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Aufgrund fehlender Steuerbescheinigungen Ärger mit dem Finanzamt

Kategorie: Finanzen

Bereits im Jahr 2010 kamen Tausende von Anlegern in Bedrängnis mit dem Finanzamt, weil sie aufgrund zu spät versendeter Jahressteuerbescheinigungen seitens ihrer Banken die Frist zur Einreichung ihrer Steuererklärung nicht einhalten konnten. Dass die Finanzinstitute daraus offensichtlich keine Konsequenzen für 2011 gezogen haben, zeigt sich an der aktuellen Situation, die eine Wiederholung zu sein scheint. Aufgrund fehlender Steuerbescheinigungen Ärger mit dem Finanzamt

Steuerbescheinigungen der Banken lassen auf sich warten

Unter Berufung auf den Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg befinden sich dem Berliner Tagesspiegel zufolge unzählige Kunden in einer unfreiwilligen Warteposition, die sich auf die fristgerechte Versendung der Einkommenssteuererklärung auswirken kann: Denn lange es ist nicht mehr hin bis zum 31. Mai - dem Stichtag für das Einreichen des Formulars beim Finanzamt. Zwar will die Hypo Vereinsbank beispielsweise demnächst mit dem Verschicken der benötigten Bestätigungen beginnen - doch dies kann bereits zu spät erweisen für einige Anleger  Aufgrund der hohen Anzahl betroffener Anleger nämlich soll sich der Prozess über drei Monate erstrecken: Rein rechnerisch also nicht mehr rechtzeitig. Besonders ärgerlich an der gegenwärtigen Lage sei nach Ansicht des Steuerberaterverbandes die Tatsache, dass die Dokumente bislang ohne jeden Anlass noch nicht versendet worden seien. Denn während im vergangenen Jahr die Banken Zeit auf die Abgeltungssteuer zu verwenden hatten, wären aktuell keine Gründe erkennbar, weshalb es zu den Verzögerungen kam, die nun so zahlreiche Anleger möglicherweise Ärger mit dem Finanzamt bescheren. Denn ohne die schriftliche und von den Banken herausgegebene Gewinn-Verlust-Rechnung ihrer Spareinlagen in Form von Aktien oder anderen Finanzgeschäften, ist eine Berechnung der Einkommenssteuer seitens des Fiskus nicht möglich. Hierfür müssen die Erklärungen vollständig abgegeben werden. Und auch wenn der Betroffene um seine entsprechende wirtschaftliche Lage weiß - ohne den Beleg des Finanzinstitutes, werden angegebene Zahlen nicht mit in die Berechnung einbezogen.

31. Mai: Frist für Einreichung beim Finanzamt

Es bleibt abzuwarten, wie viele Anleger ihre nötigen Dokumente wirklich nicht rechtzeitig bis zum 31.5.2011 erhalten und insofern die Frist zur Einreichung der Einkommenssteuererklärung überschreiten.

Bild: Steuereintreiber von dierck schaefer, CC-BY.