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Gerichtsurteil: Atomstrom kein Ökostrom

Kategorie: Strom

Ein Werbeplakat, auf dem Strom aus einer Windkraftanlage mit dem aus einem Atomkraftwerk gleichgestellt wird, ist nach kürzlichen Meldungen vom LG Berlin als mit wettbewerbsrechtlichen Regelungen nicht vereinbar eingeschätzt worden. Das Gericht bestätigte danach auch in der Hauptsache, das bereits Ende vergangenen Jahres erfolgreiche Eilverfahren eines Windrad-Herstellers gegen die Werbung. Die Gegenseite, das Deutsche Atomforum, hat wohl jedoch bereits Berufung eingelegt. Gerichtsurteil: Atomstrom kein Ökostrom Eine idyllische Landschaft, wie man sie sich vorstellt: Mit blauem Himmel und Wiesen in sattem Grün. Soweit nichts Besonderes für ein Werbeplakat. Jedoch befinden sich auf der dargestellten Landschaft neben einem im Zentrum befindlichen Atomkraftwerk Windräder und der Slogan „Klimaschützer unter sich“. Abgestellt wird dabei auf den tatsächlichen Ausstoß von Kohlenstoffdioxid.

Windkraftanlagen: Hersteller Enercon will nicht für Atomstrom werben

Mit der dargestellten Plakatwerbung wird implizit Atomstrom mit Ökostrom auf eine Stufe gestellt und somit mittelbar auch für Stromanbieter geworben, die Strom mittels Kernkraftwerken herstellen und häufig günstigere Strompreise bieten können. Ein Stromkunde, der seinen Stromanbieter wechseln möchte, könnte deshalb versucht sein, beim Stromvergleich dem Versorger den Vorzug zu geben, der den „atomaren Ökostrom“ anbietet. Möglicherweise um das zu verhindern, ist der Hersteller der dargestellten Windräder rechtlich dagegen vorgegangen. Das Urteil hat allerdings noch keine Rechtskraft erlangt und Berufung wurde nach Berichten bereits eingelegt. Bild: The Law School Casebook von David Ortez, bearbeitet von Tarifo.de – CC BY 2.0.