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Nach der Ehescheidung: Hausratversicherung anpassen

Kategorie: Finanzen

Egal, wie hoffnungsvoll eine Partnerschaft auch beginnen mag, in Deutschland wird fast jede zweite Ehe geschieden. Angesichts der vielen Dinge, die es in dieser Situation zu klären und zu regeln gilt, wird die gemeinsame Hausratversicherung hierbei oftmals übersehen. Grundsätzlich gilt, dass die Ehescheidung selber keinen anerkannten Grund für eine außerordentliche Kündigung der bestehenden Hausratversicherung bildet. Deshalb lautet die Alternative, dass die Versicherung auf einen der beiden Partner umgeschrieben werden sollte. Hierbei muss unbedingt darauf geachtet werden, dass der Wohnort des vertragsübernehmenden Partners in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden muss. Eine Hausratversicherung ist nämlich grundsätzlich an einen bestimmten Wohnort gebunden.

Im nächsten Schritt gilt es, die Versicherungssumme der Hausratversicherung an die neue Situation anzupassen. Da diese ursprünglich am gemeinsamen Hausrat orientiert war, ist nach der Trennung eine Anpassung an den geteilten Hausrat der bisherigen Partner erforderlich. Dabei sollte die Festlegung der neuen Versicherungssumme nicht vorschnell geschehen. Auch wenn sich die im Haushalt aufbewahrten Werte durch die Trennung zunächst reduzieren, so zeigt die Erfahrung, dass die ehemaligen Partner den Hausrat durch Neuanschaffungen wieder aufstocken. Während der Partner, der den bestehenden Versicherungsvertrag übernommen hat, weiterhin über einen lückenlosen Versicherungsschutz verfügt, muss der andere Partner eine neue Hausratversicherung abschließen. Eine gute Gelegenheit, um per Internet Vergleich den optimalen Anbieter und den besten Tarif auszuwählen. Hier lässt sich auf einen Blick erkennen, welche Hausratversicherung die besten Leistungen zum niedrigsten Preis erbringt.