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Sparkassen-Kreditkarte kündigen: So geht's schnell und einfach

Sparkassen-Kreditkarte kündigen

Die Kündigung Ihrer Sparkassen-Kreditkarte ist ein unkomplizierter Vorgang, wenn Sie einige Punkte beachten. Prüfen Sie zunächst die Kündigungsfrist in Ihren Vertragsunterlagen. Halten Sie diese Frist ein und wählen Sie die für Sie bequemste Kündigungsmethode: Online-Banking oder schriftlich per Brief.

Egal, welche Methode Sie wählen: Wichtig ist, dass Sie die Kündigung Ihrer Sparkassen-Kreditkarte schriftlich festhalten und eine Kopie für Ihre Unterlagen aufbewahren. Im Kündigungsschreiben sollten Sie Ihre Kartennummer, Ihren Namen und Ihre Adresse angeben. Bei schriftlicher Kündigung unterschreiben Sie das Schreiben bitte handschriftlich.

Bevor Sie Ihre Karte kündigen, sollten Sie zudem prüfen, ob es am Markt günstigere oder besser ausgestattete Angebote gibt. Kündigen Sie außerdem alle Sonderleistungen, die mit Ihrer Kreditkarte verbunden waren, und lösen Sie eventuell angesammelte Prämienpunkte ein.

Sollten Sie unsicher sein oder Fragen haben, steht Ihnen jederzeit ein Berater Ihrer Sparkasse zur Verfügung.

Rückerstattung der Jahresgebühr

Sollten Sie die Jahresgebühr anteilig zurückfordern wollen, beachten Sie die im Vertrag festgehaltene Frist (meist drei Monate) und belegen Sie den Nutzungsausfall durch Kontoauszüge, die eindeutig zeigen, dass die Karte seit der Kündigung nicht mehr verwendet wurde.

Ablauf der Kreditkarten-Kündigung bei einer Sparkasse

Schritt 1: Kündigungsfristen beachten

Die Kündigungsfrist für Sparkassen-Kreditkarten beträgt in der Regel zwei Monate. Prüfen Sie jedoch am besten in Ihren Vertragsunterlagen, ob für Ihre Karte eine abweichende Frist gilt. Bei Sonderangeboten oder Rabattaktionen kann die Kündigungsfrist länger sein. Informieren Sie sich hierzu in den Produktinformationen oder direkt bei Ihrer Sparkasse.

Schritt 2: Kündigungsoptionen wählen

Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihre Sparkassen-Kreditkarte zu kündigen:

  • Online-Banking: Viele Sparkassen bieten die Kündigung direkt im Online-Banking an. Loggen Sie sich einfach ein und suchen Sie nach dem Menüpunkt "Kreditkarten" oder "Kartenverwaltung". Dort finden Sie in der Regel ein Formular zur Kündigung.
  • Schriftlich: Sie können die Kreditkarte auch schriftlich kündigen. Hierfür müssen Sie ein Kündigungsschreiben erstellen und an Ihre Sparkasse senden.

Wichtig: Das Kündigungsschreiben sollte unbedingt Ihre Kartennummer, Ihren Namen und Ihre Adresse enthalten. Unterschreiben Sie das Schreiben handschriftlich.

Schritt 3: Kündigungsschreiben erstellen (bei schriftlicher Kündigung)

Im Folgenden finden Sie ein Muster für ein Kündigungsschreiben, das Sie an Ihre Sparkasse senden können:

Anschrift der Sparkasse

Ihr Name

Ihre Adresse

Ort, Datum

Betreff: Kündigung der Kreditkarte [Kartennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Kreditkarte mit der Nummer [Kartennummer] zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte senden Sie mir nach erfolgter Kündigung eine schriftliche Bestätigung zu.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihre Unterschrift]

Schritt 4: Kreditkarte zurückgeben

Sobald Ihre Sparkasse die Kündigung bestätigt hat, sollten Sie Ihre Kreditkarte zurücksenden. Schneiden Sie die Karte bitte vor dem Versand aus Sicherheitsgründen entzwei. Bei manchen Sparkassen ist es möglich, die Karte in der Filiale zurückzugeben.

Bitte beachten:

  • Restguthaben: Bei der Kündigung Ihrer Sparkassen-Kreditkarte muss Ihr Kartenkonto ausgeglichen sein. Ein eventuell vorhandenes Restguthaben wird Ihnen auf Ihr Girokonto überwiesen.
  • Partnerkarten: Wenn Sie zu Ihrer Hauptkarte auch Partnerkarten haben, müssen diese ebenfalls gekündigt werden.
  • Sonderleistungen: Informieren Sie sich bei Ihrer Sparkasse, ob mit Ihrer Kreditkarte Sonderleistungen verbunden waren, die nach der Kündigung nicht mehr zur Verfügung stehen.

