Geldanlagen bei Banken nicht immer steuerpflichtig
Kategorie: Finanzen
Ende Mai ist es wieder soweit - dann muss jeder seine Steuererklärung für 2010 beim Finanzamt eingereicht haben, der nicht durch außergewöhnliche Umstände eine andere Vereinbarung treffen und die gesetzliche Frist nach hinten schieben konnte. Wer sein Geld bei Banken angelegt hat und von dieser den entsprechenden Steuerbescheid bereits erhalten, der sollte trotzdem überprüfen, ob er in dieser Hinsicht überhaupt steuerpflichtig ist.
Bild: Tax by definition von alancleaver_2000, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.
Steuerbescheide der Banken auf Höhe der Geldanlagen überprüfen
Wer als Kleinanleger Zinsen und Dividenden auf seine Geldanlagen erhält, der ist nicht automatisch dazu verpflichtet, diese Einnahmen zu versteuern. Denn wird die festgelegte Grenze zur Höhe der Guthaben-Summe unterschritten, wird keine Abgeltungssteuer erhoben. Derzeit liegt diese Summe für Einzelpersonen bei exakt 801 Euro im Jahr, bei gemeinschaftlichen Sparoptionen von Ehepaaren erhöht sich der Betrag auf das Doppelte. Um zu verhindern, dass das Finanzinstitut nicht trotzdem die Abgeltungssteuer an das Finanzamt überweist, kann der Betroffene ganz einfach einen so genannten Freistellungsauftrag unterzeichnen. Damit stellt er sicher, dass die steuerfreien Kapitaleinträge von der Bank nicht abgeführt werden. Sollte es unterblieben sein, eine solche Erklärung schriftlich abzugeben, so kann immer noch im Nachhinein der Steuerbescheid der Bank daraufhin überprüft und das zu viel gezahlte Geld vom Finanzamt zurückgefordert werden. Hierfür muss allerdings in der Einkommenssteuererklärung das entsprechende Kreuz gesetzt sowie der Gesamtumfang der Kapitaleinkünfte durch die Dokumentenanlage belegt werden.Neben Geldanlagen auch Steuersatz prüfen
Nicht nur all diejenigen, deren Einkünfte aus Zinsen und Dividenden den genannten Betrag unterschreiten: Auch jeder, dessen Steuersatz unter 25 Prozent liegt, kann den Schritt unternehmen und sich seine eventuell zu viel gezahlte Abgeltungssteuer durch einen Verweis in der Einkommenssteuerklärung wiederholen.Bild: Tax by definition von alancleaver_2000, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.
Deutschlandkarte
Lexikon