Kfz-Versicherung reguliert gegen den Willen des Versicherungsnehmers
Kategorie: Finanzen
Ein Münchner Autofahrer wollte sich beim Verlassen einer Tiefgarage 2008 zu Nutze machen, dass die Lichtschranke an der Ausfahrt zwei Autos durchlässt, wenn diese nur dicht genug hintereinander fahren. Er bat seinen Vordermann, ihn so dicht auffahren zu lassen, dass ihm die Ausfahrt ohne das Einführen eines gültigen Tickets möglich war. Der Vordermann lehnte dies ab. Als der betreffende Fahrer dennoch extrem dicht auffuhr, bremste der Vordermann unmittelbar hinter der Schranke sein Fahrzeug ab. Der Autofahrer fuhr ihm auf und der Geschädigte forderte von der Versicherung seines Hintermanns knapp 1.000 Euro für den Schaden.
Der Versicherungsnehmer wies seine Versicherung in der Folge an, den Schaden nicht zu regulieren. Er versuchte hierdurch eine Hochstufung des Schadenfreiheitsrabatts und dementsprechend eine Beitragserhöhung zu verhindern. Als die Versicherung dennoch regulierte, verklagte der Versicherungsnehmer die Gesellschaft vor dem Münchner Amtsgericht. Es handle sich nicht um einen versicherungspflichtigen Schadenfall, da sein Vordermann die Schuld an dem Unfall trage.
Die Richter entschieden im Januar 2010 gegen den Kläger und begründeten hierzu, dass die Versicherung aufgrund der bestehenden Versicherungsbedingungen einen Ermessensspielraum in Bezug auf die Regulierung habe. Die Klage wurde abgewiesen und der Kläger muss die Hochstufung einer Kfz-Versicherung hinnehmen.
Der Versicherungsnehmer wies seine Versicherung in der Folge an, den Schaden nicht zu regulieren. Er versuchte hierdurch eine Hochstufung des Schadenfreiheitsrabatts und dementsprechend eine Beitragserhöhung zu verhindern. Als die Versicherung dennoch regulierte, verklagte der Versicherungsnehmer die Gesellschaft vor dem Münchner Amtsgericht. Es handle sich nicht um einen versicherungspflichtigen Schadenfall, da sein Vordermann die Schuld an dem Unfall trage.
Die Richter entschieden im Januar 2010 gegen den Kläger und begründeten hierzu, dass die Versicherung aufgrund der bestehenden Versicherungsbedingungen einen Ermessensspielraum in Bezug auf die Regulierung habe. Die Klage wurde abgewiesen und der Kläger muss die Hochstufung einer Kfz-Versicherung hinnehmen.
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