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FlexGas-Übernahme gescheitert: Investor vom Kaufvertrag zurückgetreten

Kategorie: Gas

Die Übernahme von FlexGas durch die Schweizer AKO Capital Aktiengesellschaft ist gescheitert. Am 11. April, einen Tag vor der Insolvenz-Ankündigung der FlexGas-Mutter Flexstrom, hat der Investor verkündet, das Gas-Geschäft des zahlungsunfähigen Strom-Discounters Flexstrom übernehmen zu wollen. Doch nun teilte die AKO Capital AG mit, von ihrem vor dem Kauf ausgehandelten Rücktritts-Recht Gebrauch zu machen. FlexGas-Übernahme gescheitert: Investor vom Kaufvertrag zurückgetreten DSC04042 Auf der Unternehmenswebsite der Schweizer Aktiengesellschaft heißt es, dass dieser Schritt bedauert wird, „da Flexgas durchaus eine Chance am Markt hätte haben können“, dass aber „neue Erkenntnisse nach der Beurkundung“ zu dem Rücktritt vom Kaufvertrag geführt haben.

AKO Capital AG hat FlexGas-Übernahme schon länger in Erwägung gezogen

Der Schweizer Investor hatte vor, FlexGas in FairTrade Gas umzubenennen, die Markt- und Kundenstrategie zu ändern und seinen Kunden mehr Transparenz sowie eine Risikominimierung zu bieten. Die AKO Capital AG sei schon länger an dem Kauf des Gasversorgers interessiert gewesen und habe sich durch die bevorstehende Insolvenz zu schnellem Handeln gezwungen gesehen. Aufgrund dessen wurde den Schweizern auch das nun gebrauchte Rücktritts-Recht eingeräumt, um sich vor eventuellen Risiken des Spontan-Kaufs zu schützen. Dass die Möglichkeit zu einem Rücktritt vom Kauf bestand, darauf wies ein Sprecher der AKO schon bei der Bekanntmachung der geplanten Übernahme hin. Viele FlexGas-Kunden hatten wohl auf eine erfolgreiche Übernahme gehofft, unter anderem, um ihre oft durch Vorkasse gezahlten Beiträge nicht zu verlieren.

Ersatzversorgung: Stiftung Warentest rät zu Gas-Tarif-Wechsel

Ob FlexGas nun wie seine Mutter Flexstrom und deren Öko-Vertriebsgesellschaften Löwenzahn Energie und OptimalGrün die Gasversorgung einstellt, das ist zur Stunde noch nicht auf der Firmenwebsite zu erfahren. In dem Fall der Versorgungseinstellung haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht und sollten Experten zufolge von diesem auch schnellstmöglich Gebrauch machen. Angst, bei einer Versorgungseinstellung ohne Gas dazustehen, muss aber niemand haben. Der Gesetzgeber schreibt für einen solchen Fall vor, dass Kunden automatisch in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers rutschen. Einen neuen Gasanbieter oder einen günstigeren Tarif beim Grundversorger sollten sich Kunden laut Stiftung Warentest trotzdem zügig suchen, da die Gaspreise in der Ersatzversorgung in der Regel deutlich höher als bei alternativen Tarifen sind. Eine Kündigung bei FlexGas können Sie hier erstellen. Bild: DSC04042 von Karen Eliot, CC BY-SA 2.0 - bearbeitet von Tarifo.de