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Unisex-Tarife: EU wünscht keine Mehrkosten

Kategorie: Finanzen

Der Bundesrat hat die gesetzliche Bestätigung der Unisex-Tarife bei Versicherungen fürs Erste ausgesetzt, doch die Versicherungsunternehmen wollen die gleichgestellten Preise für Männer und Frauen dennoch am 21. Dezember 2012 einführen. EU-Kommissarin Viviane Reding hat sich nun gegen daraus resultierende Mehrkosten ausgesprochen.

Unisex-Tarife: EU-Kommission gegen Auswirkungen auf Preisniveau



Unisex-Tarife: EU wünscht keine Mehrkosten pen for pen von Vick the Viking Die Gleichstellungsbemühungen der Versicherungsunternehmen haben einen Dämpfer durch die Justizkommissarin Viviane Reding der EU bekommen: Die als besonders gerecht angekündigten Änderungen der Bemessungsgrundlagen für Versicherungspolicen sollen nicht dazu genutzt werden, besonders Frauen mehr zahlen zu lassen als zuvor – eine Anhebung der Tarife des einen Geschlechts diene nicht der Grundidee der Unisex-Tarife. Auch wird befürchtet, dass durch die Aussetzung des Gesetzes die resultierende Unsicherheit und Panik von potentiellen Kunden ausgenutzt werden könnte. Die Vizepräsidentin der EU-Kommissarin kündigte in Brüssel an, die Einführung genau beobachten zu wollen. Die Versicherungen sollten im den Übergang auf Unisex-Tarife „ungerechte Wirkungen auf das allgemeine Preisniveau“ ausschließen, schreibt Reding in einem von der „Süddeutschen Zeitung“ zitierten Arbeitspapier.

Steigende Prämien bei Versicherungen

Die Unisex-Tarife bei Krankenversicherungen, Kfz-Versicherungen und anderen Leistungen sollen dafür sorgen, dass kein Geschlecht ungerecht, weil unterschiedlich, behandelt wird. Als Basis für die neuen Versicherungstarife gilt ein im März 2011 gefälltes Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), doch ein deutsches Gesetz hierzu konnte kurz vor dem Starttermin am 21. Dezember 2012 nicht durch den Bundesrat gebracht werden. Die Versicherungsunternehmen, die bereits viel Zeit und Geld in die Umstellung und entsprechende Werbung investierten, haben beschlossen, mit den geplanten Veränderungen trotzdem umzusetzen, bis frühestens im Januar 2013 mit einer Einigung gerechnet werden kann. Sie berufen sich hierbei auf den Anwendungsvorrang des Europarechts gegenüber nationalen Rechten und stellen fest, dass das derzeitige deutsche Gesetz rechtswidrig im Sinne des EuGH-Urteils wäre. Der Bund der Versicherten rät derweil Kunden dazu, nur Versicherungen abzuschließen, die sie auch wirklich benötigen, ohne auf möglichen Druck von Versicherungmaklern einzugehen.

Bild: pen for pen von Vick the Viking, CC BY - bearbeitet von Tarifo.de