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Gaspreiserhöhung wegen ungültigen Klauseln für viele Gaskunden nichtig

Kategorie: Gas

In den vergangenen Monaten haben viele Gasanbieter die Gaspreise erhöht oder angekündigt, innerhalb der nächsten Wochen die Gaspreise erhöhen zu wollen. Von den Preiserhöhungen sind auch Gaskunden betroffen, die noch Verträge mit Klauseln zur Preisanpassung besitzen, die nichtig sind. Dies könnte bedeuteten, dass die Gaspreiserhöhungen unrechtmäßig sind. Verbraucherschützer raten zum Widerspruch.

Gaspreiserhöhung wegen ungültigen Klauseln für viele Gaskunden nichtig

In den letzten Jahren haben Gasanbieter immer wieder zu unrecht die Gaspreise erhöht. Dennoch sind viele Versorger mit den Preiserhöhungen durchgekommen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Verbraucher innerhalb von drei Jahren den Preiserhöhungen der Versorger widersprechen müssen, andernfalls bekommen die Kunden selbst dann kein Geld zurück, wenn die Erhöhung der Gaspreise nicht rechtmäßig war.

Gaskunden sollen Preiserhöhungen widersprechen


Verbraucher, die einer Preiserhöhung widersprachen, können hingegen mit Rückzahlungen aus der Vergangenheit  rechnen, wenn sie noch einen Vertrag mit ungültigen Klauseln besitzen. Das BGH hat entschieden, dass der Vertrag, bei dem der Preissteigerung widersprochen wurde, für Rückzahlungen die Berechnungsgrundlage bildet.

Der Bund der Energieverbraucher rät daher laut Deutschlandradio allen Kunden Preiserhöhungen generell zu widersprechen, selbst dann, wenn sie bereit sind mehr für sein Gas zu bezahlen. Das Urteil des BGH zeige, dass sich ein Widerspruch lohne, da Klauseln im Nachhinein für nichtig erklärt werden könnten. Eine andere Möglichkeit nicht unnötig viel für sein Gas zu bezahlen ist es, den Gasanbieter zu wechseln. Alternative Versorger verlangen meist weitaus günstigere Gaspreise als die örtlichen Grundversorger.

Bild: Radiator Lines von cwbuecheler, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.de.