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Gaspreis-Erhöhungen ungültig? RWE droht Schlappe vor EuGH und Millardenrückzahlung

Kategorie: Gas

Eine Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat ein Gutachten vorgelegt, in dem empfohlen wird, Gaspreis-Erhöhungen des Gasanbieters RWE aus den Jahren 2003 bis 2005 für ungültig zu erklären. Sollte der EuGH dem Gutachten der Generalanwältin Verica Trstenjak folgen, dann droht RWE eine Schlappe vor Gericht und Milliardenrückzahlung an Gaskunden mit Sonderverträgen. Gaspreis-Erhöhungen ungültig? RWE droht Schlappe vor EuGH und Millardenrückzahlung Court of Justice of the European Commission von razvan.orendovici Die Gutachterin empfiehlt in dem am Donnerstag veröffentlichten Schlussgutachten Preisänderungsklauseln in den RWE-Gasverträgen zu verwerfen. Diese besagen, dass RWE die Gaspreise einseitig erhöhen kann, wenn dies den Kunden rechtzeitig mitgeteilt und ihnen ein Kündigungsrecht eingeräumt wird. Dem Gutachten zufolge verstößt dies aus Gründen der Transparenz gegen EU-Recht. Die Umstände der Gaspreiserhöhung müssten den Kunden klargemacht werden.

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagt gegen RWE

In dem konkreten Fall geht es um 25 RWE-Kunden, die eine Rückzahlung von 16.000 Euro fordern. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vertritt die Gaskunden und klagte gegen RWE, zunächst vor dem Landgericht Dortmund. Dieses hatte der Klage stattgegeben. Die Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde zum EuGH nach Luxemburg verwiesen. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Der EuGH muss der Generalanwältin nicht folgen, tut das aber häufig. Der NRW-Verbraucherschützer Jürgen Schröder bezeichnet ein Urteil im Sinne der Gaskunden und gegen die Gasversorger als sensationell. Das Urteil würde nicht nur die 25 Kläger, sondern eine Vielzahl von deutschen Gaskunden betreffen, denn Sonderkunden sind der Verbraucherzentrale zufolge nahezu alle Verbraucher, die mit Gas heizen, Wasser aufwärmen oder Begriffe wie "Sondertarif" oder "Sonderpreis" in ihren Gasverträgen haben.

Urteil könnte zu Rückzahlungen in Milliardenhöhe an Gaskunden führen

RWE hat zusammen mit der Bundesregierung gefordert ein Urteil im Sinne der Gaskunden zeitlich zu begrenzen. Andernfalls könne es aufgrund einer allgemeinen Rückzahlungspflicht zu "schwerwiegenden Störungen der Energieversorgungsbranche" kommen. Die Forderungen an die Gasversorger könnten in die Milliarden gehen. Vor der Liberalisierung des Gasmarktes waren Verbraucher oft an einen einzigen Gasanbieter gebunden. Heute gibt es in Deutschland mehr als 700 Gasversorger. Verlangt ein Anbieter hohe Gaspreise oder erhöht diese, dann können sich die Kunden einen anderen, günstigeren Versorger suchen, was früher nicht möglich war. Die Befürchtungen von RWE bezeichnet Verbraucherschützer Schröder als "Schreckensgespenst". Trotz vieler Klage haben die großen Energiekonzerne in den vergangenen Jahren meist satte Gewinne eingefahren. Bild: Court of Justice of the European Commission von razvan.orendovici, CC BY - bearbeitet von Tarifo.de.