Schnell & einfach
Finde den günstigsten Tarif
Bis zu 900 € sparen

FlexStrom: Stromanbieter unterliegt vor Gericht

Kategorie: Strom

Die Klage von dem Stromanbieter FlexStrom gegen die Kenntlichmachung der Tarifdetails wurde von den Richtern des Heidelberger Landgerichts mit Hinweis auf die AGB von dem Stromversorger abgewiesen.



FlexStrom: Stromanbieter unterliegt vor Gericht



Heidelberg – Die Ursache der ursprünglichen Klage von Stromanbieter liegt in der Benennung einer Prämie: Viele der angebotenen Tarife von FlexStrom enthalten auch aktuell noch einen Neukundenbonus, den der Versorger am Ende des ersten Vertragsjahres an den Kunden auszahlt. Bis vor kurzem führte diese Vergünstigung dazu, dass die Angebote von dem Stromanbieter auch im Stromvergleich vielerorts auf den vordersten Plätzen rangierten. FlexStrom gewann dadurch bis zu circa 400.000 Kunden. Da FlexStrom aber seinen Kunden zum Beginn des zweiten Vertragsjahres eine Strompreiserhöhung ankündigte, reichten viele Verbraucher zum Ablauf der ersten zwölf Monate eine Kündigung beim Stromversorger ein.

FlexStrom: Eigene AGB entscheidend bei der Urteilsfindung



Die Stromkunden, die nach einem Jahr den Anbieter wegen der Preissteigerung wechselten, erhielten gleichzeitig nicht den beim Vertragsabschluss angekündigten Neukundenbonus, obwohl sie FlexStrom über das gesamte erste Vertragsjahr treu geblieben waren. Die verweigerte Auszahlung des Bonus führte zu einer Beschwerdeflut bei Anbieter und Stromvergleichen. Fortan wurde der Bonus als Treuebonus geführt, wodurch die Stromtarife von FlexStrom in den Ergebnislisten der Vergleichsportale erheblich abrutschten. Der Stromversorger zog gegen diese Maßnahme vor Gericht und verwies auf die eigene AGB, die angeblich eine Klausel enthielt, welche die Verweigerung der Bonusauszahlung rechtfertigte. Die Richter folgten dieser Argumentation jedoch nicht und verwiesen darauf, dass die AGB, ganz im Gegenteil, eher noch die Position der Verbraucher stütze. FlexStrom hat gegen das Urteil bereits Berufung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt.



Bild: electricity pylon von fsse8info, CC-BY-SA - bearbeitet von Tarifo.de.