Die Stadtwerke Würzburg (WVV) haben zwischen 2005 und 2008 ihre Strom- und Gaspreise unzulässig erhöht. Das Oberlandgericht Nürnberg hat die Preissteigerungen des Kommunalunternehmens für unwirksam erklärt, da die Stadtwerke Würzburg nach Ansicht der Richter nicht belegen konnten, dass die Bezugskosten des Gasversorgers stärker gestiegen waren als die Gaspreissteigerungen.
Festung Marienberg, Wuerzburg, Germany von AbhijeetRane
Gegen das Urteil ließ das Oberlandgericht keine Rechtsmittel zu. Neben den Gaspreisen entschied das Gericht auch über die Strom- und Wasserpreise. Bei Letzteren waren die Preisanhebungen nach Ansicht der Richter völlig in Ordnung, beim Strompreis kippte das Gericht Preissteigerungen bei einem Sondertarif.
Stadtwerke Würzburg verlangen vergleichsweise hohe Gaspreise
Dass der Gaspreis der Stadtwerke Würzburg deutlich über dem anderer Gasanbieter liegt, und damit vergleichsweise teuer ist, hält das Oberlandgericht generell für zulässig: Die Stadtwerke können mit Gewinnen arbeiten, solange sie ihre Preiskalkulation offen legen. In den Jahren 2005 bis 2008 habe der Energieanbieter allerdings eine marktbeherrschende Stellung auf dem regionalen Gasmarkt gehabt, und diese missbraucht, weshalb die Gaspreiserhöhungen in dem jetzigen Fall für unzulässig befunden wurden.
In dem Urteil ging es um einen Einzelfall des Klägers Lothar Gusche. Das Urteil hat daher keine Wirkung auf andere Gaskunden der WVV. Derzeit kann von einer marktbeherrschenden Stellung keine Rede mehr sein, da es mittlerweile rund 100 Gasanbieter gibt, zwischen denen Gaskunden in der Region Würzburg wählen können. Erhöht ein Anbieter seine Preise, dann steht Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, sie können dann zu einem günstigeren Gasversorger wechseln. Für Verbraucher, die ihr Gas im Grundversorgungstarif der Stadtwerke Würzburg beziehen, besteht eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Bild: Festung Marienberg, Wuerzburg, Germany von AbhijeetRane, CC BY - bearbeitet von Tarifo.de.
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