Sparkassen-Kreditkarte online kündigen

Die Entscheidung, ob Sie Ihre Sparkassen-Kreditkarte online oder schriftlich kündigen, liegt bei Ihnen.

Online-Kündigung:

  • Vorteile: Schnelle und bequeme Möglichkeit
  • Nachteile: Möglicherweise nicht für alle Karten verfügbar, technische Probleme möglich

Schriftliche Kündigung:

  • Vorteile: Sicherer Weg, Beweissicherung
  • Nachteile: Längere Bearbeitungszeit, Porto

Unabhängig davon, für welche Methode Sie sich entscheiden, sollten Sie Ihre Kündigung immer schriftlich festhalten. Bewahren Sie eine Kopie des Kündigungsschreibens oder des E-Mail-Verkehrs für Ihre Unterlagen auf.

Sparkassen-Kreditkarte online kündigen: Schnell und einfach zum Ziel

Viele Sparkassen ermöglichen es ihren Kunden mittlerweile, die Kreditkarte bequem und einfach online zu kündigen. Dies spart Zeit und Porto und bietet gleichzeitig eine sichere Möglichkeit, die Beendigung des Vertragsverhältnisses zu dokumentieren.

So einfach geht's:

  1. Zugangsdaten bereithalten: Loggen Sie sich zunächst mit Ihren Zugangsdaten im Online-Banking Ihrer Sparkasse ein.
  2. Kreditkartenmenü aufrufen: Navigieren Sie zum Menüpunkt "Kreditkarten" oder "Kartenverwaltung".
  3. Kündigung auswählen: Wählen Sie die zu kündigende Kreditkarte aus und klicken Sie auf den Button "Kündigung".
  4. Formular ausfüllen: Füllen Sie das online bereitgestellte Kündigungsformular vollständig und korrekt aus. Achten Sie insbesondere auf die Angabe Ihrer Kartennummer, Ihres Namens und Ihrer Adresse.
  5. Kündigung absenden: Bestätigen Sie Ihre Angaben und senden Sie das Formular ab.
  6. Bestätigung per E-Mail: Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail-Bestätigung über die Kündigung Ihrer Kreditkarte.

Sparkassen-Kreditkarte kündigen: Jahresgebühr zurückfordern?

Ob Sie bei der Kündigung Ihrer Sparkassen-Kreditkarte die anteilige Jahresgebühr zurückfordern können, hängt von den Bedingungen Ihres Kreditkartenvertrags ab. In der Regel ist eine anteilige Rückerstattung möglich, wenn Sie die Karte vorzeitig kündigen.

So funktioniert die anteilige Rückerstattung:

  • Berechnung: Die Höhe der Rückerstattung berechnet sich aus der Anzahl der Monate, die Sie die Karte nicht mehr nutzen werden, geteilt durch die Anzahl der Monate im Jahr, multipliziert mit der Jahresgebühr.
  • Beispiel: Bei einer Jahresgebühr von 50 € und einer Kündigung im Juli erhalten Sie 6/12 * 50 € = 25 € zurück.

Wichtig:

  • Frist beachten: Die Frist für die Rückerstattung der Jahresgebühr ist in Ihrem Kreditkartenvertrag geregelt. In der Regel beträgt sie drei Monate.
  • Nachweispflicht: Sie müssen der Sparkasse den Nutzungsausfall nachweisen. Dies können Sie beispielsweise durch Kontoauszüge tun, aus denen hervorgeht, dass Sie die Karte seit der Kündigung nicht mehr benutzt haben.

Tipp: Fordern Sie die Rückerstattung der Jahresgebühr schriftlich bei Ihrer Sparkasse an.

Musterbrief für die Rückerstattung der Jahresgebühr:

Anschrift der Sparkasse

Ihr Name

Ihre Adresse

Ort, Datum

Betreff: Rückerstattung Jahresgebühr Kreditkarte [Kartennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Kreditkarte mit der Nummer [Kartennummer] zum [Datum der Kündigung].

Ich bitte Sie daher, mir die anteilige Jahresgebühr für die Monate, die ich die Karte nicht mehr nutzen werde, zu erstatten. Die Jahresgebühr beträgt [Höhe der Jahresgebühr] €.

Den Zeitraum der Nichtnutzung können Sie meinen Kontoauszügen entnehmen, die ich Ihnen als Anlage beigefügt habe.

Bitte überweisen Sie den zu erstattenden Betrag auf mein Girokonto mit der Nummer [IBAN].

Mit freundlichen Grüßen

[Ihre Unterschrift]

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