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Flexstrom stellt nach Insolvenz Stromversorgung ein

Kategorie: Strom

Nachdem Flexstrom und seine Ökostrom-Töchter OptimalGrün und Löwenzahn Energie vergangenen Freitag Insolvenz angemeldet haben, soll nun die Stromversorgung aller drei Stromanbieter eingestellt werden. In einer aktuellen Mitteilung des insolventen Stromdiscounters heißt es, dass „nach eingehender Prüfung der finanziellen Lage […] die Flexstrom Aktiengesellschaft die Belieferung der Kunden mit Strom einstellt“. Wann genau dies der Fall sein wird, geht aus der Meldung nicht hervor.

Flexstrom stellt nach Insolvenz Stromversorgung ein Lamp

Strompreise in der Ersatzversorgung in der Regel sehr hoch

Kunden, die von der Insolvenz Flexstroms betroffen sind, müssen jedoch nicht fürchten, bald im Dunkeln zu sitzen, da sie nach der Einstellung der Stromversorgung durch ihren Stromanbieter automatisch in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers rutschen. Die Stiftung Warentest rät aber dazu, sich in einem solchen Falle zügig einen neuen Stromanbieter zu suchen oder in einen günstigeren Tarif des Grundversorgers zu wechseln, da die Strompreise in der Ersatzversorgung in der Regel deutlich höher sind als bei anderen Stromtarifen. Darüber hinaus weist die Stiftung Warentest in einer aktuellen Meldung darauf hin, dass Kunden im nun herrschenden Falle der Einstellung der Stromlieferung durch Flexstrom sofort von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können, um das Vertragsverhältnis zu dem insolventen Strom-Discounter zu beenden. Eine entsprechende Formular-Vorlage zur Kündigung finden Sie hier. Aktuellen Zahlen der Stiftung Warentest zufolge sind insgesamt rund 540.000 Strom-Kunden von der Insolvenz Flexstroms betroffen. Da der Stromanbieter vor allem auf ein Vorkasse-Modell bei seinen Tarifen setzte, ist es möglich, dass viele der Kunden ihre im Voraus gezahlten Beiträge nicht zurückerhalten werden. Flexstrom gibt in einer Erklärung an, dass „eine Auszahlung einer möglicherweise geleisteten Vorauskasse derzeit aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht erfolgen darf“. Das Gleiche gilt Unternehmensangaben zufolge für die Auszahlung von Guthaben und Boni. Die Stiftung Warentest rät schon lange von Vorkasse-Tarifen ab und weist in ihrer aktuellen Meldung noch einmal darauf hin, dass für Kunden bei einem Abschluss eines solchen Vertrages das Risiko besteht, im Falle einer Insolvenz des Anbieters ihre bereits gezahlten Beiträge nicht zurückzuerhalten. Nach der Pleite von FlexStrom und deren Töchter gibt es allerdings auch keine großen Stromversorger mehr, die Vorkasse-Tarife anbieten.

Insolvenzverfahren voraussichtlich nicht vor 2017 abgeschlossen

Nachdem für das Gas-Geschäft Flexstroms für die Marke FlexGas bereits ein Investor, die Schweizer AKO Capital AG, gefunden wurde, sollen auch „die Gespräche mit potentiellen Investoren“, welche Flexstrom oder deren Töchter übernehmen könnten, unvermindert weiter laufen. Der vorläufige Insolvenzverwalter, der vom Amtsgericht Berlin bestellt wurde, ist Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger von der Kanzlei White & Case, welche schon 2011 die TelDaFax-Pleite betreute. White & Case zufolge soll das Insolvenzverfahren Flexstroms voraussichtlich am 1. Juli eröffnet werden. Erst ab diesem Zeitpunkt können Kunden Forderungen beim Insolvenzverwalter einreichen, davor eingehende Forderungsanmeldung sind unwirksam. Mit einem Abschluss des Insolvenzverfahrens ist Flexstrom zufolge nicht vor 2017 zu rechnen. Über den Stand des Verfahrens können sich Kunden zukünftig auf der Internetseite des Insolvenzverwalters in einem Gläubigerinformationssystem informieren. Dies soll mithilfe einer PIN möglich sein, die voraussichtlich ab August bei Übersendung des Eröffnungsbeschlusses mitgeteilt werden soll. Bild: Lamp von Filipe Dilly, CC BY-SA 2.0 - bearbeitet von Tarifo.de