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FlexStrom Stromvertrag kündigen

Seit Juni 2003 kann man sich als Verbraucher für die Belieferung mit Strom seitens der FlexStrom AG entscheiden und damit auf ein umfangreiches Angebotspaket zurückgreifen. Und attraktiv klingen die Stromtarife durchaus: eine Preisgarantie wird ebenso gewährt wie das Ökostrom Produkt über eine Zertifizierung vom TÜV Thüringen verfügt. Und der Name spricht Bände, denn gerade die besonders flexiblen Vertragsgestaltungen bieten den Kunden die Möglichkeit, hier jederzeit Änderungen vorzunehmen. Wer sich nach einem Stromvergleich für einen ganz anderen Anbieter entscheidet, der kann dies also tun, ohne eine allzu lange Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Was allerdings eingehalten werden muss, ist die korrekte Form beim FlexStrom Kündigungsschreiben.

Bei Flexstrom gibt es je nach Produktwahl eine Mindestvertragslaufzeit von 12 bzw. 24 Monaten, die beiderseits mit einer Frist von acht Wochen gekündigt werden. Ein FlexStrom Kündigungsschreiben bedarf der Schriftform, und sollte diese stimmen, die Kündigung allerdings nicht fristgerecht bei dem Stromanbieter eingehen, wird der bestehende Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert. Eine postalische Zusendung wird ebenfalls vorausgesetzt. Schließlich wird keiner, der bei FlexStrom kündigen möchte, auf ein Problem stoßen, wenn er korrekte Angaben hinsichtlich Name und Anschrift, Zählernummer und -stand sowie dem gewünschten Vertragsende angibt.
Adresse:
  • FlexStrom AG
  • Reichpietschufer 86-90
  • 10785 Berlin