TelDaFax: Änderung bei Zahlweise - Verbraucherzentrale Sachsen hilft
Kategorie: Strom
Leipzig – Wie kürzlich berichtet, änderte Stromanbieter TelDaFax die Zahlungsweise für seine Kunden. Anstelle eines Lastschriftverfahrens sollten die Kunden zukünftig per Überweisung ihre Stromrechnungen bezahlen. Nun informiert die Verbraucherzentrale Sachsen besorgte Kunden, die das Vorgehen des Anbieters irritierte.
"Dürfen die das," fragten sich manche TelDaFax-Kunden, als ihr Stromanbieter sie über die fortan geänderte Zahlweise informierte. Anstelle des Lastschriftverfahrens überließ man es dem Kunden, per Überweisung die fälligen Stromkosten zu begleichen. Darüber zeigten sich manche Verbraucher irritiert.
Tatsächlich haben die Verbraucher auch allen Grund dazu. Wie die Finanzexpertin Andrea Heyer erklärt, ist dieses Vorgehen per "einseitiger Erklärung von TelDaFax nicht möglich". Zur Änderung der Zahlungsweise muss eine wirksame Änderung der AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) erfolgen.
Kunden, die mit dem geänderten Zahlungsverfahren nicht einverstanden sind, können also TelDaFax mitteilen, dass sie auch weiterhin per Lastschrift ihre Stromrechnung begleichen wollen. Kommt es dann nicht zum Abzug des fälligen Betrags auf dem Konto, liegt der Fehler nicht beim Kunden. TelDaFax darf sich deshalb keine fristlose Kündigung erlauben, meldet die Verbraucherzentrale. Das heißt aber nicht, dass die Stromverbraucher nichts für ihren Strom bezahlen müssen. Den Kunden wird geraten, das Geld zur Seite zu legen.
"Dürfen die das," fragten sich manche TelDaFax-Kunden, als ihr Stromanbieter sie über die fortan geänderte Zahlweise informierte. Anstelle des Lastschriftverfahrens überließ man es dem Kunden, per Überweisung die fälligen Stromkosten zu begleichen. Darüber zeigten sich manche Verbraucher irritiert.
Tatsächlich haben die Verbraucher auch allen Grund dazu. Wie die Finanzexpertin Andrea Heyer erklärt, ist dieses Vorgehen per "einseitiger Erklärung von TelDaFax nicht möglich". Zur Änderung der Zahlungsweise muss eine wirksame Änderung der AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) erfolgen.
Kunden, die mit dem geänderten Zahlungsverfahren nicht einverstanden sind, können also TelDaFax mitteilen, dass sie auch weiterhin per Lastschrift ihre Stromrechnung begleichen wollen. Kommt es dann nicht zum Abzug des fälligen Betrags auf dem Konto, liegt der Fehler nicht beim Kunden. TelDaFax darf sich deshalb keine fristlose Kündigung erlauben, meldet die Verbraucherzentrale. Das heißt aber nicht, dass die Stromverbraucher nichts für ihren Strom bezahlen müssen. Den Kunden wird geraten, das Geld zur Seite zu legen.
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