Biblis-Abschaltung: Stromanbieter RWE geht vor Gericht
Kategorie: Strom
Der Stromanbieter RWE klagt gegen den Beschluss der Bundesregierung zur vorübergehenden Abschaltung seines Atomkraftwerks Biblis A in Hessen. Die Rechtmäßigkeit des Moratoriums als Folge der Atomkatastrophe in Japan wird nun vor Gericht geprüft.
Essen - Am Freitag legte der Energiekonzern RWE beim Verwaltungsgericht in Kassel die Klage gegen die Stilllegung seines Atomkraftwerks im hessischen Biblis ein. Die Klage bezieht sich auf das AKW Biblis A, das nach Anordnung der Regierung mit Verweis auf Paragraf 19, Absatz 3 des Atomgesetzes für die Dauer von drei Monaten abgeschaltet wurde. Da die deutschen Kernkraftwerke die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllen, fehlt nach Meinung von RWE die rechtliche Maßgabe für die Betriebseinstellung. Der Stromanbieter will mit diesem Schritt auch die Interessen seiner Aktionäre wahren. In der RWE-Pressmitteilung vom Freitag wurde ebenfalls betont, dass der Konzern die Sicherheitsprüfung seiner Kernkraftwerke nach der Explosion im AKW-Fukushima unabhängig von der Klage unterstützt.
Experten halten die Erfolgsaussichten der Klage für sehr gut, da die Abschaltung der sieben ältesten AKW in Deutschland ohne nachgewiesenen Gefahrenverdacht erfolgte. Die Begründung der Bundesregierung, die Sicherheitslage in Deutschland nach dem AKW-Unfall in Japan verschärfen zu wollen, hält eine Reihe von Juristen für sehr gewagt, insbesondere nach der erst kürzlich beschlossenen Laufzeitverlängerung. Sollte RWE Recht bekommen, könnte das Schadensersatzforderungen als Wiedergutmachung für entgangene Gewinne bedeuten. Den vier großen deutschen Energiekonzernen (RWE, E.ON, EnBW und Vattenfall) entstehen durch die vorübergehende Abschaltung Umsatzeinbußen von mehr als 500 Millionen Euro. Eine Entscheidung über die entgültige Stilllegung der AKW wurde noch nicht getroffen. Der Rechtsstreit wird sich nach Einschätzung des Verwaltungsgerichtshof mehrere Wochen hinziehen.
Bild: Atomic power plant von ThaRemix, bearbeitet von Tarifo.de - CC-BY 2.0.
Essen - Am Freitag legte der Energiekonzern RWE beim Verwaltungsgericht in Kassel die Klage gegen die Stilllegung seines Atomkraftwerks im hessischen Biblis ein. Die Klage bezieht sich auf das AKW Biblis A, das nach Anordnung der Regierung mit Verweis auf Paragraf 19, Absatz 3 des Atomgesetzes für die Dauer von drei Monaten abgeschaltet wurde. Da die deutschen Kernkraftwerke die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllen, fehlt nach Meinung von RWE die rechtliche Maßgabe für die Betriebseinstellung. Der Stromanbieter will mit diesem Schritt auch die Interessen seiner Aktionäre wahren. In der RWE-Pressmitteilung vom Freitag wurde ebenfalls betont, dass der Konzern die Sicherheitsprüfung seiner Kernkraftwerke nach der Explosion im AKW-Fukushima unabhängig von der Klage unterstützt.
Schadensersatzforderungen für abgeschaltete AKW
Experten halten die Erfolgsaussichten der Klage für sehr gut, da die Abschaltung der sieben ältesten AKW in Deutschland ohne nachgewiesenen Gefahrenverdacht erfolgte. Die Begründung der Bundesregierung, die Sicherheitslage in Deutschland nach dem AKW-Unfall in Japan verschärfen zu wollen, hält eine Reihe von Juristen für sehr gewagt, insbesondere nach der erst kürzlich beschlossenen Laufzeitverlängerung. Sollte RWE Recht bekommen, könnte das Schadensersatzforderungen als Wiedergutmachung für entgangene Gewinne bedeuten. Den vier großen deutschen Energiekonzernen (RWE, E.ON, EnBW und Vattenfall) entstehen durch die vorübergehende Abschaltung Umsatzeinbußen von mehr als 500 Millionen Euro. Eine Entscheidung über die entgültige Stilllegung der AKW wurde noch nicht getroffen. Der Rechtsstreit wird sich nach Einschätzung des Verwaltungsgerichtshof mehrere Wochen hinziehen.
Bild: Atomic power plant von ThaRemix, bearbeitet von Tarifo.de - CC-BY 2.0.
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