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Wettbewerb: BGH verhindert Fusion im Strommarkt

Kategorie: Strom

Eine Fusion der Stadtwerke Eschwege mit E.ON steht vor dem Aus. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) heute mitteilt, habe der Kartellsenat diesbezüglich in einem Urteil eine zuvor angefochtene Untersagung durch das Kartellamt bestätigt. Erstmals habe sich der BGH seit der Strommarktliberalisierung (1998) einem Fusionsvorhaben im Stromsektor angenommen. Dabei sei für den hierzulande erzeugten oder nach Deutschland importierten Strom festgestellt worden, dass freier Wettbewerb noch nicht herrsche. Vielmehr bestehe "ein markbeherrschendes Oligopol" zwischen den zwei Platzhirschen RWE und E.ON. Eine geplante Fusion mit dem Energieanbieter aus Eschwege würde diese Vorherrschaft im Fall E.ON noch verstärken, so der BGH. Bereits im Juni 2007 hatte der 2. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf gegen den Erwerb eines Drittels der Geschäftsanteile an den Stadtwerke Eschwege durch die zum E.ON Konzern gehörende, ehemalige EAM Energie AG (jetzt E.ON Mitte) entschieden.