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Gaspreis-Erhöhungen von RWE laut EuGH nicht transparent genug dargestellt

Kategorie: Gas

Der Bundesgerichtshof steht laut Verbraucherschützern kurz vor einem Grundsatzurteil über notwendige Aufklärungen bezüglich Gaspreisanpassungen von Gasversorgern. Dem Nachrichtenmagazin Focus online zufolge könnte der Bundesgerichtshof nach einer mündlichen Verhandlung im Juli 2013 eine Gaspreis-Erhöhungs-Klausel des Gasversorgers RWE für ungültig erklären. Dieses Urteil könnte auch auf Verträge anderer Gasanbieter Auswirkungen haben und möglicherweise hohe Rückzahlungen von unwirksamen Preiserhöhungen zufolge haben. Gaspreis-Erhöhungen von RWE laut EuGH nicht transparent genug dargestellt Scales of Justice

Gaspreis-Anpassungen möglicherweise oft unwirksam

Die Verbraucherzentrale NRW hatte für 25 RWE-Sondervertragskunden exemplarisch um eine Erstattung von Preiserhöhungen des Gasversorgers im Zeitraum von 2003 bis 2005 in Höhe von 16.000 Euro geklagt. Der Bundesgerichtshof hatte sich in dem Fall an den Europäischen Gerichtshof gewandt. Dieser entschied bereits im März 2013, dass Sondervertragskunden nicht nur durch ein Informationsschreiben über Gaspreiserhöhungen informiert, sondern dass Preisanpassungen auch transparent dargestellt und begründet werden müssen. Zudem müsse nicht nur auf ein im Falle einer Preiserhöhung bestehendes Sonderkündigungsrecht hingewiesen, sondern den Kunden auch die Möglichkeit eingeräumt werden, dieses in Anspruch zu nehmen. Ein RWE-Sprecher wies darauf hin, dass sich RWE bei der Formulierung seiner Klauseln an bestehende Gesetze gehalten habe. Sollte der Bundesgerichtshof zu Ungunsten des Gasversorgers entscheiden, müsse den Gasversorgern gezeigt werden, wie sie ihre Klauseln zukünftig verfassen sollten. In dem aktuell verhandelten Fall geht es um Kunden in sogenannten Sonderverträgen. Für diese Sonderverträge, in denen sich 60 Prozent der Gasverbraucher Deutschlands befinden, haben viele Gasversorger lediglich die Formulierungen der Grundversorgungsverträge übernommen. Diese Formulierungen sind den europäischen Richtern aber für Sondervertragskunden nicht exakt genug. Während Gasversorger Gaspreisanpassungen in der Grundversorgung lediglich über ein Informationsschreiben und eine Mitteilung über die Preiserhöhung auf der Internetseite veröffentlichen müssen, müssen Sondervertragskunden dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge umfassender und transparenter über Gaspreiserhöhungen informiert werden.

Gaspreis-Erhöhungs-Urteil exemplarisch für andere Gaskunden

Ob sich der Bundesgerichtshof dem Urteil der Luxemburger Richter anschließen wird, wird sich voraussichtlich am 31. Juli zeigen, denn dann wird das Urteil der Bundesrichter erwartet. Sollte der Bundesgerichtshof genauso wie der Europäische Gerichtshof entscheiden, könnte das Urteil des Rechtsstreit zwischen RWE und Kunden des Gasversorger exemplarisch für viele andere Sondervertragskunden bei anderen Gasversorgern mit gleichen Preiserhöhungsklauseln stehen. Bild: Scales of Justice - Frankfurt Version von Michael Coghlan, CC BY-SA 2.0 - bearbeitet von Tarifo.de