Die drei Atomenergie-Unternehmen in Deutschland, E.On, RWE und Vattenfall haben beim Verfassungsgericht in Karlsruhe eine Klage auf Entschädigung im Zuge der Energiewende eingereicht. EnBW wird wider Erwarten sich nicht an der Klage zum Atomausstieg beteiligen.
EnBW, Kraftwerk am Neckar von dierk schaefer
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG wird nicht wie die anderen Atomenergie produzierenden Unternehmen vor dem Karlsruher Verfassungsgericht eine Beschwerde einlegen, die einen Schadensersatz aufgrund der beschlossenen Stilllegung der Kernkraftwerke fordert. Die Grundrechtsfähigkeit würde fehlen, da sich das ebenfalls in Karlsruhe ansässige Unternehmen fast vollständig in öffentlicher Hand befände. Es wurde erst 2010 vom Bundesland Baden-Württemberg, beziehungsweise über eine Beteiligungsgesellschaft, der Neckarpri, zu 45 Prozent zurückgekauft.
EnBW verzichtete auf Entschädigungsklage in Karlsruhe
Nicht nur, dass dieser Rückkauf Fragen zur Verfassungswidrigkeit und des Kaufpreises aufwarf, die zu Schiedsgerichtklagen und einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss führten, auch die nur kurz vor dem Kauf beschlossene Verlängerung der Laufzeit der deutschen Atomkraftwerke und ihre nur wenige Monate später abgesegnete Stilllegung wirken sich nun auf die Gesamtsituation der EnBW Kernkraft aus.
Der Anteil der öffentlichen Hand an EnBW wird mit „über 98 Prozent“ angegeben, wodurch es dem Energieversorger nicht möglich wäre, eine Klage auf Entschädigung für die stillgelegten Atommeiler einzureichen. Diese wäre sogar selbst verfassungswidrig. Bereits im November 2011 hatte E.On beim Bundesverfassungsgericht einen Anspruch auf Schadensersatz in Milliardenhöhe angemeldet, der auf der Berufs- und Gewerbefreiheit, sowie dem im Grundrecht geschützten Eigentum basiert. RWE und Vattenfall folgten ihrerseits mit Beschwerden in Karlsruhe.
Atomausstieg: Verfassungsbeschwerde der Atomkraft-Versorger
E.On betonte bei der Beschwerde, sich damit nicht gegen die Zustimmung zur Energiewende in der Öffentlichkeit wenden, sondern sich gegen den Eingriff in den Geschäftsbereich wehren zu wollen. EnBW hat nun, auch wenn es hier nicht zu einer Verfassungsbeschwerde kommen wird, solidarisch gezeigt und unterstützt weiterhin die Auffassung der anderen Atomenergielieferanten.
Tatsächlich würde EnBW auch trotz fehlender Klage von einer Entscheidung des Verfassungsgerichts profitieren, sollte es einer Entschädigung der Betreiber von Kernkraftwerken allgemein zustimmen. Andererseits könnte es die Position der Kläger schwächen, sollte einer von ihnen wegen einer Formsache aus dem Verfahren ausscheiden.
Bild: EnBW, Kraftwerk am Neckar von dierk schaefer, CC BY - bearbeitet von Tarifo.de.
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