Sonderkündigung – wann kann ich meinen Stromanbieter wechseln
Kategorie: Strom
Während im Produktbereich die Verbraucher mittlerweile regen Gebrauch machen von Preisvergleichen, gilt dies noch nicht für ihren Stromanbieter. Dabei ist vielen Stromkunden nicht klar, dass sie oftmals ein Sonderkündigungsrecht besitzen. Dieses Recht ist von den Fristen einer normalen Kündigung unabhängig.
Diese Sonderkündigung kann in der Regel geltend gemacht werden, wenn von Seiten eines Vertragspartners die Vertragsbedingungen signifikant verändert werden. In diesem Fall bezieht sich dies zumeist auf die Preiserhöhungen der Stromanbieter. Allerdings liegt die Frist für die Wahrnehmung des Sonderkündigungsrechtes häufig bei nur zwei Wochen ab Kenntnis der Vertragsänderung. Der Stromversorger muss explizit auf die Dauer der Frist hinweisen. Der Verbraucher sollte generell die Kündigung schriftlich einsenden. Zur eigenen Sicherheit der Entgegenahme durch den Stromanbieter empfiehlt sich die Sendung als Einschreiben mit Rückschein.
