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Atomausstieg: Regierung hält Energiekonzern-Klage für obsolet

Kategorie: Strom

Die Energiekonzerne E.on und RWE haben eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie fordern von der Regierung einen Schadenersatz in Höhe von 15 Milliarden Euro, da diese die Laufzeiten der Atomkraftwerke erst verlängert, und dann nach der Katastrophe von Fukushima den beschleunigten Atomausstieg beschlossen hat. Die Regierung räumt der Klage jedoch keine Chancen ein, ein Regierungssprecher bezeichnete sie als obsolet. Atomausstieg: Regierung hält Energiekonzern-Klage für obsolet

Finanzministerium bereitet sich nicht auf Schadensersatzzahlungen vor

Da die Bundesregierung davon ausgeht, dass der Atomausstieg absolut verfassungsmäßig ist, werden im Bundeshaushalt auch keine Vorsorgemaßnahmen für den Fall ergriffen, dass die Energiekonzerne mit ihrer 15-Milliarden-Euro-Forderung durchkommen. Das Bundesfinanzministerium bereitet sich nicht auf Schadensersatzzahlungen vor. Ein Regierungssprecher sagte, sich mit der Möglichkeit zu beschäftigen, das Atomausstiegsgesetz sei verfassungswidrig, wäre obsolet, da es verfassungsmäßig sei. Auch die Opposition glaubt nicht, dass die Energiekonzerne mit ihrer Klage durchkommen werden. Jürgen Trittin, Fraktionschef der Grünen, hält die Forderungen der Energiekonzerne für dreist. Statt zu klagen wären die Unternehmen laut Trittin besser beraten ihre Energie in die Energiewende zu stecken.

EnBW könnte sich ebenfalls an der Klage beteiligen

Vattenfall hat die Bundesregierung bereits an einem Schiedsgerichtshof der Weltbank auf Schadensersatz verklagt. EnBW prüft einem Firmensprecher zufolge gerade, ob sich der Konzern der Klage von E.on und RWE anschließt. EnBW befindet sich seit Dezember 2010 zu 45,01 Prozent im Besitz des Landes Baden-Württemberg. Die damals regierende schwarz-gelbe Regierung hat diese Firmenanteile dem französischen Atomkonzern EdF für 4,7 Milliarden Euro abgekauft. Die aktuell regierende grün-rote Regierungen hält diesen Kaufpreis für zu hoch und hat EdF deshalb in Paris verklagt, ebenfalls vor einem Schiedsgericht. Die grün-rote Landesregierung fordert von EdF eine Rückzahlung in Höhe von zwei Milliarden Euro. Solle EdF ablehnen, könnte der Kaufvertrag für nichtig erklärt werden und die Anteile an EdF zurückfallen. Das Bundesverfassungsgericht holt zunächst Stellungnahmen von der Bundesregierung und 63 Institutionen ein. Sollte es die Verfassungsbeschwerde zulassen und die Anteile von Baden-Württemberg wieder auf EdF übergehen, dann steigen sicherlich auch die Wahrscheinlichkeiten, dass sich EnBW und Vattenfall an der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht beteiligen werden. Derzeit gleicht die Situation bei EnBW einer "historischen Ironie", wie aus Stuttgart zu hören ist: Sollte es zu einer Verfassungsbeschwerde kommen, dann wird auch der Atomausstieg teurer, was nicht im Sinne der grün-roten Regierung ist. Andererseits kann EnBW mehr Geld aber auch gut gebrauchen um die Erneuerbaren Energien auszubauen. In Baden-Württemberg stehen bislang fast keine Windräder, das Bundesland muss insbesondere an sonnenarmen Tagen viel Strom importieren. Bild: IMG_2178.JPG von lars.inselmann, CC BY-SA 2.0 - bearbeitet von Tarifo.de.