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Banken müssen Darlehen ohne Bearbeitungsgebühr vergeben

Kategorie: Finanzen

Das OLG Karlsruhe hat seine Entscheidung getroffen – und zwar zugunsten der Antragssteller eines Darlehens: Wer von seiner Bank oder einem anderen Finanzinstitut ein Darlehen gewährt bekommt, muss für diesen Vertrag nicht eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 50 Euro errichten.

OLG Karlsruhe untersagt Banken Erhebung von Bearbeitungsgebühr

Zahlreiche Darlehensverträge einzelner Finanzinstitute weisen die Klausel auf, dass der Darlehensnehmer eine Gebühr von mindestens zwei Prozent der vertraglich vereinbarten Gesamtsumme des Kredites, mindestens jedoch 50 Euro aufgrund der administrativen Aufwands an den Darlehensgeber zahlen muss. Die Unwirksamkeit solcher Klauseln wurde jetzt vom OLG Karlsruhe richterlich festgestellt, wobei die Revision zugelassen wurde und eventuell nicht das allerletzte Wort in der Angelegenheit gesprochen. Nichtsdestotrotz haben die Kläger einen ersten Erfolg aus dem Weg zur Gebührenfreiheit beim Kreditvertrag erzielt. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hat erfolgreich Klage eingereicht, denn auch in den Augen der Richter des Oberlandesgerichtes scheinen die strittigen Klauseln im Darlehensvertrag nicht transparent gegenüber dem Bankkunden. Dieser könne dem Vertrag nicht die genaue Höhe der fälligen Summe entnehmen und ersehe zudem oftmals nicht, dass diese nur beim Abschluss gelten. Eine Prüfung der Bonität des Antragstellers seitens der Bank sei legitim, dürfe jedoch nicht als Verwaltungsaufwand dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Vorgehensweisen solcherart seien keine Dienstleistungen im Sinne des Kunden, sondern Sicherheiten für die Banken und daher von denselben zu begleichen.

Auf Entscheidung des BGH wird gewartet

Eine Grundsatzentscheidung vom BGH muss für vorliegende Fälle noch getroffen werden. Bis dahin kann der Interessent eine Darlehensvertrag mit seiner Bank schließen, ohne für administrative Kosten aufkommen zu müssen.