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Strompreis-Erhöhung unwirksam? Vattenfall verpasst Frist

Kategorie: Strom

Vattenfall, der viertgrößte Stromversorger in Deutschland, hat sich vermutlich bei den Mitteilungen zu seinen Strompreis-Erhöhungen einen fauxpas geleistet: Erst einen Tag nach der gesetzlichen Frist von sechs Wochen vor der Strompreisanpassung gingen die Schreiben bei den Energiekunden ein.

Strompreis-Erhöhung unwirksam? Vattenfall verpasst Frist Zum 01. Januar 2013 hat Vattenfall als größter Energielieferant in Berlin und Hamburg Tariferhöhungen um 12,8 Prozent angekündigt: Am 19. November 2012 erschienen entsprechende Mitteilungen in Tageszeitungen und am gleichen Tag gingen laut Stefan Kleimeier, Sprecher des Stromkonzerns, die Briefe an die Abnehmer auch in die Post. Doch hierin könnte jetzt ein Problem liegen, denn die briefliche Benachrichtigung der Kunden muss sechs Wochen vor der tatsächlichen Erhöhung erfolgen – und etliche Hamburger Vattenfall-Kunden haben ihren Brief einen Tag zu spät erhalten.

Strompreisanpassung bei Vattenfall: Streit um verspätete Briefe

Einige Verbraucherschützer sind nun der Auffassung, die Strompreiserhöhung von Vattenfall ist generell unwirksam, da im Paragraph 5 der Stromverordnung GVV geregelt wurde, dass sowohl eine öffentliche als auch eine persönliche Mitteilung der Erhöhungsvorhaben bis zum Fristende erfolgen soll. Von einigen Verbraucherschützern wird nun dazu geraten, gegen die Stromerhöhung Einspruch zu erheben und die alten Tarife zu fordern. Der ursprünglich aus Schweden stammende Stromkonzern sieht allerdings keinen Grund hierfür, da man den gesetzlichen Auflagen nachgekommen wäre. Ein zusätzliches Problem für Kunden ergibt sich jedoch auch aus dem Umstand, dass die Sechswochen-Frist sich nur auf die Grundversorgung bezieht, in der sich etwa 40 Prozent der Stromabnehmer von Vattenfall befinden. Alle anderen Tarife können in den AGB andere Regelungen enthalten.

Stromtarife per Preisvergleich herausfinden

Auch bei der Auslegung des Zeitpunkts der Preisanpassungsmitteilung ist man sich uneins: Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sieht das Gesetz erfüllt, da die Briefe vor dem Fristdatum entsendet wurden, die Verbraucherzentrale Hamburg sieht den Tag des Zugangs zu der Information – also das Datum der Zustellung – als maßgeblich an. Stromkunden, die von der Preisanpassung betroffen sind, können aber auch ganz einfach durch einen Strompreisvergleich nach weiteren Anbietern Ausschau halten: Online können sie kostenlos unter Angabe des Stromzählerstandes und der Postleitzahl andere günstige Energieversorger finden und auch gleich im Internet einen Anbieterwechsel vorbereiten. Bild: Due dates are closer than they appear von Wesley Fryer, CC BY SA - bearbeitet von Tarifo.de.