Teldafax: Strom- und Gasanbieter will weiter liefern - Ansprüche können geltend gemacht werden
Kategorie: Strom
Trotz der Insolvenz möchte der Strom- und Gasanbieter Teldafax seine Kunden weiterhin beliefern. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass kein Sonderkündigungsrecht entsteht, aber bei einem Rückfall an den Grundversorger Ansprüche gegenüber Teldafax gültig gemacht werden können.
Rund um den Strom- und Gasanbieter Teldafax sind für Kunden derzeit viele Fragen entstanden. Der Umstand, dass Teldafax weiterhin seine Kunden beliefern möchte, wie der Insolvenzverwalter Biner Bähr mitteilte, hat weitreichende Folgen. So ist mit der Insolvenz kein Sonderkündigungsrecht für die Kunden verbunden, sie müssen zudem den Zahlungsaufforderungen weiter nachkommen. Da aber viele Netzbetreiber ihre Durchleitungsverträge mit Teldafax kündigen, fallen zahlreiche Kunden an ihre zuständigen Grundversorger zurück, womit sich die Rechtssituation wiederum erneut ändert.
Ist der Kunde von seinem Grundversorger informiert worden, dass dieser ihn ab sofort beliefert, kann dieser umgehend mit der Suche nach einem neuen Stromanbieter beginnen. Trotzdem rät die Verbraucherzentrale zu einer fristgemäßen Kündigung gegenüber Teldafax, um rechtliche Probleme später zu vermeiden. Anschließend können Kunden von Teldafax ihre Ansprüche gegenüber dem Unternehmen geltend machen. Dazu muss man seine Forderungen beim zuständigen Amtsgericht Bonn anmelden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Amtsgerichts Bonn.
Rund um den Strom- und Gasanbieter Teldafax sind für Kunden derzeit viele Fragen entstanden. Der Umstand, dass Teldafax weiterhin seine Kunden beliefern möchte, wie der Insolvenzverwalter Biner Bähr mitteilte, hat weitreichende Folgen. So ist mit der Insolvenz kein Sonderkündigungsrecht für die Kunden verbunden, sie müssen zudem den Zahlungsaufforderungen weiter nachkommen. Da aber viele Netzbetreiber ihre Durchleitungsverträge mit Teldafax kündigen, fallen zahlreiche Kunden an ihre zuständigen Grundversorger zurück, womit sich die Rechtssituation wiederum erneut ändert.
Teldafax: Ansprüche können geltend gemacht werden
Ist der Kunde von seinem Grundversorger informiert worden, dass dieser ihn ab sofort beliefert, kann dieser umgehend mit der Suche nach einem neuen Stromanbieter beginnen. Trotzdem rät die Verbraucherzentrale zu einer fristgemäßen Kündigung gegenüber Teldafax, um rechtliche Probleme später zu vermeiden. Anschließend können Kunden von Teldafax ihre Ansprüche gegenüber dem Unternehmen geltend machen. Dazu muss man seine Forderungen beim zuständigen Amtsgericht Bonn anmelden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Amtsgerichts Bonn.
Bild: Irreconcilable Differences von Cali4beach, bearbeitet von Tarifo.de CC-BY 2.0.
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