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Vorsicht bei Kfz-Versicherungen mit Werkstattbindung

Kategorie: Finanzen

Fast täglich werden wir in Rundfunk und TV mit den Werbebotschaften von Unternehmen konfrontiert, die eine Reparatur von Steinschlag in der Windschutzscheibe zum Nulltarif anbieten und dazu erläutern, dass die Abrechnung unmittelbar mit der jeweiligen Kaskoversicherung des Kunden abgerechnet wird. So gut dieses Angebot auch sein mag, es birgt in der Praxis für einige Versicherte ein gewisses Kostenrisiko. Gibt der jeweilige Versicherungsvertrag nämlich eine Werkstattbindung vor, dann kann sich die schnelle Reparatur der beschädigten Windschutzscheibe zur Kostenfalle entwickeln. Gehört das reparierende Unternehmen nämlich nicht zu den Werkstattpartnern der jeweiligen Versicherung, so kann die Versicherungsgesellschaft von ihrem Kunden einen Teil der Kosten fordern oder auf einer Selbstbeteiligung bestehen.

Kommt es also zu einem Schaden an der Windschutzscheibe, so sollte man grundsätzlich den Versicherungsvertrag konsultieren, bevor man eigenmächtig eine Werkstatt mit der Schnellreparatur beauftragt. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich, kurz Rücksprache mit der Versicherung zu halten und sich so zu vergewissern, ob die Kosten tatsächlich vollständig übernommen werden. Das bedeutet nicht, dass Kfz Versicherungen mit Werkstattbindung grundsätzlich kritisch einzustufen sind. Die Beiträge können bei dieser Vertragsform nämlich häufig unter den Prämien der Mitbewerber liegen. Ein sorgfältiger Versicherungsvergleich per Internet bringt hier Klarheit und unterstützt den interessierten Verbraucher bei der Auswahl der optimalen Versicherung.
Tags: Gastarife