlung ist zur Bonusklausel vermerkt: "Die Kammer weist die Parteien darauf hin, dass es bei einer hinreichend deutlichen Aufklärung über die Bonusbedingung in dem Tarifrechner [von FlexStrom - Anmerkung der Redaktion] keinen Verstoß gegen die vom Kläger [Verbraucherzentrale Berlin - Anmerkung der Redaktion] angekündigten Anträge erkennen würde."

Auch AGB vom Stromversorger um Halbsatz erweitert

Außerdem fügte Flexstrom seiner die Boni betreffenden AGB-Klausel einen verdeutlichenden Halbsatz an. Dies schien dem Unternehmen nötig zu sein, um das verbraucherschützende Transparenzgebot einzuhalten. Nun wird noch etwas deutlicher herausgestellt, dass der Stromanbieter Flexstrom den jeweiligen Bonus – und damit auch den günstigeren Strompreis – nur den Kunden zugute kommen lässt, die mehr als ein Jahr den Strom von dem Energieversorger beziehen. Es zeigt sich wiederum: um Ärger beim Anbieterwechsel zu vermeiden, ist die genaue Lektüre der AGB vom neuen Stromanbieter ratsam. Bild: February 5, 2010 - Paperwork von nerdcoregirl, bearbeitet von Tarifo.de - CC BY-SA 2.0.