Winterreifen Pflicht – Versicherung Abzocke oder sinnvoll?
Kategorie: Finanzen
Die Politik berät derzeit beiläufig eine Pflicht für Winterreifen. Diese Maßnahme, die dann gesetzlich in der StVO verankert werden soll, soll in erster Linie der Verkehrssicherheit dienen und gewährleisten, dass Autofahrer auch in der kalten Jahreszeit stets mit der entsprechenden Bereifung unterwegs sind. Eine zeitliche Begrenzung (z.B. Oktober bis April) wird es aller Voraussicht nach jedoch nicht geben.
Bild: Winterrally von FlubbelEmpire
Gesetzesänderung soll Klarheit schaffen
Eigentlich ändert sich durch die geplante Änderung des Gesetzes nicht viel. Jedenfalls weitaus weniger, als sich vermuten lässt. Bisher gilt auch die Verwendung angemessener Bereifung, die an die Wetterverhältnisse angepasst ist. Es ist also schon derzeit nicht möglich bei verschneiter Fahrbahn mit Sommerreifen auf dem Auto die Straßen unsicher zu machen – jedenfalls nicht im Einklang mit dem Gesetz. Der praktische Falls eines Autofahrers, der vor jeder Fahrt seine Reifen entsprechend den Witterungsverhältnissen wechselt, dürfte so ohnehin nicht existieren. Ein Großteil der deutschen Autofahrer kennt das halbjährliche Wechselspiel von Sommer- auf Winterreifen und andersherum ohnehin schon. Betroffen sind demnach nur diejenigen Autofahrer, die mit so genannten Allwetter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sind. Diese würden mit der neuen Regelung nicht mehr mit angemessener bzw. dann sogar vorgeschriebenen Bereifung unterwegs sein und müssten entsprechend der neuen Winterreifenpflicht auf ebensolche Bereifung für die Wintermonate wechseln.Kfz-Versicherung – zahlt sie oder zahlt sie nicht?
Nach bisheriger Gesetzeslage zahlen Versicherungen auch bei Unfällen, die mit Sommerreifen in den Wintermonaten verursacht wurden. Fraglich ist hierbei jedoch, ob die Kfz-Versicherung dies auch in voller Höhe tut oder ob dem Unfallverursacher eine Mitschuld aufgebürdet wird, da seine Bereifung nicht den Straßenverhältnissen angepasst war. Letzteres ist in der Regel der Fall, wenn bei tatsächlichem Schneefall ohne Winter- oder Allwetterreifen gefahren wird. Durch die zu erwartende Gesetzesänderung ändert sich hieran jedoch tatsächlich nicht viel. Auch in Zukunft bleibt eine den Wetterverhältnissen angepasste Bereifung Pflicht. Durch die Konkretisierung der Vorschrift auf Winterreifen, bleibt jedoch weniger Spielraum für andere Arten der Bereifung. Insbesondere bei Eis und Schnee dürften Autofahrer, auch um den Schutz durch ihre Kfz-Versicherung zu wahren, wohl kaum um diese herum kommen. Insgesamt ist festzuhalten, dass unabhängig von der Autoversicherung Winterreifen in der dunklen Jahreshälfte zur eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer beitragen und eigentlich schon jetzt zum guten Ton gehören.Bild: Winterrally von FlubbelEmpire
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