Tarife für Kfz-Versicherung steigen
Kategorie: Finanzen
Wie aktuelle Untersuchungen zeigen, haben viele Kfz-Versicherungen im Jahr 2010 ihre Prämien teilweise deutlich erhöht. Die Ursache hierfür ist das schlechte Abschneiden der Branche im Krisenjahr 2009. Der direkte Vergleich zwischen den Versicherungstarifen des Vorjahrs und den aktuellen Angeboten macht deutlich, dass hier teilweise bis zu 12,8 Prozent mehr verlangt werden. Da nicht alle Versicherungsgesellschaften zu drastischen Prämienerhöhungen greifen, lohnt sich der sorgfältige Vergleich der aktuellen Angebote vor dem Abschluss einer Neuversicherung umso mehr.
Von 33 Tarifen der Kfz-Haftpflichtversicherung haben sich die Prämien von 27 Anbietern erhöht. Die maximale Steigerungsquote liegt hier bei 11 Prozent. Vergleichbar sieht es in den Bereichen Teilkasko und Vollkasko aus. Von 61 Teilkasko Tarifen verzeichnen 54 Policen eine Prämiensteigerung, die in der Spitze bei bis zu 12,8 Prozent liegt. Bei den Angeboten für die Vollkasko Versicherung wurden von 71 Tarifen insgesamt 60 erhöht. Wer die Vergleichsangebote im Internet nutzt und die einzelnen Anbieter sorgfältig einander gegenüber stellt, der kann bei der Kfz-Versicherung bares Geld sparen. Ein Wechsel der bestehenden Versicherung ist übrigens grundsätzlich mit einer Frist von einem Monat vor dem Ende der vereinbarten Versicherungsfrist möglich.
Von 33 Tarifen der Kfz-Haftpflichtversicherung haben sich die Prämien von 27 Anbietern erhöht. Die maximale Steigerungsquote liegt hier bei 11 Prozent. Vergleichbar sieht es in den Bereichen Teilkasko und Vollkasko aus. Von 61 Teilkasko Tarifen verzeichnen 54 Policen eine Prämiensteigerung, die in der Spitze bei bis zu 12,8 Prozent liegt. Bei den Angeboten für die Vollkasko Versicherung wurden von 71 Tarifen insgesamt 60 erhöht. Wer die Vergleichsangebote im Internet nutzt und die einzelnen Anbieter sorgfältig einander gegenüber stellt, der kann bei der Kfz-Versicherung bares Geld sparen. Ein Wechsel der bestehenden Versicherung ist übrigens grundsätzlich mit einer Frist von einem Monat vor dem Ende der vereinbarten Versicherungsfrist möglich.
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