Strompreis: Hartz-IV-Satz zu niedrig für Stromkosten
Kategorie: Strom
Erwerbslose zahlen im Bundesdurchschnitt rund 26 Prozent mehr für ihren Strom als im Regelsatz vorgesehen. In keinem Bundesland reicht der Stromanteil in der Hartz-IV-Regelleistung aus, um eine durchschnittliche Stromrechnung begleichen zu können.
München - In einem unabhängigen Vergleich wurde die Aufsplittung der monatlichen Hartz-IV-Regelleistung aus Stromkostensicht beleuchtet und festgestellt, dass der Anteil für die anfallenden Stromkosten bei weitem nicht ausreicht. Trotz der Erhöhung der Regelleistung für Hartz-IV-Empfänger übersteigen die durchschnittlichen Stromkosten den Hartz-IV-Anteil für Strom um acht Euro (26 Prozent). Ein alleinstehender Erwerbsloser mit einem Jahresverbrauch von 1.500 kWh Strom müßte pro Monat 37 Euro dafür bezahlen. Ihm stehen laut Hartz-IV-Satz für Strom jedoch nur 29 Euro pro Monat zur Verfügung. In Thüringen und Rheinland Pfalz übersteigen die Stromkosten der Erwerbslosen den Hartz-IV-Anteil um sogar 35 Prozent. Dagegen sind es in Hamburg, Berlin, Bremen und Niedersachsen nur rund 17 Prozent.
