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Grauer Kapitalmarkt: Ministerien erzielen Einigung zum Anlegerschutz

Kategorie: Finanzen

Der graue Kapitalmarkt lockt Anbieter mit lukrativen Renditen und Gewinnprognosen. Allerdings machen sich auch vereinzelt dubiose Berater die fehlende Regulierung zu eigen und prellen manch arglosen Anleger. Diesem Problem hat man sich von Seiten der Bundesregierung angenommen. Das Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium einigten sich nun und wollen noch dieses Jahr per Gesetzentwurf neue Regeln einführen um Konturen in den grauen Kapitalmarkt zu bringen.

Anlegerschutz durch Regulierung

Grauer Kapitalmarkt: Ministerien erzielen Einigung zum AnlegerschutzNicht nur "alle Theorie ist grau", wie Friedrich Wilhelm Leopold Pfeil einst feststellte, sondern auch manche Bereiche im Kapitalmarkt sind grau. Bestimmte Finanzprodukte unterliegen bislang keiner staatsgebundenen Aufsichtsbehörde. Das ermöglicht unseriösen Anbietern zwielichtige Geschäfte. Anstatt das Vermögen der Anleger zu deren Vorsorge zu steigern (z.B. ergänzend zur Rente), geht man andere Wege und bleibt dennoch von negativen Konsequenzen verschont. Dies geht nicht nur zu Lasten der Anleger. Es schadet auch seriösen Anbietern von Finanzprodukten, die vom Verbraucher nur mit erhöhtem Aufwand als solche erkannt werden können. Diesem Problem widmeten sich das Bundesministerium für Finanzen und für Wirtschaft nun gemeinsam. Dabei haben sich beide Ministerien auf neue Regeln für den grauen Kapitalmarkt geeinigt. Der neue Gesetzesentwurf, denn man bis Ende des Jahres verabschieden möchte, sieht vor, dass die Vermittler der Finanzprodukte eine professionelle Ausbildung vorweisen müssen. Dies dürfte die Geheimtipps selbsternannter Finanzexperten etwas einschränken. Um den bürokratischen Aufwand nicht unnötig zu erhöhen belässt man die Kontrolle bei der Gewerbeaufsicht und schaltet nicht zusätzlich die BaFin (Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ein.

Schutz der Anleger keine Profitgarantie

Das kommende Regelwerk der Bundesregierung sorgt für den Schutz der Anleger. Nicht mehr aber auch nicht weniger. Eine Profitgarantie stellt das Regelwerk natürlich nicht dar. Dies hängt weiterhin ab von der Finanzanlage selbst.
Bildquelle von Ana Paula Hirama