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Gaspreis-Erhöhungen für RWE Kunden: Europäischer Gerichtshof gibt Verbrauchern Recht

Kategorie: Gas

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom vergangenen Donnerstag lässt viele RWE-Kunden auf eine Rückzahlung zurückliegender Gaspreis-Erhöhungen hoffen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vertritt seit sieben Jahren exemplarisch 25 Gas-Kunden des Energieriesen RWE in einer Sammelklage. Nun erhielten die Verbraucherschützer vom Europäischen Gerichtshof Recht. Ob Betroffene das für die Gaspreis-Erhöhungen im Zeitraum von 2003 bis 2006 gezahlte Geld tatsächlich wiederbekommen, darüber wird der Bundesgerichtshof entscheiden. Gaspreis-Erhöhungen für RWE Kunden: Europäischer Gerichtshof gibt Verbrauchern Recht Justice

Gas-Preiserhöhungen der RWE unzureichend begründet

Hauptargument des EuGH ist, dass die Preiserhöhungen von RWE nicht ausreichend begründet und transparent waren. Das Urteil betrifft Sonderverträge, bei denen Preiserhöhungen ohne Begründung nicht ohne Weiteres möglich sind. Bei diesen kann sich die RWE AG nicht auf die zu ihren Gunsten auslegbaren Vorschriften, die bei der Grundversorgung gelten, beziehen. Der Europäische Gerichtshof verwies darauf, dass Kunden schon bei Vertragsabschluss ausreichend über mögliche Gründe für eine Gaspreis-Erhöhung informiert werden müssen und ihnen darüber hinaus das übliche Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen einzuräumen ist. Von möglichen Rückzahlungen zurückliegender Gaspreis-Erhöhungen könnten diejenigen Gas-Kunden des Energieriesen profitieren, welche einen besonderen Tarif, also keinen Grundversorgungs-Tarif, mit RWE vereinbart haben. Solche Verträge sind in der Regel durch Begriffe wie „Sonder-Vertrag“, „Sonder-Preis“ oder „Sonder-Tarif“ gekennzeichnet. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat „die Rechte der Energiekunden erheblich gestärkt“, so Klaus Müller, Vorsitzender der Verbraucherzentrale NRW.

Bundesgerichtshof muss entscheiden ob Gaspreis-Erhöhungen zurückerstattet werden

Die endgültige Entscheidung über die Rückzahlung von Gaspreis-Erhöhungen zwischen 2003 und 2006 liegt nun beim Bundesgerichtshof, welcher die Vorgaben des Europäischen Gerichtshof berücksichtigen muss. Dafür, dass der Bundesgerichtshof im Sinne der Verbraucher urteilen wird, stehen die Chancen nicht schlecht, so Rechtsanwalt Christian Marthol gegenüber der Wirtschaftswoche. Das Urteil des EuGH kann auch für nicht an der Klage beteiligte Kunden der RWE, sowie für Gas-Kunden anderer Unternehmen, Bedeutung haben. Um mögliche Ansprüche geltend zu machen ist jedoch prinzipiell zu beachten, dass betroffene Verbraucher innerhalb von drei Jahren nach dem Erhalt der Jahresabrechnung, in der die Preiserhöhung das erste Mal berücksichtigt wurde, dieser widersprechen müssen, beziehungsweise widersprochen haben. Dann bestehen, wie derzeitige Fälle zeigen, durchaus Chancen auf eine Rückzahlung. Bild: Justice von m.gifford, CC BY-SA 2.0 - bearbeitet von Tarifo.de