Sonderkündigung – wann kann ich meinen Stromanbieter wechseln
Kategorie: Strom
Während im Produktbereich die Verbraucher mittlerweile regen Gebrauch machen von Preisvergleichen, gilt dies noch nicht für ihren Stromanbieter. Dabei ist vielen Stromkunden nicht klar, dass sie oftmals ein Sonderkündigungsrecht besitzen. Dieses Recht ist von den Fristen einer normalen Kündigung unabhängig.
Diese Sonderkündigung kann in der Regel geltend gemacht werden, wenn von Seiten eines Vertragspartners die Vertragsbedingungen signifikant verändert werden. In diesem Fall bezieht sich dies zumeist auf die Preiserhöhungen der Stromanbieter. Allerdings liegt die Frist für die Wahrnehmung des Sonderkündigungsrechtes häufig bei nur zwei Wochen ab Kenntnis der Vertragsänderung. Der Stromversorger muss explizit auf die Dauer der Frist hinweisen. Der Verbraucher sollte generell die Kündigung schriftlich einsenden. Zur eigenen Sicherheit der Entgegenahme durch den Stromanbieter empfiehlt sich die Sendung als Einschreiben mit Rückschein.
Leider ist der Stromkunde in seinem Wechselverhalten eher konservativ und scheute bislang mehrheitlich den Wechsel der Stromversorger. Für viele Verbraucher wird mit jeder Stromrechnung Jahr für Jahr das böse Erwachen steigender Strompreise ins Haus stehen, so lange sie nicht dem Stromanbieter kündigen und zu einem günstigen Versorger wechseln. Schließlich sind Vergleichsmöglichkeiten für die Stromtarife vorhanden. Der Online Stromvergleich dauert nicht mehr als 5 bis 10 Minuten. Das Sparpotenzial bei einem Tarif- oder Anbieter-Wechsel beruht wesentlich auf dem aktuellen Tarif und dessen Vertragskonditionen. Bei einem Wechsel ist auf verschiedene Punkte zu achten. Nicht allein der Strompreis kann hierbei eine Rolle spielen. Auch Vertragskonditionen wie Vorkasse und Kaution können Preise und Stromkosten beeinflussen. Diese werden von Verbraucherschützern allerdings häufig kritisch beobachtet. Preisgarantien und besondere Tarifleistungen wie Bonuszahlungen können einen Stromanbieterwechsel attraktiver machen.
Bild: Justitia in Frankfurt von chaouki
Diese Sonderkündigung kann in der Regel geltend gemacht werden, wenn von Seiten eines Vertragspartners die Vertragsbedingungen signifikant verändert werden. In diesem Fall bezieht sich dies zumeist auf die Preiserhöhungen der Stromanbieter. Allerdings liegt die Frist für die Wahrnehmung des Sonderkündigungsrechtes häufig bei nur zwei Wochen ab Kenntnis der Vertragsänderung. Der Stromversorger muss explizit auf die Dauer der Frist hinweisen. Der Verbraucher sollte generell die Kündigung schriftlich einsenden. Zur eigenen Sicherheit der Entgegenahme durch den Stromanbieter empfiehlt sich die Sendung als Einschreiben mit Rückschein.
Stromanbieter kündigen - eine kaum wahrgenommene Option
Leider ist der Stromkunde in seinem Wechselverhalten eher konservativ und scheute bislang mehrheitlich den Wechsel der Stromversorger. Für viele Verbraucher wird mit jeder Stromrechnung Jahr für Jahr das böse Erwachen steigender Strompreise ins Haus stehen, so lange sie nicht dem Stromanbieter kündigen und zu einem günstigen Versorger wechseln. Schließlich sind Vergleichsmöglichkeiten für die Stromtarife vorhanden. Der Online Stromvergleich dauert nicht mehr als 5 bis 10 Minuten. Das Sparpotenzial bei einem Tarif- oder Anbieter-Wechsel beruht wesentlich auf dem aktuellen Tarif und dessen Vertragskonditionen. Bei einem Wechsel ist auf verschiedene Punkte zu achten. Nicht allein der Strompreis kann hierbei eine Rolle spielen. Auch Vertragskonditionen wie Vorkasse und Kaution können Preise und Stromkosten beeinflussen. Diese werden von Verbraucherschützern allerdings häufig kritisch beobachtet. Preisgarantien und besondere Tarifleistungen wie Bonuszahlungen können einen Stromanbieterwechsel attraktiver machen.
Bild: Justitia in Frankfurt von chaouki
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