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Windkraft in Bayern: Gesetzentwurf beschränkt Ökostrom-Ausbau

Kategorie: Strom

Im Zuge des beschleunigten Atomausstiegs sollen die neun noch verbliebenen deutschen Atomkraftwerke bis 2022 abgeschaltet werden. Vier dieser übrigen Kernkraftwerke stehen in Bayern, weshalb der Freistaat laut Experten zukünftig verstärkt auf Stromlieferungen aus anderen Teilen Deutschlands sowie auf eine eigene Ökostrom-Produktion angewiesen sein wird. Das aktuelle Verhalten der bayerischen Landesregierung lässt jedoch nicht direkt auf die Notwendigkeit einer alternativen Stromversorgung schließen: Zunächst regte sich massiver Widerstand gegen geplante Stromtrassen und nun könnte ein in den bayerischen Landtag eingebrachter Gesetzentwurf den Ausbau von Windenergie in Bayern beinahe unmöglich machen.

Windkraft in Bayern: Gesetzentwurf beschränkt Ökostrom-Ausbau hallo kuh

Ökostrom-Versorgung: Bayerns Windenergie-Ziel hinfällig

Auf Drängen des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofers (CSU) hin beschloss die Bundesregierung im April dieses Jahres ein Gesetz, welches den Ländern ein Selbstbestimmungsrecht bezüglich der Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnhäusern einräumt. Bayern hat am Mittwoch als erstes Bundesland einen Gesetzentwurf auf Grundlage dieses Beschlusses in den Landtag eingebracht. So wird eine sogenannte 10H-Regelung angestrebt: Der Abstand zwischen Windrad und Wohnhaus soll demnach zehnmal so groß sein, wie die Höhe des Windrads. Üblich sind mittlerweile Windkraft-Anlagen mit einer Höhe von rund 200 Metern, was einen Mindestabstand von 2.000 Metern zwischen Windparks und Wohnhäusern erforderlich machen würde. Laut einer Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung könnten durch die neue Regelung nur noch auf rund 1,7 Prozent der Fläche des größten deutschen Bundeslandes Windkraft-Anlagen errichtet werden – derzeit seien es noch 19 Prozent potentielle Bau-Fläche. Wird zudem die Eignung der Standorte berücksichtigt, die verfügbare Fläche also auf Standorte reduziert, an denen viel Wind weht, bleiben nur noch 0,9 Prozent an Fläche für den Bau von Windrädern übrig. Experten weisen jedoch darauf hin, dass sich diese potentielle Baufläche hauptsächlich in Naturschutzgebieten befinde. Vom Bundesverband Windenergie heißt es, dass das bayerische Ziel, in Zukunft 6 Prozent des Stromverbrauchs aus Windkraft zu decken, mit der geplanten Regelung hinfällig sei. So wäre dafür der Neubau von rund 1.000 Windkraft-Anlagen erforderlich – eine Zahl, die unter der neuen Regelung kaum erreichbar sei.

Windrad-Bau: Einigkeit der Kommunen unwahrscheinlich

Die Opposition im bayerischen Landtag kritisiert den Gesetzentwurf scharf. Der energiepolitischen Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Natascha Kohnen, zufolge, läute die 10H-Regel Seehofers „die Totenglocke für die Windenergie in Bayern“, noch bevor Windkraft überhaupt eine Chance bekommen hätte. Auch der frühere CSU-Chef Erwin Huber gibt zu, dass der Ausbau von Windenergie in Bayern durch die geplante Regelung „schwieriger werden wird“. Dennoch könne Bayern seine Ziele erreichen, schließlich könnten Gemeinden die Abstandsregelungen des Gesetzes auch unterschreiten, wenn die Nachbargemeinde zustimmt. So würde laut Huber die „interkommunale Zusammenarbeit gefördert“. Experten bezweifeln aber, dass eine solche Einigkeit in der Realität erreichbar ist. So würde eine Gemeinde als Pächter einer Windkraft-Anlage bis zu 35.000 Euro verdienen. Bekommt die Nachbargemeinde davon nichts ab, hätte sie nur die Last und würde dem Bau kaum zustimmen. Bild: hallo kuh von Dirk Ingo Franke, CC BY-SA 2.0 - bearbeitet von Tarifo.de