E.ON Hanse: Stromkunden erhalten Geld zurück
Kategorie: Strom
E.ON Hanse muss Kunden zu unrecht kassierte Stromzahlungen zwischen den Jahren 2006 und 2008 zurück erstatten. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Itzehoe hervor, an dem die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Namen von 60 Kunden gegen E.ON Hanse geklagt hatten.
In den vergangenen Jahren hatten zahlreiche Preisänderungsklauseln in Strom- und Gaslieferungsverträgen bei mehreren Energieanbieter bei den Kunden für Verärgerung gesorgt. Nach dem mehrere Gerichte diese für unzulässig erklärten, haben zahlreiche Unternehmen ihre Klauseln wieder geändert, aber die Beiträge dennoch einbehalten. Da Erstattungsansprüche bereits nach drei Jahren verjähren, spekulieren sie darauf, dass Kunden entsprechende Klagen scheuen. Dies könnte sich unter anderem mit dem Urteil des Landesgerichts Itzehoe ändern, dass die Rechtsposition anderer Betroffener stärken könnte.
