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Rentenreform: Teures Vorhaben der Großen Koalition in Kraft getreten

Kategorie: Finanzen

Zum ersten Juli ist die Rentenreform der großen Koalition in Kraft getreten. Für Arbeitnehmer kann das Reformpaket Vorteile mit sich bringen, doch Experten warnen vor hohen Folgekosten für Beitragszahler. So würden sich die Kosten für das Rentenpaket laut Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums bis 2020 auf rund 60 Milliarden Euro summieren. Folgendes müssen Betroffene jetzt wissen. 

Rentenreform: Teures Vorhaben der Großen Koalition in Kraft getreten DSC_4879

Mütterrente: Frauen erhalten 26 bis 28 Euro mehr im Monat

Durch die verbesserte Mütterrente erhalten Frauen für jedes vor 1992 geborene Kind pauschal einen sogenannten Entgeltpunkt zusätzlich. Dieser entspricht pro Kind einer Rentenerhöhung für Mütter in Höhe von 28,61 Euro im Westen und 26,39 Euro im Osten. Dabei handelt es sich allerdings um Bruttowerte, von denen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden. Mütter, die bereits Rente beziehen, müssen keinen Antrag für die Mütterrente stellen, sondern bekommen die Beitragserhöhungen automatisch gut geschrieben. Auch Mütter, die noch vor der Rente stehen, aber ihrer Rentenversicherung bereits Informationen über ihre Kinder zukommen lassen haben, müssen nichts unternehmen. Lediglich Frauen, die noch nie einen Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungszeiten gestellt haben, sollten einen Antrag stellen. Neurentner sollen die Mütterrente sofort erhalten. Mütter, die bereits Rente beziehen, sollen bis spätestens Ende dieses Jahres Bescheide erhalten und die Zuschläge für die Mütterrente dann rückwirkend erhalten.

Rente mit 63 nach 45 Arbeitsjahren

Der zweite wichtige Punkt, den die Rentenreform von Andrea Nahles (SPD) enthält, ist die abschlagsfreie Rente mit 63. So können Arbeitnehmer, die 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben, ab dem 1. Juli 2014 ohne Abschläge in Rente gehen. Einen entsprechenden Antrag könne Betroffene ab sofort bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Arbeitslosenzeiten werden allerdings nur bis zwei Jahre vor der Rente mit 63 berücksichtigt. So soll eine Welle von Frührentnern verhindert werden. Bild: DSC_4879 von Trishhhh, CC BY - bearbeitet von tari24.de