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Aktie

Aktionär ist Miteigentümer

Vor allem junge Unternehmen benötigen oftmals viel Kapital, um ihren Betrieb aufnehmen zu können. Unternehmen verkaufen daher Aktien, um den Geldbedarf mit schuldzinslosem Fremdkapital zu überbrücken. Eine Aktie ist ein Wertpapier, das den Anteil an einer börsennotierten Gesellschaft verbrieft. Ein Aktionär ist somit Miteigentümer der Aktiengesellschaft. Als Aktionär hat man einen Anspruch auf einen Anteil des Gewinns der Aktiengesellschaft, der ihm in Form einer Dividende ausgeschüttet wird.

Aktionäre haben unterschiedliche Rechte

Eine Aktie verbrieft zudem unterschiedliche Rechte. Stammaktien berechtigen zu einem Anteil am Bilanzgewinn, zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zu einem Stimmrecht in der Hauptversammlung. Mit Vorzugsaktien verfügen Aktionäre über Vorrechte. Oftmals besteht das Vorrecht darin, dass Vorzugsaktionäre eine höhere Dividendenauszahlung als Stammaktionäre erhalten. Im Gegenzug müssen Vorzugsaktionäre in der Regel auf ein Stimmrecht in der Hauptversammlung verzichten. Zudem unterscheidet man zwischen Inhaber- und Namensaktien. Die Übertragung einer Namensaktie ist im Vergleich aufwendiger.