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Flexstrom: Entwicklung zum unabhängigen Energiekonzern als Unternehmensziel

Kategorie: Strom

Positive Unternehmenszahlen bestätigen den Stromdiscounter Flexstrom und führen zur Ausweitung der erfolgreichen Marktsegmente. Das Unternehmensziel des Berliner Stromanbieters sieht die weitergehende Entwicklung zu einem unabhängigen Energiekonzern vor.

Flexstrom: Entwicklung zum unabhängigen Energiekonzern als Unternehmenszielr plugging in the machine von functoruser Flexstrom konnte sich im vergangenen Jahr gut auf dem Strommarkt verankern. Den soeben veröffentlichten Unternehmenszahlen zufolge stieg der Jahresüberschuss des Berliner Stromdiscounters von etwa 6 Millionen Euro auf fast 13 Millionen bei mehr als 300 Millionen Euro Umsatz. Die Anzahl der Flex-Kunden hat die 500.000er Marke überschritten, rechnet man die Strom-, Gas- und Ökostrom-Verbraucher zusammen.

Gute Jahresbilanz für Flexstrom, Ökostrom wird ausgebaut

Besonders der Ökostrom-Bereich wird gemäß der Pressemeldung von Flexstrom von den Kunden stark angefragt und der Berliner Konzern reagiert entsprechend. Die Tochterfirmen Flexgas als auch OptimalGrün wurden in das Unternehmen integriert, die Angebote für Tarife mit Erneuerbaren Energien ausgebaut. Da unabhängige Energieanbieter wie Flexstrom ihren Strom an der Börse einkaufen und sie die eigentliche Stromproduktion nicht betrifft, sind sie in der Lage, mit weniger Risiko schnell auf Neuregelungen, aktuelle Situationen und Kundenwünsche in Bezug auf die Stromversorgung zu reagieren.

Unabhängige Energieanbieter im Strompreisvergleich

Etliche unabhängige Energiekonzerne und Stromproduzenten bieten Kunden gute Tarife für regulären und Ökostrom. Welcher von ihnen am besten zum eigenen Verbrauch passt, kann schnell über einen Strompreisvergleich ermittelt werden. Dabei sind die Stromtarife der Unabhängigen auch bei den Erneuerbaren Energien oftmals preiswerter als in der Grundversorgung. Sie sind auch häufig mit Konditionen verbunden, die sich als günstig vor allem für Neukunden erweisen können. Aufpassen muss man jedoch bei Bonus-Angeboten, die nach einem Jahr Vertragslaufzeit gezahlt werden sollen: Kündigt man fristgemäß vor Ablauf des Jahres, könnten die Boni nicht ausgezahlt werden, da die Vertragslaufzeit voll ausgeschöpft werden muss, damit die Beträge fällig werden. Ein Blick in die AGB zum Stromtarif ist in jedem Fall empfehlenswert. Bild: plugging in the machine von functoruser, CC BY - bearbeitet von Tarifo.de.