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E.ON Hanse: Stromkunden erhalten Geld zurück

Kategorie: Strom

E.ON Hanse muss Kunden zu unrecht kassierte Stromzahlungen zwischen den Jahren 2006 und 2008 zurück erstatten. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Itzehoe hervor, an dem die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Namen von 60 Kunden gegen E.ON Hanse geklagt hatten.



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In den vergangenen Jahren hatten zahlreiche Preisänderungsklauseln in Strom- und Gaslieferungsverträgen bei mehreren Energieanbieter bei den Kunden für Verärgerung gesorgt. Nach dem mehrere Gerichte diese für unzulässig erklärten, haben zahlreiche Unternehmen ihre Klauseln wieder geändert, aber die Beiträge dennoch einbehalten. Da Erstattungsansprüche bereits nach drei Jahren verjähren, spekulieren sie darauf, dass Kunden entsprechende Klagen scheuen. Dies könnte sich unter anderem mit dem Urteil des Landesgerichts Itzehoe ändern, dass die Rechtsposition anderer Betroffener stärken könnte.

E.ON Hanse: Stromkunden erhalten Geld zurück



In Fall von E.ON Hanse hat das Landgericht Itzehoe den Energieanbieter dazu verurteilt zu unrecht kassierte Stromzahlungen zwischen 2006 und 2008 an die betroffenen Kunden zurück zu zahlen. Geklagt hatten im Namen von 60 Kunden die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Rückzahlungen seien auch in solchen Fällen zu leisten, wo damals kein Einspruch gegen die unzulässigen Preiserhebungen erhoben wurde. Das Urteil (vom 18.05.2011 (2 O 352/09)) ist allerdings nur auf die im Prozess vertretenen Verbraucher beschränkt.



Bild: Auf dem Deich von Alex Schweigert, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.de.