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EnBW-Kauf durch das Land Baden-Württemberg war verfassungswidrig

Kategorie: Strom

Am 6. Dezember 2010 hatte die Landesregierung von Baden-Württemberg den Kauf eines 45-Prozent-Aktienpaketes des Energieversorgers EnBW verkündet, bei dem rund knapp fünf Milliarden Euro geflossen sind. Der Staatsgerichtshof erkärte das Vorgehen des Landesregierung heute für  verfassungswidrig, dennoch bleibt der Kauf rechtens.



EnBW: Übernahme vom Stromanbieter abgeschlossen



Die Landtagswahl 2011 in Baden-Württemberg war zu einem Wahldesaster der bisher agierenden schwarz-gelben Landesregierung geworden. Nun wurde die neue Opposition von den Schatten der Vergangenheit eingeholt, denn EnBW-Kauf durch das Land Baden-Württemberg durch die damalige Landesregierung am Parlament vorbei wurde heute vom  Staatsgerichtshof für ungültig erklärt. Wie man von Seiten des Ex-Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) erklärte, wollte man das Geschäft um den Energieversorger so geräuschlos wie möglich über die Bühne bringen, um den Aktienkurs nicht künstlich in Höhe steigen zu lassen. Deshalb berief man sich das Notbewilligungsrecht. Dieses kommt allerdings nur zur Anwendung, wenn eine entsprechende Zeitnot das Übergehen des Landtages notwendig mache. Das war beim EnBW-Kauf nicht Fall, hielt der Staatsgerichtshof in seinem Urteil fest. Allerdings ist der Kauf durch die Landesregierung immer noch rechtskräftig.

Landtagspräsident Willi Stächele (CDU) unter Druck



Das Urteil setzt den aktuellen Landtagspräsidenten Willi Stächele (CDU) erheblich unter Druck, schließlich hatte er als Finanzminister das Milliardengeschäft durchgewunken und das Notbewilligungsrecht wahrgenommen. Damals hatte die Landesregierung von Baden-Württemberg den Kauf eines 45-Prozent-Aktienpaketes des Energieversorgers EnBW im Wert von fünf Milliarden Euro vom bisherigen Großaktionärs Électricité de France (EdF) in die Wege geleitet.



Bild: Landtag BW von aj82, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.de.