Greift die Haftpflichtversicherung auch beim Elektrofahrrad?
Kategorie: Finanzen
Eine Kfz-Versicherung für Kraftfahrzeuge wie PKW und LKW ist in Deutschland Pflicht. Beim Fahrrad mit Motor zählt der Einzelfall, hier tritt die private Haftpflichtversicherung nicht unbedingt in Kraft. Es geht vor allem um die Geschwindigkeit des Motors, die im Versicherungsverhältnis beachtet werden muss.
Wann gilt die normale Haftpflichtversicherung?
Im Gegensatz zum alt herkömmlichen Drahtesel, bei dem der Radler in die Pedale treten muss, um vorwärts zu kommen, verhält sich die Versicherungslage bei Fahrrädern mit einem Motor anders - denn hier ist gut möglich, dass der Besitzer ebenfalls eine extra Haftpflichtpolice abschließen muss. Denn auch wer eine herkömmliche dieser Versicherungen besitzt, ist durch diese nicht immer im Falle eines Unfalls abgesichert. Daher sollte man beim Erwerb dieses Transportmittels unbedingt die Motorgeschwindigkeit beachten, da von dieser der Versicherungsschutz abhängt. So genannte Pedelecs, die bis zu 25 km/h erreichen, sind automatisch in der privaten Haftpflicht abgedeckt. Gleiches gilt für herkömmliche Fahrräder ohne Motorantrieb, sollte man mit diesen in einen Unfall verwickelt werden. Schnellere Modelle wie das so genannte E-Bike oder S-Pedelecs, die jeweils auf bis zu 45 km/h beschleunigen können, benötigen ein Mofakennzeichen - so ist es in der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben. Damit wird automatisch eine Haftpflichtversicherung eingegangen, die ein Jahr lang Gültigkeit besitzt. Im Falle einer Mischform, wie zum Beispiel einem Pedelec mit einer Anfahrhilfe, ist die Versicherungslage gesetzlich nicht eindeutig geregelt, sondern abhängig vom Einzelfall. Wer ein solches Elektrofahrrad besitzt, sollte insofern auf das Kleingedruckte achten oder bei der Versicherung nachfragen.
Durch Haftpflichtversicherung gegen Diebstahl geschützt?
Im Falle eines Diebstahls ist es empfehlenswert, das Elektrorad wie auch das normale Fahrrad separat in die Hausratsversicherung mit aufzunehmen. Eine weitere Möglichkeit wäre das Abschließen einer speziellen Fahrradversicherung. Bei Pedelecs bis zu 45 km/h gibt es zudem die Möglichkeit, zusätzlich zum Kennzeichen eine Teilkaskoversicherung abzuschließen.