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Strompreis: Hartz-IV-Satz zu niedrig für Stromkosten

Kategorie: Strom

Erwerbslose zahlen im Bundesdurchschnitt rund 26 Prozent mehr für ihren Strom als im Regelsatz vorgesehen. In keinem Bundesland reicht der Stromanteil in der Hartz-IV-Regelleistung aus, um eine durchschnittliche Stromrechnung begleichen zu können.



Strompreis: Hartz-IV-Satz zu niedrig für Stromkosten



München - In einem unabhängigen Vergleich wurde die Aufsplittung der monatlichen Hartz-IV-Regelleistung aus Stromkostensicht beleuchtet und festgestellt, dass der Anteil für die anfallenden Stromkosten bei weitem nicht ausreicht. Trotz der Erhöhung der Regelleistung für Hartz-IV-Empfänger übersteigen die durchschnittlichen Stromkosten den Hartz-IV-Anteil für Strom um acht Euro (26 Prozent). Ein alleinstehender Erwerbsloser mit einem Jahresverbrauch von 1.500 kWh Strom müßte pro Monat 37 Euro dafür bezahlen. Ihm stehen laut Hartz-IV-Satz für Strom jedoch nur 29 Euro pro Monat zur Verfügung. In Thüringen und Rheinland Pfalz übersteigen die Stromkosten der Erwerbslosen den Hartz-IV-Anteil um sogar 35 Prozent. Dagegen sind es in Hamburg, Berlin, Bremen und Niedersachsen nur rund 17 Prozent.

Stromanbieterwechsel erschwert für Hartz-IV-Empfänger



Ursächlich für die Differenzen in den Werten sind die unterschiedlich hohen Arbeitslosenquoten in den einzelnen Bundesländern. In den ostdeutschen Bundesländern gibt es mehr Erwerbslose. Zusätzlich sind in diesen Ländern auch meist die Strompreise besonders hoch. Ein Wechsel aus dem Grundversorgungstarif zu einem günstigeren Stromanbieter ist für viele Hartz-IV-Empfänger aufgrund von Bonitätsprüfungen des neuen Anbieters oft problematisch. Trotzdem lohnt es sich hartnäckig zu bleiben, denn ein Stromanbieterwechsel kann eine Ersparnis von bis zu 100 Euro im Jahr bringen.



Bild: H4 World im Friedrichshain von etorsten, CC-BY-SA - bearbeitet von Tarifo.de.