Brennelementesteuer: Stromanbieter erreichen Auftaktsieg in Hamburg
Kategorie: Strom
Eon und RWE können in dem Rechtsstreit um die Brennelementesteuer einen Auftaktsieg verbuchen. Das Finanzgericht in Hamburg gab dem Antrag der beiden Stromkonzerne auf vorläufige Vollziehungsaussetzung der Steueranmeldung statt. Das Hamburger Gericht äußerte im Beschluss Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steuer und ließ die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zu; das letzte Wort in der Sache Brennelementesteuer ist also keineswegs gesprochen.
Mit der Laufzeitverlängerung durch die Erhöhung der Reststrommengen wurde im letzten Jahr die sogenannte Brennelementesteuer eingeführt. Im Angesicht absehbar erheblicher Zusatzeinnahmen durch die längere Laufzeit der Atomkraftwerke störten sich die Stromanbieter jedoch nicht an dieser Steuer. Seit allerdings der Atomausstieg beschlossene Sache ist, entfallen nicht nur die zusätzlichen Einnahmen durch die Atomkraftwerke, sondern die Stromkonzerne müssen zudem Strategien entwickeln und ins Werk setzten, um die wegfallenden Produktionskapazitäten für Strom ausgleichen zu können.
Atomausstieg: Stromanbieter setzten auf Rechtsschutz
Aus der Perspektive der Stromkonzerne Eon und RWE ist es daher sehr gut nachvollziehbar, sich gegen die Brennelementesteuer zur Wehr setzen zu wollen und gehen daher auch gerichtlich gegen diese Steuer vor. Nun hat das Finanzgericht Hamburg einem Aussetzungsantrag der Versorger RWE und Eon im vorläufigen Rechtsschutz stattgegeben und ernsthafte Zweifel an der formellen Verfassungsgemäßheit der Steuer auf Brennelemente geäußert. Daher werden fast 100 Millionen Euro bereits gezahlter Steuer vorläufig zurückerstattet. Auf die Strompreise dürfte es aber selbst dann ohne Auswirkung bleiben, wenn Eon und RWE das Geld endgültig behalten dürften. Bild: Hamburg_20050527_0500m von LuxTonnerre, bearbeitet von Tarifo.de – CC BY 2.0.Deutschlandkarte
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