Gaspreise: Bei unzulässigen Gaspreiserhöhungen müssen Gaskunden aktiv werden
Kategorie: Gas
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat geurteilt, dass Gaskunden, die ihr Gas noch aus Sonderverträgen von ihren Versorgern beziehen, bei unzulässigen Gaspreiserhöhungen innerhalb von drei Jahren widersprechen müssen. Gaskunden müssen daher aktiv werden und dürfen sich stetige Erhöhungen der Gaspreise nicht einfach gefallen lassen. Zudem haben Verbraucher bei Preiserhöhungen die Möglichkeit ihren Gasanbieter zu wechseln.
Vor einigen Jahren haben viele Gasversorger ihre Preise ungerechtfertigterweise erhöht. Bis heute laufen Gerichtsverfahren und Vergleiche zwischen den Versorgern und Gaskunden in ganz Deutschland. Durch das BGH-Urteil haben Verbraucher, die Gaspreiserhöhungen nicht widersprochen haben, die mehr als drei Jahre zurückliegen, kaum mehr eine Chance, das Geld zurück zu erhalten, das sie zu viel für ihr Erdgas gezahlt haben.
Gasverbraucher, die erst gar nicht in die Situation jahrelanger Gerichtsverfahren gelangen wollen haben die Möglichkeit bei Preiserhöhungen von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und den Gasanbieter zu wechseln. Die Stiftung Warentest gibt in der aktuellen Ausgabe der Finanztest (05/2012) den Tipp, sich einen günstigen Gastarif zu suchen, da insbesondere die Grundversorger oft vergleichsweise hohe Gaspreise verlangen. Dies ist meistens einfacher als sich mit Klauseln und rechtlichen Einzelheiten zu befassen.
Bild: Pyro von AZAdam, CC BY-SA 2.0 - bearbeitet von Tarifo.de.
Vor einigen Jahren haben viele Gasversorger ihre Preise ungerechtfertigterweise erhöht. Bis heute laufen Gerichtsverfahren und Vergleiche zwischen den Versorgern und Gaskunden in ganz Deutschland. Durch das BGH-Urteil haben Verbraucher, die Gaspreiserhöhungen nicht widersprochen haben, die mehr als drei Jahre zurückliegen, kaum mehr eine Chance, das Geld zurück zu erhalten, das sie zu viel für ihr Erdgas gezahlt haben.
Tipp von Stiftung Warentest: Günstigen Gastarif suchen
Gasverbraucher, die erst gar nicht in die Situation jahrelanger Gerichtsverfahren gelangen wollen haben die Möglichkeit bei Preiserhöhungen von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und den Gasanbieter zu wechseln. Die Stiftung Warentest gibt in der aktuellen Ausgabe der Finanztest (05/2012) den Tipp, sich einen günstigen Gastarif zu suchen, da insbesondere die Grundversorger oft vergleichsweise hohe Gaspreise verlangen. Dies ist meistens einfacher als sich mit Klauseln und rechtlichen Einzelheiten zu befassen.
Bild: Pyro von AZAdam, CC BY-SA 2.0 - bearbeitet von Tarifo.de.
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