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Gaspreis-Urteil: Gasversorger wollen Kunden kein Geld erstatten

Kategorie: Gas

Ende Juli 2013 fällte der Bundesgerichtshof ein Urteil, welches nach Ansicht von Verbraucherschützern als exemplarisch für viele Gasverbraucher in Sonderverträgen gilt: Der Gasversorger RWE wurde nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dazu verurteilt, 25 exemplarischen Gaskunden mehr als 16.000 Euro zu erstatten. Der Grund: Die Gaspreis-Erhöhungen des Gasversorgers waren nicht ausreichend begründet und transparent genug dargestellt worden. Die Verbraucherzentrale sieht in dem Urteil des BGH einen Musterfall für viele andere Gaskunden in ähnlichen Verträgen und rechnet mit einer Welle von Rückzahlungs-Forderungen. Doch nun stellt sich heraus: Viele Gasversorger weigern sich, ihren Kunden Geld zurück zu erstatten. Gaspreis-Urteil: Gasversorger wollen Kunden kein Geld erstatten Scales of Justice

Gaspreis-Erhöhungen müssen ausreichend begründet werden

Dem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) voran ging eine Klage, die die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen exemplarisch für 25 Sondervertragskunden des Gasversorgers RWE eingereicht hatte. Zur Vorabentscheidung wurde der Fall dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Dieser entschied: Für Gaspreis-Erhöhungen in Sondertarifen dürfen nicht die Gaspreis-Erhöhungs-Klauseln der Grundversorgungstarife verwendet werden. Die obersten europäischen Richter kamen zu der Entscheidung, dass Gasversorger Gaspreis-Erhöhungen in Sondervertrags-Klauseln transparent darstellen und begründen müssen. Da dies in der Vergangenheit sehr oft nicht der Fall wäre, geht die Entscheidung der Richter laut Experten weit über die Gaskunden von RWE hinaus. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berichtet nun aber, dass ihr kein einziger Versorger bekannt sei, welcher seinen Kunden nach dem Urteil Geld zurückerstattet hätte. Fabian Fehrenbach, Fachberater für Energierecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, sagt, dass viele Gasversorger ihren Kunden schlicht mitteilten, dass das entsprechenden BGH-Urteil nicht für sie gelte. Dass dies in der Regel aber nicht zutreffe und in der Vergangenheit Gaspreise vielfach unzulässig erhöht worden seien, davon sind die Verbraucherschützer aus Rheinland-Pfalz überzeugt. Sie beziehen sich auf eine Untersuchung der Stiftung Warentest vom August 2013, in welcher festgestellt wurde, dass 23 von 30 Vertragsklauseln unwirksam und 7 zweifelhaft seien.

Gaskunden sollen bei Nichtzahlung eine Klage in Betracht ziehen

Fehrendbach zufolge ist es „juristisch kaum haltbar“, dass die Gasversorger den Rückzahlungsforderungen ihrer Kunden nicht nachkommen. Daher rät der Verbraucherschützer Kunden, denen eine Rückzahlung verweigert wird, eine Klage in Betracht zu ziehen. Allerdings sei eine Klage laut Fehrendbach nur für solche Kunden ratsam, die eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, um möglichen Prozesskostenrisiken vorzubeugen. Bild: Scales of Justice - Frankfurt Version von Michael Coghlan, CC BY-SA 2.0 - bearbeitet von Tarifo.de