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FlexGas Gasvertrag kündigen

Wer bei Flexgas kündigen will, ist nur bedingt flexibel
Der in Berlin ansässige Gasanbieter Flexgas wurde nach der erfolgreichen Marktetablierung von Flextrom im Jahre 2006 gegründet, um auch in diesem Energiebereich eine feste Größe unter den zahlreichen Firmen zu werden, die seit der Liberalisierung des Marktes ebenfalls täglich mit preiswerten Gastarifen und guten Angeboten um Neukunden werben. Besonders preiswerte Erdgastarife anzubieten, das hat sich auch Flexgas vorgenommen und gibt den Verbrauchern bundesweit zudem die Option, diese günstigen Gaspreise nach Bedarf zu begleichen und beispielsweise die Entscheidung für eine jährliche Vorauszahlung zu treffen. Wer dennoch bei Flexgas kündigen möchte, der muss sich im Regelfall nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma richten.

Vertragsgemäß bei Flexgas kündigen
Denn diese sind grundsätzlich Vertragsbestandteil – unabhängig vom gewählten Gaspreis. Einzig eine eventuelle Gaspreiserhöhung seitens des Anbieters räumt dem Betroffenen das Recht ein, ein vorzeitiges Flexgas Kündigungsschreiben aufgrund eines außerordentlichen Kündigungsrechtes zu verfassen und dem Unternehmen zuzusenden. In so gut wie jedem anderen Fall muss die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit von 12 bzw. 24 Monaten eingehalten werden. Dann jedoch kann der Kunde bei Flexgas kündigen – wenn er das Flexgas Kündigungsschreiben dem Unternehmen mindestens acht Wochen vor Ablauf des Vertrages zukommen lässt. Im Flexgas Kündigungsschreiben Name und Anschrift ebenso wenig vergessen wie die Kundennummer, den Gasstand und die Gaszählernummer anzugeben. Und trotz all der modernen Technik das Schreiben per Post und nicht als Mail versenden!

FlexGas GmbH
Reichpietschufer 86-90
10785 Berlin