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FlexStrom ist pleite: Was FlexStrom-Kunden jetzt wissen müssen

Kategorie: Strom

Anfang des Jahres berichtete das Handelsblatt, dass einige Netzbetreiber Strom des Versorgers FlexStrom nur noch gegen Vorkasse weiterleiten. FlexStrom protestierte und klagte gegen die Zeitung. "Wir bereiten definitiv keinen Insolvenzantrag vor" sagte ein FlexStrom-Sprecher daraufhin dem Tagesspiegel. Verbindlichkeiten, die das Energieunternehmen nicht selbst bedienen könne, gebe es nicht, so der Sprecher. Am 12.04.2013 meldete FlexStrom nun Insolvenz an. Begründung: Die Kunden der Unternehmensgruppe wären mit rund 100 Millionen Euro im Rückstand. Mehr als 500.00 Stromverbrauch sind von der FlexStrom-Pleite betroffen.

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FlexStrom: Unsere Kunden sind Schuld an der Pleite

In Internetportalen tauchten in jüngster Vergangenheit Kommentare und Meinungen auf, die den Kundenservice von FlexStrom anprangerten. Dennoch konnte das Unternehmen regelmäßig Neukunden gewinnen, die meist per Vorkasse bezahlten. Verbraucherschützer machten immer wieder darauf aufmerksam, dass die Tarife von FlexStrom und deren Töchtern mit Vorsicht zu genießen seien. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berichtete beispielsweise darüber, dass die FlexStrom-Tochter Löwenzahn Energie die Preise schon nach kurzer Vertragslaufzeit um teilweise  mehr als 100 Prozent angehoben habe. Viele Kunden wollten bei diesen Preissteigerungen nicht mitgehen. Genau dieses wäre ein Grund für die Pleite, so FlexStrom bei der Erläuterung der Insolvenz: Die Zahlungsmoral der Kunden hätte sich in letzter Zeit unter anderem wegen einer "fehlerhaften und schädigenden Berichterstattung vereinzelter Medien" deutlich verschlechtert, so der Berliner Stromversorger. Hinzukommen würde laut FlexStrom, dass es auf dem Energiemarkt nach wie vor Monopolstrukturen gebe, welche das Marktgeschehen beeinflussen würden. Auch der kalte Winter wird von FlexStrom als Grund für die Pleite ins Feld geführt: Das Unternehmen hätte mehr Energie als sonst an seine Kunden liefern müssen, diese hätten jedoch weiterhin nur ihre normalen Abschläge bezahlt. Dass Preissteigerungen von 13,74 auf 29,899 Cent pro kWh damit begründet wurden, dass sich die EEG-Umlage erhöht hat (diese stieg um 2,7 Cent pro kWh), wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berichtete, könnte auch ein Grund dafür gewesen sein, dass Löwenzahn-Energie-Kunden keine weiteren Zahlungen mehr an die FlexStrom-Tochter leisten wollten. Zudem wechselten immer weniger Verbraucher über Vergleichsportale im Internet zu FlexStrom und deren Töchter, wodurch weniger frisches Geld in die Unternehmenskassen strömte.

Verbraucherzentrale empfahl Kunden bei TelDaFax-Insolvenz Kündigung

Bei der Pleite des Stromversorgers TelDaFax vor knapp 2 Jahren empfahl die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz den Kunden des Stromanbieters die Kündigung des Stromvertrags und stellte ein entsprechendes Formular für eine Muster-Kündigung auf seine Homepage. Eine Muster-Vorlage zur Kündigung bei FlexStrom finden Sie hier auf Tarifo.de. Auch für die Kündigung bei der FlexStrom-Tochter Löwenzahn Energie stellt Tarifo.de eine Muster-Vorlabe bereit, dieses finden Sie hier. Neben der Möglichkeit einer Kündigung, gibt es weitere wissenswerte Punkte für Kunden von FlexStrom und deren Töchter: Die Stromversorgung wird trotz der Pleite weiter gewährleistet. Sollte FlexStrom selbst keinen Strom mehr liefern, dann werden betroffene Kunden automatisch durch den örtlichen Grundversorger beliefert. Diese sogenannte Ersatzversorgung läuft bis zu drei Monate lang. Während dieser Zeit haben Betroffene die Möglichkeit, sich einen alternativen Stromversorger zu suchen.

Viele Kunden haben per Vorkasse bezahlt: Ist das Geld jetzt weg?

Ein Insolvenzverfahren kann sehr lange dauern. TelDaFax vermeldete im Juni 2011 Insolvenz, das Verfahren läuft immer noch, viele ehemalige Kunden haben (zumindest bislang) nichts von ihren Vorkasse-Leistungen wiedergesehen. Da das Geld wahrscheinlich weg sein dürfte, warnen Verbraucherschützer regelmäßig davor, Stromverträge, bei denen Vorauskasse von bis zu einem Jahr verlangt wird, abzuschließen. Bereits seit August 2012 hat Tarifo.de auf seinen Seiten zum Stromanbietervergleich und Gasanbietervergleich daher diese sog. Vorkasse-Tarife durch veränderte Voreinstellungen im Vergleichsrechner vorsorglich ausgeblendet. Besucher der Seiten konnten diese eigenständig wieder einblenden, sofern sie sich auch für diese Angebote interessierten. Bild: Empty Pockets von danielmoyle, CC BY - bearbeitet von Tarifo.de