BGH: Windräder mit Landwirtschaft in Harmonie
Kategorie: Strom
Mit seinem Beschluss hat der Bundesgerichtshof einen Ausgleich zwischen den Interessen von Landwirten und denen der Betreiber von Windkraftanlagen geschaffen. Zur Erzeugung von Strom wollte ein Windrad-Betreiber eine Ackerfläche kaufen, für die ein siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht geltend gemacht wurde. Nun gilt: hat der Windkraftbetreiber das Ackerland gekauft und ist das Betreiben der Windräder gesichert, muss er das Land an den Bauern wieder veräußern.
Der Senat für Landwirtschaftssachen des BGH hat in letzter Instanz einen Streit zwischen einem Erzeuger von Ökostrom und einer Landwirtschaftsgesellschaft entschieden. Zugrunde lag dem Rechtsstreit, dass der Windkraftanlagen-Betreiber einen Kaufvertrag über ein Ackergrundstück geschlossen hatte, von der Landwirtschaftsgesellschaft aber ein Vorkaufsrecht geltend gemacht wurde.
Strom aus Windkraft hat Vorfahrt
Mit dem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom April diesen Jahres hat der BGH einen Interessenausgleich geschaffen, indem er Windrad-Betreibern die Möglichkeiten gibt, auch Ackerflächen zur Erzeugung von Strom erwerben und nutzen zu können. Dies jedoch unter der Auflage, nach Genehmigung der Windkraftanlage das Grundstück an den ebenfalls kaufinteressierten Landwirt zu verkaufen. Dadurch kann der Ausbau von Strom aus Windenergie weiter voranschreiten und den Anteil an Ökostrom erhöhen. Ob sich die höheren Kapazitäten auf die Strompreise der Stromanbieter für Ökostrom auswirken, bleibt abzuwarten; ein regelmäßiger Stromvergleich dürfte hierüber aber Aufschluss geben. Bild: Das weltgrößte Windrad von erhard.renz, bearbeitet von Tarifo.de – CC BY 2.0.Deutschlandkarte
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